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Freitag, 8. Mai 2020

8. Mai


Tag 38.633 des Kriegs- und Belagerungszustandes.
Tag 37.071 der staatlichen Handlungsunfähigkeit.
Tag 27.394 der vollständigen Besetzung.

Es lebe der deutsche Kaiser!Für Thron und Reich. ⚔
An die Arbeit!


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Samstag, 23. März 2019

Die Preußen besitzen den Schlüssel zum Weltfrieden

Es ist unstreitig, dass der am 31.7.1914 gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung ausgerufene Kriegszustand (siehe Reichsgesetzblatt 4417 links) zu keinem Zeitpunkt legitim beendet wurde: Mit dem Putsch vom 9. November 1918 wurde die legitime Staatsgewalt beseitigt, mit der von Revolutionstruppen am 12. November 1918 erzwungenen Amtsübergabe des Reichskanzlers Max von Baden an Friedrich Ebert wurde ein gewaltsamer Verfassungsbruch herbeigeführt, die Staatlichkeit kam damit zum Erliegen. Ein Waffenstillstand wurde in der Folge geschlossen, der Vertrag von Versailles im Jahre 1919 wurde nicht vom verfassungsmäßigen völkerrechlichen Vertreter des Deutschen Reiches unterzeichnet, der sog. zweite Weltkrieg stellt aus juristischer Sicht nur die Beendigung des Waffenstillstandes von 1918 dar.
Verfassungsgemäß ist nur der Deutsche Kaiser zur völkerrechtlichen Vertretung des Reiches legitimiert – er hat den Kriegszustand ausgerufen, nur er kann ihn wieder beenden. Die Friedensangebote, die während des gesamten Krieges von der deutschen Reichsführung immer wieder an die alliierte Entente herangetragen wurden, beantwortete US-Präsident Wilson am 28. Oktober 1918 dahingehend, dass er verlauten liesss, die Alliierten würden keinen Frieden mit der verfassungsmäßigen Regierung des Reiches schliessen. Dieser versteckte Aufruf zum Putsch stellt eine völkerrechtswidrige Intervention dar, deren Auswirkungen wir heute noch spüren.
Der Gang der folgenden Entwicklungen ist bekannt: Reichskanzler Max von Baden gibt am 8. November 1918 die Abdankung des Kaisers bekannt, ohne dass ihm eine solche tatsächlich vorlag. Fake News würden wir heute sagen. Die Abdankung des Königs von Preußen und somit des Deutschen Kaisers soll am 28. November 1918 tatsächlich erfolgt sein, schaut man genauer hin muss man feststellen, dass auch hier die staatsrechtliche Legitimität nicht gewahrt wurde: Zum einen muss die Abdankung des Königs von Preußen unbedingt, sprich aus eigenem Entschluss und Willen, erfolgen und zum anderen ist dafür ein preußischer Regierungsakt, sprich die Kontrasignatur eines Ministers, erforderlich, damit der Regierungsakt Gültigkeit erlangt. (sieh hierzu: pdf: Wilhelm Bazille – Unsere Reichsverfassung, §24 II. Beendigung der Regierung und §22 VI. Die ministerielle Gegenzeichnung – Kontrasignatur). Der Kaiser, zu dem Zeitpunkt im Hauptquartier von Spa, fernab der Reichshauptstadt, sah sich unter diesen Umständen gezwungen, ins Exil zu gehen, wo er bis zu seinem Tod bleiben würde.
Seit jenen Tagen, also vor ziemlich genau 100 Jahren, ist das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich in Ermangelung seines völkerrechtlichen Vertreters handlungsunfähig geworden. Das im Kriegszustand gehaltene Deutsche Reich ist seither zum Faustpfand geopolitischer Interessen überstaatlicher Mächte geworden. Wer weiss, dass im Rahmen des Versailler Vertrages der Völkerbund erschaffen wurde und das eben dieser Völkerbund im Jahr 1922 mit dem Palästina Mandat die Kontrolle über Palästina an England übertragen hat, kennt die Zusammenhänge. Es ist der wenig bekannte Teil der Geschichte – weil er der maßgebliche Teil der Geschichte ist.
Ein Friedensvertrag, der Name sagt es, schafft Frieden – in diesem Fall für das Deutsche Reich. Nur der Deutsche Kaiser ist legitimiert, diesen Frieden für das Reich zu schliessen, er ist gemäß Reichsverfassung der völkerrechtliche Vertreter aller Deutschen. Nun ist aber seit 1918 kein Kaiser mehr vorhanden. Der Titel Kaiser steht dem König von Preußen zu. Der König von Preußen wird durch agnatische Linearfolge mit Primogeniturordnung (Abstammungs- und Erstgeburtsrecht) im Hause der Hohenzollern bestimmt. Die Hohenzollern haben aber abgedankt – ob rechtmäßig oder nicht, sei dahingestellt. (Dass Preußen dennoch auch heute noch als Königreich existiert und warum die Gründung des Freistaat Preußen verfassungswidrig und illegitim war, wird auf https://preussenjournal.net/2018/10/23/immernoch-koenigreich-kein-freistaat/ in aller Ausführlichkeit beleuchtet.)
Für diesen Fall, dass kein König zur Regierung vorhanden oder fähig ist, sieht die Verfassung des Königreichs Preußen in Artikel 56-58 die Person des Regenten vor. Für die gegenwärtige Lage kann man von diesen Rahmenbedingungen ausgehen: Es ist zwar ein volljähriger Agnat vorhanden, dieser ist aber durch Kriegsgefangenschaft dauerhaft verhindert zu regieren.
Aus der Verfassung des Königreich Preußen vom 31. Januar 1850:
Art. 56. Wenn der König minderjährig oder sonst dauernd verhindert ist, selbst zu regieren, so übernimmt derjenige volljährige Agnat (Art. 53), welcher der Krone am nächsten steht, die Regentschaft. Er hat sofort die Kammern zu berufen, die in vereinigter Sitzung über die Nothwendigkeit der Regentschaft beschließen.
Art. 57. Ist kein volljähriger Agnat vorhanden und nicht bereits vorher gesetzliche Fürsorge für diesen Fall getroffen, so hat das Staatsministerium die Kammern zu berufen, welche in vereinigter Sitzung einen Regenten erwählen. Bis zum Antritt der Regentschaft von Seiten desselben führt das Staatsministerium die Regierung.
Art. 58. Der Regent übt die dem Könige zustehende Gewalt in dessen Namen aus. Derselbe schwört nach Einrichtung der Regentschaft vor den vereinigten Kammern einen Eid, die Verfassung des Königreichs fest und unverbrüchlich zu halten und in Übereinstimmung mit derselben und den Gesetzen zu regieren. Bis zu dieser Eidesleistung bleibt in jedem Falle das bestehende gesammte Staatsministerium für alle Regierungshandlungen verantwortlich.
Das Staatsrecht beschreibt die Funktion des Regenten als die des Reichsverwesers des Königreichs im Namen des Königs mit allen Souveränitätsrechten, die dem König von Preußen zustehen. Damit aber nicht genug: Dem Regenten/ Reichsverweser des Königreichs Preußen steht auch die Ausübung aller Kaiserlichen Recht zu, die der Krone Preußens gemäß Reichsverfassung zustehen. Kurz gesagt: Der Reichsverweser des Königreich Preußen ist auch legitimer Vertreter des Kaisers im Reich – und damit auch zum Friedensschluss für das Reich berechtigt. Der Reichsverweser des Königreich Preußen kann damit allen Deutschen und der gesamten Welt den Frieden bringen. (Quelle: Dr. Ludwig von Rönne – Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 1, 1899, Seite 234)
Betrachtet man vor diesem Hintergrund Tageszeitungen aus dem November 1918, so wird deutlich vor Augen geführt, dass diese Prozedur, nämlich die Einführung einer Regentschaft, die einzig legitime gewesen wäre. Sowohl deutsche als auch internationale Presse schreibt in aller Deutlichkeit, dass das Reich nach der Abdankung des Kaisers vor der Einführung einer Regentschaft (englisch = regency) steht. Die Nicht-Einführung der Regentschaft stellt den Verfassungsbruch dar, der das Reich bis heute handlungsunfähig macht und alle Deutschen der Willkür einer Parteiendiktatur unterwirft.

