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Dienstag, 19. März 2019

Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!

Bundesgebiet des Deutschen Reiches am 27.7.1914
Wer sich auf die Suche nach der deutschen Staatlichkeit macht, begibt sich auf eine sehr lange Reise. In der Regel wird man damit beginnen, das Grundgesetz intensiv zu studieren. Weil man darin auf Begriffe wie Friedensregelung (Artikel 79), Besatzungskosten (Artikel 120) oder vorrangiges Besatzungsrecht (Artikel 139) trifft, nimmt man sich dazu den 2+4-Vertrag und das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vor. Spätestens in Artikel 2 des letzteren erkennt man, dass Besatzungsrecht in Kraft bleibt und der 2+4-Vertrag folglich kein Friedensvertrag sein kann. Wie auch, es steht ja schließlich nicht Friedensvertrag drauf.
Aber wo ist denn nun die Souveränität und die deutsche Staatlichkeit? Man dringt also weiter über das Grundgesetz zur Weimarer Verfassung vor, denn Teile dieser werden in Artikel 140 inkludiert und schließlich haben die Allierten im Artikel VII des SHAEF Gesetz No. 52 „Deutschland“ definiert als Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Also ist die Weimarer Republik bzw. Nazi-Deutschland der deutsche Staat?
Es ist wahrlich eine Odysee, man liest sich durch 100 Jahre Verträge, Artikel und Gesetze. Dabei ist es ganz einfach. Nach drei Jahren „Forschungsarbeit“ haben wir von Bismarcks Erben es nun tatsächlich vollbracht, das direkte Verbindungsglied zwischen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 zu finden und aufzudecken. Es ist nur ein Wort, aber der Kontext dieses Wortes ist bedeutend:
Artikel 25 des Grundgesetzes bestimmt, dass das Völkerrecht Vorrang im Bundesgebiet hat, es existiert jedoch nur eine einzige Stelle in deutschen Rechts- und Gesetzestexten der vergangenen 148 Jahre, an der das Wort Bundesgebiet definiert wird, nämlich in Artikel 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871:
Hier also, in Artikel 25 des Grundgesetzes wird direkt auf die Bismarck’sche Reichsverfassung Bezug genommen und eindeutig festgelegt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts auf dem Territorium der Staaten des Bundesgebietes Vorrang haben.
Juristisches Schmankerl: Die in Artikel 25 genannten »Bewohner« des Bundesgebietes werden ebenso nicht im juristischen Wörterbuch mit einer Definition bedacht wie der deutsche „Staatsangehörige“, wie er auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen wird. Ein Schelm, wer hier nun kombiniert, dass ein nachgewiesener deutscher Staatsangehöriger mit der Begründung des Wohnsitzes in einem Gliedstaat des Deutschen Reiches zum Bewohner des Bundesgebietes mit völkerrechtlich verbrieften Rechten und Pflichten wird.
In Verbindung mit der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich, hier z.B. dem Urteil 2 BvF 1/73 des Bundesverfassungsgerichts, das da sagt „Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, es existiert fort und besitzt Rechtsfähigkeit, ist jedoch als Gesamtstaat mangels Organe handlungsunfähig.“ ist jedenfalls nun hier eindeutig der Beweis erbracht, dass auch das Grundgesetz einräumt, dass das Völkerrechtssubjekt Deutsche Reich in den Grenzen vom 27.7.1914 fortbesteht (status quo ante bellum). Es mangelt de facto an einem Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg und wir möchten deshalb an dieser Stelle erneut DRINGEND darauf aufmerksam machen, wer legitimiert ist, einen solchen Friedensvertrag für die Deutschen abzuschliessen: Die Preußen besitzen den Schlüssel zum Weltfrieden.
Nachtrag 04. März 2019Im Rahmen der weitergehenden Beschäftigung mit dem Begriff „Bundesgebiet“ haben wir einen Sachverhalt entdeckt, der sich mit dem Wort Skandal nur unzureichend beschreiben lassen.
Das Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) bezieht sich nicht nur dem Namen nach sondern auch in seinen Paragraphen nur und ausschließlich auf das Bundesgebiet.
Konkret bedeutet das: Während die Verwaltungen der Landratsämter zunehmend dazu übergehen, indigenen Deutschen per Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG den offiziellen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verweigern, werden Ausländer stets im Bundesgebiet aufgenommen.
Noch konkreter: Staatsangehörigen fremder Staaten, die auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes Aufnahme im Bundesgebiet finden, werden gem. Art25GG all jene Rechte und damit Leistungen gewährt, die indigenen Deutschen zustehen, während diese Rechte und Leistungen indigenen Deutschen vorsätzlich(!) verweigert werden.
Wenn das kein Skandal ist….
Folgendes Bildmaterial darf gerne zum Verbreiten genutzt werden:

Donnerstag, 24. März 2016

Unterschied zwischen Grundgesetz und Verfassung


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Ein Grundgesetz wird von einer Besatzungsmacht diktiert, es ist somit ein besatzungsrechtliches Mittel zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Disziplin (auf der Basis des Artikels 43 der Haager Landkriegsordnung) und dient damit der Organisation eines Besatzungsgebietes.


Auszug HLKO Artikel 43

Weitere Beiträge zur HLKO:

Verfassung
Eine Verfassung gibt sich ein Staatsvolk in freier Selbstbestimmung und konstituiert damit seinen Staat.
(War das beim Grundgesetz wirklich so?)




Im folgenden kann man erkennen, wie die "BRD" Politiker versuchen, die Menschen hierzulande zu manipulieren und zu verdummen, indem von ihnen und den von ihnen kontrollierten Medien gebetsmühlenartig behauptet wird, ein Grundgesetz und eine Verfassung seien ein und daß Selbe!

Schätzt doch einmal bitte, wie oft das so genannte "Grundgesetz" seit seiner Existenz geändert wurde! Es wurde bis zum Stand 06/12 genau 156 mal geändert.

Und nun schätzt doch bitte einmal, wie oft die Verfassung der USA, die als eine der besten Verfassungen in der Welt gilt, in der selben Zeit geändert wurde!

Sie wurde genau ein einziges Mal in der selben Zeit geändert.

Abgesehen einmal davon, daß das permanente Herummanipulieren am sogenannten "Grundgesetz" aber auch gar nichts mit Rechtssicherheit zu tun haben kann, kann man auch hierin den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung unmittelbar erkennen.

Man kann deshalb völlig zu Recht das sogenannte "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" mit einer Prostituierten vergleichen:

Sofern irgend jemand vorbeikommt, der genügend Geld auf den Tisch legt, wird er mit der von ihm gewünschten Manipulation am sogenannten "Grundgesetz" belohnt, und kann dann langfristig den hieraus resultierenden Profit einstreichen.

Sonntag, 7. Dezember 2014

Gardelegen - Vortrag über Bürgerrechte und Grundgesetz

Zum Vergrößern Bild Anklicken

Danke für den hinweis von Manni vom http://heimatundrecht.de/  
Quelle:

Anmerkung: Deutschland hat eine gültige Verfassung (1871), nur die BRiD nicht.
Die BRiD hat nur ein Grundgesetz.

Definition Grundgesetz:
Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht(oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan(BRD).
(Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002)

Dienstag, 12. August 2014

Grundgesetz – Gesetzgebung für besetzte Gebiete (2014)



In diesem Beitrag spricht Michael Graw vom Kulturstudio über juristische Tatsachen und Zweifel an der Bundesrepublik, welche in der Politik und den Medien gerne tot geschwiegen werden!
Doch die Mahnwache in Rostock hat Mut bewiesen und ihm ihr Ohr geliehen!

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