2. BMJBBG - Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai
1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes
vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.
§ 5 OWiG
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten
geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder
außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem
Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder
das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu
führen.
Im Übrigen
Zweites Gesetz über die Bereinigung
von Bundesrecht
(2. BMJBBG)
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In diesem Schreiben bestätigt BMJ die Bundesbereinigungsgesetze
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Rechtskraft der Bereinigungsgestze
(Auszug aus Magazin 2000plus / Nr. 312 )
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Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Vom 23. November 2007
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