 
Fake News / Falschmeldungen 1918

Damit sollte klar sein, warum Winston Churchill auf der Konferenz von Teheran 1943 verlauten liess: „Ich möchte betonen, dass Preußen die Wurzel allen Übels ist.“
Die Staatsangehörigen des Königreich Preußen halten mit Artikel 56-58 ihrer Verfassung den Schlüssel zum Weltfrieden in ihren Händen!
Alle preußischen Staatsangehörigen sind deshalb erneut dringend dazu aufgerufen, sich beim Preußischen Institut von Bismarcks Erben zu registrieren und sich unbedingt aktiv in die Reorganisation des Königreichs einzubringen.
Über die Gemeindereorganisation auf Basis der staatliche Selbstverwaltung können die staatlichen Strukturen geschaffen werden, die die Wahl eines Regenten und Reichsverwesers und damit eines völkerrechtlichen Vertreters für alle Deutschen ermöglicht. Die staatsrechtlich legitime Prozedur zur Einrichtung einer Regentschaft im Königreich Preußen wurde nunmehr ermittelt: Es ist der einzig legitime Weg zur Ausübung der Kaiserlichen Rechte im Namen des Deutschen Reiches. Die Preußen haben es in der Hand! Sie müssen es nur tun!
Alle übrigen Deutschen sind dringend dazu aufgerufen, über die tatsächliche Rechtslage im deutschsprachigen aber insbesondere auch internationalen Raum zu informieren!

Dienstag, 19. März 2019

Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!

