Freitag, 6. November 2015

Mitmensch in großer Not! News Top-Aktuell bittet um Hilfe



Bevor wir zum Eigentlichen kommen, einige Sätze zum Thema Zwangsvollstreckung:
Zwangsvollstreckungen sind untersagt! Das lässt sich sogar aus Bundesgesetzblättern entnehmen (siehe Bild oben).
Die eingetragene Firma “Bundesrepublik Deutschland”…



verstößt als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der Alliierten Streitkräfte von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben, und macht sich damit betrügerischer Manipulation, Diebstahl und Raub schuldig.
Laut Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:
„Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen“.
Auch das ist wichtig zu wissen:
Es wird sich immer gern auf die ZPO und darauf berufen, dass irgendwelche Originale (“Urteile”, “Beschlüsse”, Bescheide”, Strafbefehle”, Haftbefehle”, usw.) angeblich unterschrieben sein würden.
Dazu folgende wichtige Hinweise:
Den Begriff des “Originals” gibt es in der ZPO nicht! Dieses Wort ist eine Erfindung der Richterschaft, um von den gesetzlichen Regelungen nach §§ 315 und 317 ZPO abzulenken. Hier wird lediglich zwischen Urteil und Ausfertigung unterschieden!
Dass die ZPO mangels Nennung eines Geltungsbereichs sowieso keine Gültigkeit besitzt, sei da nur der Vollständigkeit halber noch mal erwähnt.
Wichtig auch: Die Erzwingungshaft fußt auf altem NS-Gesetz!
Die Anwendung von Erzwingungshaft verstößt nicht nur gegen § 138 StGB (Anzeigepflicht), sondern auch gegen das Verbot der Alliierten, Gesetze aus der Nazizeit anzuwenden.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 (z. B. Art. 1 & 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze vom 20. 09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und Menschenrechte, sowie gegen die deutschen Rechtsnormen, hat umgehend Strafantrag mit Strafverfolgung zu erfolgen, wegen der offenkundigen Verletzung der SHAEF- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen.
Was jetzt kommt, sollte man auswendig lernen oder immer griffbereit auf einem Zettel stehen haben:
Militärregierungsgesetz Nr. 2, § 9. – Deutsche Gerichte:
Niemand darf in der “Bundesrepublik Deutschland”, ohne Genehmigung der Militärregierung, als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!
Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher, also vor Beginn der Tätigkeit, für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Wenn eine der in diesem Militärregierungsgesetz aufgeführten Personen eine solche Genehmigung nicht vorzuweisen im Stande ist, dann teilt man einer solchen Person am besten folgendes mit: TSCHÜÜHÜÜS!
Durch US EUCOM Stuttgart wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages, volle Rechtskraft besitzen.
Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen privat haftende und privat handelnde Personen, welche ohne jegliche Rechtsgrundlage handeln, da die “Bundesrepublik Deutschland” zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.

News Top-Aktuell bittet um Hilfe:

Einem unserer Mitmenschen droht am 19.11.2015 um 10.00 Uhr die Zwangausquartierung aus seiner Wohnung!
Das darf auf keinen Fall passieren und darum bitten wir um Beistand und Hilfe, auch im Namen von Anton Schäfer, welcher derjenige ist, dem die widerrechtliche Zwangsvollstreckung droht.
Herr Schäfer ist nicht mehr der Jüngste. Zudem leidet er unter schweren Krankheiten.
Von seiner eigenen Familie hat er keine Hilfe zu erwarten, ebenso nicht von Verwandten und Bekannten.
Wir suchen daher jede Menge Menschen, die Anton Schäfer in dieser schweren Situation beistehen, unterstützen und helfen.
Wir dachten da an folgendes:
Erstens: Kämpfernaturen, die gegen das Unrecht in diesem Land zu Felde ziehen wollen und sich auch nicht scheuen, Artikel 32 des StGB (Notwehr) gegen die Scheinbeamten anzuwenden, die Anton Schäfer mit Zwangsräumung bedrohen.
Zweitens: Kamerateams! Und davon ruhig gleich mehrere.
Dass die üblichen Lügenmedien etwaige Kamerateams zum Ort des Geschehens entsenden, und dann wahrheitsgemäß und sachlich darüber berichten werden, schminken wir uns schon von vornherein ab.
Aus diesem Grunde sind private Kameraleute gefragt – also Menschen, die eine Kamera mitbringen, und sowohl Gespräche wie auch Handlungen zu Beweiszwecken aufzeichnen.
Drittens: Aufrichtige Rechtsanwälte, die gültiges Alliiertes Recht und Gesetz kennen und vorbringen können.

Der Name des bedrohten Mitmenschen: Anton Schäfer

Zuhause ist Anton Schäfer in der Straße: Scheidt 11
in D-35094 Lahntal/Goßfelden
Tag des widerrechtlichen Zwangsvollstreckungsversuchs: Donnerstag 19.11.2015 um 10.00 Uhr.
Wer Anton Schäfer in seiner schwierigen Situation beistehen und unterstützen möchte, der kann sich vorab unterhalb dieses Artikels via Kommentarfunktion melden oder persönlich mit ihm Kontakt aufnehmen.
Wir stellen zudem unsere e-mail-Adresse zur Verfügung, über welche sich hilfsbereite Menschen melden können. Wir leiten dann alles an Herrn Schäfer weiter. Unsere e-mail-Adresse lautet:
newstopaktuell@web.de
Betreff: Hilfe für Anton Schäfer!
Schlusswort: Der Rechtsstaat war nie in Gefahr. Es hat ihn nämlich nie gegeben!
In Gefahr ist aber nun ein Mitmensch, der auf Beistand, Unterstützung und Hilfe hofft: Anton Schäfer
Wir bedanken uns schon jetzt allerherzlichst bei all jenen, die Anton Schäfer zur Seite stehen wollen und zur Seite stehen werden.
Und Ihnen, lieber Anton…
wünschen wir alles Gute. Sie sind nicht allein.

Geteilt von: https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/11/06/mitmensch-in-grosser-not-news-top-aktuell-bittet-um-hilfe/

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