Bundesgebiet des Deutschen Reiches am 27.7.1914
Wer sich auf die Suche nach der deutschen Staatlichkeit macht, begibt sich auf eine sehr lange Reise. In der Regel wird man damit beginnen, das Grundgesetz intensiv zu studieren. Weil man darin auf Begriffe wie Friedensregelung (Artikel 79), Besatzungskosten (Artikel 120) oder vorrangiges Besatzungsrecht (Artikel 139) trifft, nimmt man sich dazu den 2+4-Vertrag und das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vor. Spätestens in Artikel 2 des letzteren erkennt man, dass Besatzungsrecht in Kraft bleibt und der 2+4-Vertrag folglich kein Friedensvertrag sein kann. Wie auch, es steht ja schließlich nicht Friedensvertrag drauf.
Aber wo ist denn nun die Souveränität und die deutsche Staatlichkeit? Man dringt also weiter über das Grundgesetz zur Weimarer Verfassung vor, denn Teile dieser werden in Artikel 140 inkludiert und schließlich haben die Allierten im Artikel VII des SHAEF Gesetz No. 52 „Deutschland“ definiert als Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Also ist die Weimarer Republik bzw. Nazi-Deutschland der deutsche Staat?
Es ist wahrlich eine Odysee, man liest sich durch 100 Jahre Verträge, Artikel und Gesetze. Dabei ist es ganz einfach. Nach drei Jahren „Forschungsarbeit“ haben wir von Bismarcks Erben es nun tatsächlich vollbracht, das direkte Verbindungsglied zwischen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 zu finden und aufzudecken. Es ist nur ein Wort, aber der Kontext dieses Wortes ist bedeutend:
Artikel 25 des Grundgesetzes bestimmt, dass das Völkerrecht Vorrang im Bundesgebiet hat, es existiert jedoch nur eine einzige Stelle in deutschen Rechts- und Gesetzestexten der vergangenen 148 Jahre, an der das Wort Bundesgebiet definiert wird, nämlich in Artikel 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871:
Hier also, in Artikel 25 des Grundgesetzes wird direkt auf die Bismarck’sche Reichsverfassung Bezug genommen und eindeutig festgelegt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts auf dem Territorium der Staaten des Bundesgebietes Vorrang haben.
Juristisches Schmankerl: Die in Artikel 25 genannten »Bewohner« des Bundesgebietes werden ebenso nicht im juristischen Wörterbuch mit einer Definition bedacht wie der deutsche „Staatsangehörige“, wie er auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen wird. Ein Schelm, wer hier nun kombiniert, dass ein nachgewiesener deutscher Staatsangehöriger mit der Begründung des Wohnsitzes in einem Gliedstaat des Deutschen Reiches zum Bewohner des Bundesgebietes mit völkerrechtlich verbrieften Rechten und Pflichten wird.
In Verbindung mit der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich, hier z.B. dem Urteil 2 BvF 1/73 des Bundesverfassungsgerichts, das da sagt „Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, es existiert fort und besitzt Rechtsfähigkeit, ist jedoch als Gesamtstaat mangels Organe handlungsunfähig.“ ist jedenfalls nun hier eindeutig der Beweis erbracht, dass auch das Grundgesetz einräumt, dass das Völkerrechtssubjekt Deutsche Reich in den Grenzen vom 27.7.1914 fortbesteht (status quo ante bellum). Es mangelt de facto an einem Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg und wir möchten deshalb an dieser Stelle erneut DRINGEND darauf aufmerksam machen, wer legitimiert ist, einen solchen Friedensvertrag für die Deutschen abzuschliessen: Die Preußen besitzen den Schlüssel zum Weltfrieden.
Nachtrag 04. März 2019Im Rahmen der weitergehenden Beschäftigung mit dem Begriff „Bundesgebiet“ haben wir einen Sachverhalt entdeckt, der sich mit dem Wort Skandal nur unzureichend beschreiben lassen.
Das Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) bezieht sich nicht nur dem Namen nach sondern auch in seinen Paragraphen nur und ausschließlich auf das Bundesgebiet.
Konkret bedeutet das: Während die Verwaltungen der Landratsämter zunehmend dazu übergehen, indigenen Deutschen per Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG den offiziellen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verweigern, werden Ausländer stets im Bundesgebiet aufgenommen.
Noch konkreter: Staatsangehörigen fremder Staaten, die auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes Aufnahme im Bundesgebiet finden, werden gem. Art25GG all jene Rechte und damit Leistungen gewährt, die indigenen Deutschen zustehen, während diese Rechte und Leistungen indigenen Deutschen vorsätzlich(!) verweigert werden.
Wenn das kein Skandal ist….
Folgendes Bildmaterial darf gerne zum Verbreiten genutzt werden:

Mittwoch, 29. August 2018

Großer Friedrich steig hernieder…

Großer Friedrich steig hernieder und regiere Preußen wieder,
hilf mit deiner starken Hand, unserm armen Vaterland!




Alle Deutschen stehen bereit für Preußens alte Herrlichkeit!



Text:


„In Berlin „Unter den Linden“ da steht ein Monument von unsrem großen König Friedrich, den jeder gute Deutsche kennt! Wie oft bin ich dort gewesen bei Regen und Sonnenschein und dann fielen mir immer wieder die schönen Worte ein:
Großer Friedrich steig hernieder und regiere Preußen wieder. Hilf mit deiner starken Hand unserem armen Vaterland! Großer Friedrich steig hernieder und regiere Preußen wieder. Lass in diesen miesen Zeiten den Bundeskanzler weiter reiten!
Friedrichs alte Generäle, ach wie bräuchten wir sie jetzt, wo man unser Volk verleumdet, gegen unsere Wehrmacht hetzt. Denn bei Seidlitz hoch zu Pferde, die ganze Bande machte kusch und dann rauf auf das Gesindel, wie einst Zieten aus dem Busch!
Großer Friedrich steig hernieder und regiere Preußen wieder. Hilf mit deiner starken Hand unserem armen Vaterland! Großer Friedrich steig hernieder und regiere Preußen wieder. Lass in diesen miesen Zeiten den Scharping auf dem Balkan reiten!
Dann gibt’s Heulen und Zähneklappern für das ganze Lumpenpack. Dann ist Schluss mit Tischlein-deck-Dich, da gibts Knüppel aus dem Sack! Das sind die Haderlumpen, die das Vaterland verkaufen, Fridericus gib die Order, die Kerls sollen Spießruten laufen!
Großer Friedrich steig hernieder und regiere Preußen wieder. Hilf mit deiner starken Hand unserem armen Vaterland! Großer Friedrich steig hernieder und regiere Preußen wieder. Alle Deutschen stehen bereit für Preußens alte Herrlichkeit!
Großer Friedrich steig hernieder und regiere Preußen wieder. Hilf mit deiner starken Hand unserem armen Vaterland! Großer Friedrich steig hernieder und regiere Preußen wieder. Lass in diesen miesen Zeiten das ganze Pack zum Teufel reiten!“

Mittwoch, 2. November 2016

Freundschaft - Deutsch-russischer Schulterschluss auf der Burg Hohenzollern


Von Berlin auf die Burg: der russische Botschafter Wladimir Grinin (rechts) mit Sophie von Preußen und Georg Friedrich von Preußen. Foto: Roland Beck

Die deutsch-russischen Beziehungen waren schon einmal besser. Deshalb sollten sie gepflegt werden. Metropolit Hilarion von Wolokolamsk, Leiter des Außenamtes der Russisch-Orthodoxen Kirche, und Georg Friedrich Prinz von Preußen und dessen Ehefrau Prinzessin Sophie haben einen Beitrag dazu gelistet. Sie organisierten am Samstag auf der Burg Hohenzollern einen Tag der deutsch-russischen Freundschaft, um gemeinsam an die deutsch-russische Geschichte und die dynastischen Beziehungen beider Länder zu erinnern.
„Russland ist anders, Deutschland auch.“ So bringen der Preußen-Chef und der Oberbischof die gegensätzlichen Gemeinsamkeiten auf den Punkt. Georg Friedrich: „Deutschland zählt zum Westen, ist aber nicht nur eine westliche Nation. Aus der geografischen Mittellage ergibt sich die Chance für Deutschland in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.“

Nach Ansicht der beiden Organisatoren zählt das deutsch-russische Verhältnis seit Jahrhunderten zu den großen Herausforderungen Europas. Umso bedauerlicher sei die zunehmende Entfremdung, die sich seit 2014 zu einer kontinentalen Krise ausgeweitet habe.

Im Beisein des Botschafters der Russischen Föderation, Wladimir Grinin, des Russisch-orthodoxen Bischofs Agapit aus Stuttgart sowie hochrangiger deutscher und russischer Vertreter aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Finanzwirtschaft, Politik und Kirche eröffnete Georg Friedrich Prinz von Preußen am Samstag im Torturm der Burg Hohenzollern eine Ausstellung über die deutsch-russischen Beziehungen.

Den Abschluss der Begegnung bildete ein Konzert im Grafensaal der Burg unter Mitwirkung der russischen Sopranistin Svetlana Kasyan und des deutschen Klavierduos Hans-Peter und Volker Stenzl. Beim abschließenden Stehempfang nutzten die rund 200 internationalen Gästen die Möglichkeit zu freundschaftlichen konstruktiven Gesprächen.
Info Die Ausstellung über die deutsch-russischen Adelsverbindungen ist bis 29. Januar im Torturm der Burg Hohenzollern zu sehen und im regulären Burgeintritt bereits inbegriffen.

Mittwoch, 3. Februar 2016

Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen Rechte der Deutschen


Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen 

Urquelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=VXnRycXNsV8

Sprecher: Stoffteddy


Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen Rechte der Deutschen

Quelle:
https://lupocattivoblog.com/2015/02/20/das-volkerrechtliche-subjekt-das-deutsche-reich-oder-die-unaufloslichen-rechte-der-deutschen/

Ich weiß nicht, dass wievielte Mal ich diese Rede Theo Waigels vor dem Bund der Vertriebenen angehört hatte, in der Waigel sagte:
 https://vimeo.com/84436363

Ja es existiert, aber wo und wie und warum?
Ich kannte die Ausführungen zu dem Thema des Bestands des Deutschen Reiches, die das Bundesverfassungsgericht 1973 absolut sauber ausgeführt und pflichtgemäß bestätigt hat:
Die BRD ist räumlich teilidentisch mit dem Deutschen Reich, jedoch nicht Rechtsnachfolger und das Deutsche Reich existiert weiter, ist jedoch nicht handlungsfähig.

Ich kannte die verschiedenen Darlegungen und Vermutungen zu den Staatsangehörigkeiten, oder der vermeintlichen Staatenlosigkeit, gelber Scheine und sonstiger Bescheinigung, die vermeintlich nötig wären.
Ich kannte die rechtlichen Bezüge dazu und habe sie sofort als entweder nicht oder höchstens teilkorrekt ad acta gelegt.

Die verschiedenen Ausführungen zu den Verfassungen, welche gelte oder nicht, welche ratifiziert wäre, welche nicht, ….und dann das Grundgesetz natürlich, Erlöschung des Artikels 23, Bereinigungsgesetze, den Personalausweisen und grünen Reisepässen ….. und und und….
ein Wahnsinn, ein Geflecht, eingebettet in ein anderes Geflecht, welches wiederum umwoben war von einem nächsten Geflecht, aus Wahrheiten, Teilwahrheiten, Lügen, Täuschungen……und wie es schien kaum entflechtbar für den rechten Sinn.

Das völkerrechtliche Subjekt – Das Deutsche Reich oder die unauflöslichen Rechte der Deutschen.
Ein Artikel von unserem Kommentarschreiber “Arkor”, entnommen aus einem Kommentar von politaia.org.

Ja es existiert, aber wo und wie und warum?
Ich habe mich also etwa über einen Zeitraum von zwei Jahren in zeitlich intensiven Phasen mit dieser Frage beschäftigt und war doch zu keinem Ergebnis gekommen. Und nun saß ich wieder da und hörte mir diesen Theo Waigel an, wie er da sagte: „…das Deutsche Reich ist nicht untergegangen!” und ich fragte mich wieder: Ja klar es existiert, aber wie und in welcher Form?

Und da fiel es mir auf einmal wie Schuppen von den Augen:
Na klar durch MICH, durch UNS, durch die DEUTSCHEN, in ihrer Form als natürliche Rechtsperson und in ihrer geltenden Rechtsnachfolge. Es war so einfach und nun auch sonnenklar, so einfach, dass man nicht drauf kam und damit sonnenklar warum dieses Geflecht an Lügen und Täuschung notwendig war.

Und damit ist eigentlich schon alles gesagt, denn was nun noch kommt ist lediglich, wenn auch gewaltig und alles erschütternd und nicht nur erschütternd, sondern alles was an Scheinrecht geschaffen wurde, zertrümmernd, die gültige Ableitung des Rechts. Jeder sollte sich diesen Satz einprägen aus dem alles abgeleitet werden kann:
Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
Kein Recht ohne Ableitung: 
Dies ist einer der wichtigsten Sätze, die man sich merken muss, denn es handelt sich um eines jener Rechtsprinzipien, die nicht gebrochen werden können, sondern in ihrem Bruch, sofort den damit verbundenen Rechtsbruch zeigen.

Doch was ist der Urgrund, aus dem abgeleitet wird? Es ist der gültige Rechtsträger.
Grundsätzlich gilt bei geltendem Recht der Leitsatz, wie im Großen so im Kleinen, dass die Ableitungen des Rechts sich also sowohl im Grundsätzlichen wie auch im Untergeordneten wiederfinden und gleichen.

Recht ist also weder schwierig zu verstehen, noch zweideutig.
Recht ist immer eindeutig.
Recht wirkt nur da nicht eindeutig, wo die Zuordnung schwierig ist. Fragen unklaren Rechtes gibt es also nicht, sondern lediglich die Schwierigkeit der Zuordnung. Dies trifft allerdings lediglich auf untergeordnete Fragen des Rechts zu, nicht aber auf das grundsätzliche Recht, denn hier ist alles sonnenklar und offenkundig, sobald man es erkannt hat.

Der Rechtsträger des völkerrechtlichen Subjektes:
Wie ich schon oben ausführte sind wir, also die Deutschen der Grund für das Bestehen des Deutschen Reiches als Völkerrechtssubjekt.Mit jeder Geburt wird eine natürliche Rechtsperson erzeugt, die in die Rechte und Pflichten seines Völkerrechtssubjektes eintritt. Hierfür muss er allerdings legitim dem Völkerrechtssubjekt zugerechnet werden können. Diese natürliche Rechtsperson allein reicht also nicht aus, sondern sie muss sich auch in der gültigen Rechtsnachfolge befinden.

Rechten und Pflichten werden also auch vererbt. Dies ist notwendig um überhaupt gültige Rechtsräume schaffen zu können.Dieser Eintritt in die Rechtserbfolge kann in verschiedenen Ländern anders und unterschiedlich geregelt sein, aber im Wesentlichen unterscheiden sich hier nur zwei Arten der Regelungen. Die eine Art der Regelung ist den länger und längstens bestehenden Völkerrechtssubjekten bedingt und die andere Art den kürzeren gegründeten Völkerrechtssubjekten, die aber dann automatisch zu Ersteren werden, wie beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika.

Aber hier geht es ja um das Deutsche Reich und die Deutschen.
Die völkerrechtlichen Subjekte Europas bestehen schon lange und somit nicht nur die Rechte und die Erbfolge der natürlichen Personen, sondern auch das damit verbundene internationale Recht, welches durch die gegenseitige Anerkennung geschaffen wurde. Selbst ohne, dass es geschrieben wurde und lange ehe es als Völkerrecht in Worte gefasst wurde. Jenes Völkerrecht, welches ja insbesondere die Streitfragen in Rechtswege lenken sollte.

Die Rechtsräume Europas haben sich also auch in der Anerkenntnis des gegenseitigen Rechtsraums entwickelt und damit folglich auch der Anerkenntnis der Rechte der legitimen Rechtpersonen als Rechtsträger und damit war internationales Recht geschaffen.
Gültig auf der Basis des Bestehenden und ganz natürlich. Für Deutschland stellt sich hieraus ein völkerrechtliches Subjekt dar, welches sich aus der Geschichte und einer Vielzahl von Rechtseinheiten zu einem gemeinsamen Rechtssubjekt auf Basis der bestehenden Rechte zusammen schließt.
Ein schwieriger aber teilweise vorbildhafter Weg, der sich dann 1870-71 zum Deutschen Reich als Rechtsnachfolger der Länder formierte. Dies muss nicht episch lang ausgebreitet werden, da es überall nachlesbar ist.
DAS VÖLKERRECHTSSUBJEKT BESTEHT ALSO AUS SEINEN GÜLTIGEN NATÜRLICHEN RECHTSPERSONEN UND JENEN IN DER LEGITIMEN RECHTSNACHFOLGE.

Hinzu kommt die räumliche Ausbreitung, denn ohne Land ist kein völkerrechtliches Subjekt möglich und auch die Anerkennung, der Nachbarn. Damit ist alles geschaffen, vom Rechtsträger und dem Land und dem Anerkenntnis. Dies alles tritt in die Rechtsnachfolgen ein. 
Und nun begegnen wir damit schon einem weit verbreitenden Irrtum, auch wenn er für unsere Sache nicht einmal ganz so wesentlich ist.

Nämlich die Wertigkeit der Verfassungsfrage. Dieser Irrtum ist auch Grund für die vielen Wirrungen in der Suche nach der Wahrheit, denn die Verfassung kommt erst jetzt, nachrangig:
Die Verfassung ist also schon eine Zuordnung des Rechts in der Ableitung, die Wichtigste zwar, aber schon eine Zuordnung, eine Ableitung.

Die wichtigste erste Ableitung. Und wäre noch kein völkerrechtliches Subjekt vorhanden, wäre die Gründung der Rechtsträgerschaft und der Verfassung eins. 
Aber und das ist unzweifelhaft, ist das deutsche völkerrechtliche Subjekt schon lange vorhanden. Also haben wir die natürliche Rechtsperson als Rechtsträger des völkerrechtlichen Subjektes und dieser offenbart nun in welcher VERFASSUNG er sich nach innen und nach außen repräsentieren will.

Die Verfassung ist also kein Grundbaustein für das völkerrechtliche Subjekt, als Basis, sondern lediglich ein AUSDRUCK dessen.
Bevor nun jemand einwendet, dass neben den Rechtsträgern auch die politischen Rechtsträger als unmittelbarer Bestandteil des Völkerrechtssubjektes vorhanden sein müssen, dem muss ich eine ganz klare Absage erteilen und werde dies auch zweifelsfrei beweisen, was heißt rechtlich ableiten. Dies aber später.

Nun ist natürlich die Verfassungsfrage aufgrund der Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts im Deutschen Reich eine schwierige geworden, aber nur vordergründig schwierig und wie ich gerade schon rechtlich klar ableitete, UNTERGEORDNET und somit, so schwer es fassbar ist, auch in der WICHTIGKEIT ERSTEINMAL UNTERGEORDNET, da das Deutsche Reich so und so besteht und die Frage der Verfassung bestenfalls eine Streitfrage, wenn überhaupt, ist.
Verbildlichen wir die Sachlage zum Verständnis: 
Wir haben hier also ein Haus nebst Grundstück und legitime Eigentümer, denen wir dieses Haus zurechnen können, wie auch umgekehrt (dies ist wichtig, Rechte und Pflichten). Stellen wir uns die Fragen: Wenn die Eigentümer dieses Hauses, Teile dieses Hauses vermieten, oder auch nur im Falle mehrerer Eigentümer, eine Hausordnung schaffen, ist diese Hausordnung dann die Grundlage für Eigentumsverhältnis Zuordnungen ? Nein, für jeden nachvollziehbar sicher nicht.

Und auch die Darstellung nach außen, welche Regeln zum Betreten des Grundstücks zu beachten sind, sind keine Frage der Eigentumszugehörigkeit, sondern lediglich, wie die Eigentümer des Hauses Art und Nutzung des Hauses Ausdruck geben. 
Also die Eigentümer sind und bleiben Eigentümer und ihre Nachkommen, die Rechtserben, sowohl im Recht, als auch der Pflicht.

Spielt hierbei eine Rolle, ob Mieter im Haus waren und ob sie sich an die Hausordnung hielten?
Nein absolut nicht, da hierzu irgendein gültiger Rechtsakt übergeordnet und zuordnend vorliegen müsste. Da über diesen Hauseigentümern kein höherer Rechtsträger und Rechtsraum gültiger Art ist, kann auch keine Änderung herbeigeführt werden, als durch die Eigentümer selbst. Es wäre also kein gültiger Rechtsakt ableitbar.

Eine besonders wichtige Erkenntnis hieraus: 
Echtes Recht kann also nur von unten nach oben gültig aufgebaut werden. Das heißt das Recht des Rechtsträgers ist der Grundbaustein, also das Unterste und zugleich das Oberste, aus dem Recht abgeleitet wird. Oder anders gesagt: Vor dem Recht sind alle gleich.

DIE SITUATION DES DEUTSCHEN REICHES
Das Deutsche Reich und seine „Verfassungen“:
Auch wenn die Frage der Verfassungen, besonders bei bestehenden Völkerrechtssubjekten, klar dem Rechtsträger untergeordnet sind, ist sie selbstverständlich von gewaltiger Bedeutung und stellt sich für das Deutsche Reich wie folgt dar:
Deutsches Kaiserreich:
Das Deutsche Reich bestand als Deutsches Kaiserreich, übrigens als vorbildlicher Rechtsstaat, bis zum Ende des ersten Weltkriegs …. und weiter…..? Hier haben wir den Verlust einer Souveränität durch Besatzung einerseits und die Gründung der sogenannten Weimarer Republik andererseits.
Ist die Weimarer Republik wirklich gültiger Rechtsnachfolger ?
Diese Frage ist einfach zu beantworten. Sie ist nicht Rechtsnachfolger als eigenes völkerrechtliches Subjekt, sondern im Fortbestehen. Die Verfassung wurde nicht durch das Volk legitimiert, würde aber auch bei einer neuen Verfassung einen Fortbestand bedeuten, außer eben die Rechtsträger lösen ausdrücklich ihre Rechte auf.

Sprich:
  • Der Rechtsträger blieb derselbe, also das deutsche Volk als Eigentümer des Hauses
  • Der Raum bleibt zum größten Teil derselbe wurde aber durch Gewalt verkleinert.
  • Dieses deutsche Volk hat aber die Hausordnung, die Verfassung nicht legitimiert.
Nun ist aber die Weimarer Republik kein Akt der ausdrücklichen Fremdherrschaft gewesen, wie man eindeutig sagen kann und auch nicht als solches anzusehen.
Es stellt sich also so dar: 
Das völkerrechtliche Subjekt bestand unverändert fort durch seine Rechtsträger wurde aber räumlich beeinträchtigt. Die Weimarer Repräsentanten waren nicht vollends in der Legitimation Rechte des Volkes zu vollziehen, aufgrund rechtlicher fehlender Grundlagen.

Trotzdem, also trotz eingeschränkter Handlungsbevollmächtigung ist die Weimarer Regierung dem Völkerrechtssubjekt zu zuweisen, WAS ABER, siehe oben, VON UNTERGEORDNETER BEDEUTUNG IST. 
Wichtig auch hier ausschließlich der RECHTSTRÄGER nicht der Repräsentant. Also der HAUSEIGENTÜMER, nicht der Hausverwalter oder gar Hausmeister. Denn mehr als ein Hausverwalter mit eingeschränkter Befugnis war die Weimarer Republik nicht, allerdings mit einer gewissen demokratischen Legitimation als Hausverwalter eingesetzt. Im Grunde jedoch war die wirklich legitime politische Kraft nach Verfassung immer noch der Kaiser. Das hätten die Weimarer ändern müssen, allerdings wie, wenn man nicht vollends souverän ist?

Das Deutsche Reich unter nationalsozialistischer Führung:
Auf Basis der nicht legitimierten Weimarer Verfassung wurde 1933 per demokratischer Wahl die nationalsozialistische Partei die führende Kraft im Deutschen Reich als Repräsentanz des unveränderten Rechtsträgers.

Für die Nationalsozialisten und ihre Mitregierenden gilt das Gleiche wie für die Weimarer Repräsentanten. 
Der Rechtsträger des völkerrechtlichen Subjekts blieb unverändert und die natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge die gültigen Rechtsträger.

Die politische Führung war als Repräsentanz zwar legitimiert aber eben wieder ohne volle Rechtsgrundlagen durch fehlende volkslegitimierte Verfassung.
Die Nationalsozialisten waren sich dessen bewusst und haben angesichts des Dilemmas mehr mit Verordnungen als Gesetzen gearbeitet.
Aber auch hier sei gesagt: Untergeordnete Bedeutung für das völkerrechtliche Subjekt, also zugeordnet.
Seit diesem Zeitpunkt ist das völkerrechtliche Subjekt unverändert, bestehend, wie auch schon vorher in der Rechtsträgerschaft, also durchgehend.
Die BRD, Bundesrepublik Deutschland:
Die Bundesrepublik Deutschland ist gegründet und veranlasst von den alliierten Kriegsmächten und Feinden Deutschlands. Wichtig ist hier lediglich für das bestehende Völkerrechtssubjekt, dass das völkerrechtliche Subjekt nicht ausgelöscht wurde, keine Versklavung stattfand und auch keine Angliederung an ein anderes Völkerrechtssubjekt geschah, sowohl in West, wie Mitteldeutschland.
Es wurden zwei Besatzungszonen, Besatzungszone Ost (in Wahrheit Mitte) DDR und Besatzungszone West BRD gebildet und 1990 in Teilen des völkerrechtlichen Subjektes zusammengeführt. 
Also schlicht und einfach eine fortdauernde Besatzung.
Wie ist also der Status? Der Rechtsträger ist unverändert das deutsche Volk in seiner Form seiner natürlichen Rechtsperson und dessen in der Nachfolge.

Die BRD ist ausdrücklich mit dem Grundgesetz als Besatzungsordnung auf Veranlassung der Besatzer gegründet worden, nach Maßgabe des Völkerrechts.
Ebenso wenig wie in Mitteldeutschland, wie im Westen gibt es einen Rechtsakt, den man als legitimen Akt der Auflösung der Rechte der Rechtsträger auch nur ansatzweise erkennen könnte. Mit Aufnahme ins Grundgesetz wurde die weitergehende Besatzung bestätigt, wie im Übrigen der Bestand der BRD für sich ein Beweis für die Besatzung ist.

Die BRD ist also NICHT DEM VÖLKERRECHTSSUBJEKT ZU ZUORDNEN. An das Grundgesetz wurden die untergeordneten bestehenden Gesetzbücher angeschlossen, wie sich das für eine händelbare Notordnung gehört nach Besatzungsrechtvorgaben.

Das heißt die BRD-Rerpräsentanz ist also KEINE REPRÄSENTANZ der RECHTSTRÄGER.
Allerdings hätte die BRD laut Völkerrecht den Auftrag gehabt, die Rechte der RECHTSTRÄGER so gut als möglich zu schützen.

Fassen wir bis hierher zusammen:
Wir haben also durchgehend ein Völkerrechtssubjekt und wir haben durchgehend Rechtsträger, die in der Rechtsnachfolge bis heute unverändert galten und gelten und aus denen allein Recht abgeleitet werden kann.
Die BRD ist dem Rechtsträger nicht zu zuzuordnen. Um eine Änderung der Rechte der Rechtsträger herzustellen, bräuchte es einen gültigen, ableitbaren Rechtsakt. Diesen aber gibt es nicht. Die BRD-Situation, oder sagen wir das BRD-Fiasko, wird später noch detaillierter ausgeführt. Die BRD ist also kein Rechtsträger, noch hat es Rechtsträger oder eine Ableitung aus Rechtsträgern und damit, wir erinnern uns, keine Recht ohne Ableitung, kann die BRD also keinerlei Recht aus sich selbst heraus ableiten, schaffen oder schöpfen. Daran ändert auch nicht im Geringsten die Teilhabe an der Wahl der Besatzungsvertreter.
Auch dieser Punkt wird noch eingehender beleuchtet werden an späterer Stelle.

Gehen wir zurück zu unserem Beispiel des Hauseigentums:
Es ist völlig klar dass die Eigentümer dieses Hauses die Rechtsträger sind. Die hierbei bestellten Hausverwalter ob gewünscht, oder vorrübergehend aufgezwungen, ändern an ihrem Rechtsstatus nichts. Weder können sie das Haus eigenmächtig verkaufen, noch umbauen. Zwischenzeitliche Überfälle durch Gewalttäter, welche in das Haus eindrangen und das Haus beschädigten und einige Eigentümer töteten oder verletzen, änderten nichts an den Eigentumsverhältnissen, da weitere Rechtsträger vorhanden sind.
Auch wenn ein besonders verkommener Haufen an Gewalttätern ein wenig länger mit seinen Untaten in dem Haus haust, ändert es nichts an den Eigentumsverhältnissen und den Rechtsträgern.

Rechtsträger als Allgewalt – Verfassung – Gewaltenrepräsentanzen
Die europäischen Verfassungen sind naturgemäß ihrer gemeinschaftlichen, wechselvollen Geschichte ähnlich in ihrer Struktur, ihrem Aufbau und auch in der Ableitung. Wobei die Ableitung kein Zufall ist, sondern eine immanente Kraft des Rechts darstellt. Da wirkliches Recht eben kein Akt der Willkür sein kann, sondern dies immer nur Scheinrecht ist, welches als Recht verkauft wird, hat das Recht eine immanent entfachende Kraft hin zu seinem wahren Wesen zu streben. Eben sich als echtes Recht auszudrücken. Auch das Grundgesetz ist diesen europäischen gewachsenen Rechten im Wesen dementsprechend. Deshalb zeigt es auch klar, weil es muss, die Rechtsableitung auf, auch wenn hier nur als Besatzungsordnung: 
Artikel 20
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Wir haben hier also völlig richtig ausgedrückt den legitimen und alleinigen Rechtsträger als ausschließlichen Gewalteninhaber angezeigt, der die All-Gewalt des Rechtsträgers teilt in die Gewalten-Repräsentanzen.

Das ist fundamental wichtig für Jedermann:
Jeglicher Teil der Gewaltenteilung ist NUR REPRÄSENTANZ, aber NICHT DIE GEWALT SELBST.

Das heißt also klar und deutlich, dass Repräsentanzen nichts anderes sind als Hausverwaltungen, wenn wir bei unseren Hausbeispiel bleiben.
Repräsentanzen dürfen nur vollziehen! Vollziehen!…und was?
  • die alleinige Gewalt des Rechtsträgers, vertreten
  • also ausschließlich im Namen und des Rechts des Rechtsträgers agieren und vollziehen
Der Rechtsträger ist also
  • der Gesetzgeber allein und die Parlamente die Gesetzgebungsrepräsentanten
  • das Oberste und alle Gerichte und die Judikative nur Gerichts-Repräsentanten
  • die Exekutive und die ausführenden nur die Exekutiv-Repräsentanten. Diese Repräsentanzen können also keinerlei Recht aus sich selbst heraus oder jenseits der Rechte des Rechtsträgers schöpfen, schaffen oder vollziehen sondern NUR UND AUSSCHLIEßLICH IM NAMEN UND DES RECHTS DES GÜLTIGEN RECHTSTRÄGERS!

Ansonsten hätten sich die Repräsentanzen über das Recht gestellt.
DER RECHTSTRÄGER IST ALSO DIE UNMITTELBARE GEWALT, DER SEINE UNMITTELBARE GEWALT DURCH MITTEL AUSÜBT. Die Mittel sind die Gewaltenrepräsentanzen. MITTEL also MITTELBARE AUSGEÜBTE GEWALT.

Was aber passiert, wenn die mittelbaren Gewalten, also die Gewaltenteilung, die Gewaltenrepräsentanzen aufgelöst werden? Erlöschen dadurch irgendwelche Rechte? Nein. Ändert sich am Urgrund der Rechtsableitung etwas? Nein.

Der Rechtsträger und seine Rechte bleiben davon unberührt.
ER VERTRITT NUR SEINE RECHTE SOMIT UNMITTELBAR UND NICHT MEHR MITTELBAR. Rechte und Pflichten die er in Treu und Glauben an mittelbare Gewalten abgegeben hat, erlöschen nicht mit Deren erlöschen, sondern fallen an ihn zurück.

Fassen wir also zusammen bis hierher:
Wir haben und zwar auch nur ohne den Schatten eines Zweifels
1. den gültigen Rechtsträger als natürliche Rechtsperson und in der Rechtsnachfolge
2. den Rechtsträger als unmittelbare alleinige Gewalt

Als sich die mittelbaren Strukturen des Deutschen Reiches 1945 auflösten, löste sich also kein Recht des Rechtsträgers auf, sondern fiel seit dem auf ihn zurück und wird seitdem unmittelbar durch ihn ausgeübt. 
Unmittelbar deshalb, weil aufgrund von Besatzung, keine Mittel geschaffen werden konnten. An ihre Stelle, der Mittel des Rechtsträger, traten die Mittel der Besatzer, die aber den Auftrag gehabt hätten, die Rechte DER GÜLTIGEN RECHTSTRÄGER SO GUT ALS MÖGLICH ZU ACHTEN UND BEACHTEN UND NICHT ZU SCHÄDIGEN. Die Bundesrepublik Deutschland.

Damit sind wir in der Gegenwart und der OFFENKUNDIGMACHUNG des bestehenden rechtlichen Zustandes. Denn nun kommen wir zur Frage der Souveränität des völkerrechtlichen Subjektes, die wesentlich wichtiger ist, als die Verfassungsfrage und die Frage nach einem Friedensvertrag:
  • Es ist zwingend erforderlich für die Souveränität des völkerrechtlichen Subjektes, dass der Nichtstaat und Besatzungskonstrukt BRD erlischt.
  • die BRD wird nach staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Aspekten abgearbeitet.
  • desweiteren ist zwingend erforderlich, dass die Menschen die Wahrheit über die Geschichte erfahren, denn dies ist integraler Bestandteil der Souveränität und Voraussetzung um überhaupt Entscheidungen treffen zu können.
Die völkerrechtliche Erklärung unmittelbar im Namen und des Rechts des deutschen Volkes:
Das völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen. / Ende Teil 1

Samstag, 16. Januar 2016

Gedenken 2016 Magdeburg



Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=1aN6ZpHjEeU

Luftangriff auf Magdeburg 16.01.1945 Links:

So war es in Magdeburg vor 70 Jahren Eine Zeitzeugin berichtet:


So war es in Magdeburg vor 70 Jahren Eine Zeitzeugin berichtet
Posted by Peter Günther on Freitag, 16. Januar 2015

Sonntag, 9. August 2015

So schön war es im Deutschen Kaiserreich ...


Eine Reise in das Deutsche Kaiserreich ( 1871 - 1918 (Heute) )
Deutsches Kaiserreich ist die Bezeichnung für das Deutsche Reich zwischen 1871 und 1918.

Video Urquelle: youtube.com/watch?v=yTtdVgVUAis#t=19

Mittwoch, 1. April 2015

Heute vor 200 Jahren kam Otto Eduard Leopold von Bismarck zur Welt

Heute ist ein historischer Tag, liebe Freunde Preußens!
Vor genau 200 Jahren kam Otto Eduard Leopold von B i s m a r c k zur Welt!


Otto Eduard Leopold von B i s m a r c k-Schönhausen
wurde geboren am 1. April 1815 in Schönhausen, in der
Preußische Provinz Sachsen.

Wappen der Preußischen Provinz Sachsen:
 Wappen von Schönhausen und der Familie Bismarck:


Lage der Preußischen Provinz
http://www.deutsche-schutzgebiete.de/provinz_sachsen.htm


Diese Aussage sollten sich jeder von den Kriegstreiber von der
Westliche US-Okkupieren Lügenpresse mal durchlesen:

Unsere aller Hoffnung:


Fürst Bismarck. Der wahre Klare.


Ausstellungen in der Region: 
 


Links: