Bitte den Brief zuende lesen, dass ist wichtig!!! Du meine Güte,
meine Frau zieht es genau wie ich voll durch! Sie ist bereit sich
inhaftieren zu lassen und meint es hätten schon ganz andere im Knast
gesessen und dies würde sie rühmen, denn die berühmtesten Knackis wären
doch der Apostel Petrus; Johannes etc…
Betr.: Aktenzeichen 203OWi …. (b), Erzwingungshaftverfahren
Frau (?) …..
c/o Amtsgericht Siegburg
Neue Poststr. 16
53721 Siegburg
Sehr geehrte Frau ……, sehr geehrte Frau Richter Dr. (?) ………..
sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ihr oben benanntes Schreiben vom 09.04.’14, am 12.04.’14
erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes
als Angebot erkannt.
Dies nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an.
1. Bitte senden sie mir diesen Beschluss mit rechtsgültiger
Unterschrift von Frau Richterin Dr. …. in beglaubigter Abschrift zu,
denn ich muss mein Verhalten danach ausrichten, ob Frau Richterin Dr.
…..wirklich unterschrieben hat (dies ist ihre Mitwirkungspflicht)
2. Ihr Schreiben ist nicht unterschrieben und damit ebenfalls laut BGB
und BGH Form – und rechts unwirksam! BGB §125/126. Ich bitte um
Nachbesserung! Siehe hierzu BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05
BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02
BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87
3. Bitte zitieren sie die §§ 25 a Abs. 3 Satz 2StVG, 62 Abs. 2 Satz 2
OWIG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO auf Bezug mit Streichung des Artikels 23 GG
durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.07.1990, weil der
territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD mit Wirkung
zum 18.07. 1990 erloschen (BGBI 199, Teil II, Seite 885, 890, vom 23.
Sep. 1990) ist und den Bereinigungsgesetzen.
4. Bitte weisen sie sich beide, per Amtsausweis mit Bestalung und Kontrollnummer nach Shaef/ oder Smad Gesetz aus.
5. Erklären sie bitte wieso dieser Beschluss nicht anfechtbar ist, denn
nach Art. 13 EMRK haben Sie eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu
schaffen (EGMR 75529/01). Bereits letztes Jahr wurde vor dem EGMR
bewiesen, dass die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist.
6. Bitte weisen sie nach den Artikel 23 GG Geltungsbereich nach, ob dieser Gültigkeit besitzt an Hand der Bereinigungsgesetze.
7. Bitte legen sie mir die Gründungsurkunde der BRD und des Landes
NRW vor, weil sie ansonsten nicht für dieses Land / Bundesland arbeiten
können.
8. Bitte weisen sie die Gültigkeit der Einführungsgesetze des GVG, StGB
und ZPO nach, denn seit 19 April 2006 sind tatsächlich mit der
Streichung des Geltungsbereich Artikel 23 GG ersatzlos aufgehoben
worden. Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die
Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig
und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
9. Bitte zitieren sie ihr Angebot u.a. auf Bezug GVG §16, da sie meine Grundrechte einschränken.
10. Bitte weisen sie nach HGB nach ,dass ich mit ihnen einen Vertrag eingegangen bin, denn ich habe sie nicht beauftragt.
11. Bitte beziehen sie Stellungnahme zu dem Folgenden; Laut
Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet
werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten
Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11
Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen
Schulden.
„Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden,
weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu
erfüllen“.
Wichtig:
Die Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland fußt auf altem
NAZI-Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl. Wahrheitspflicht)
i. V. mit § 291 ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138 StGB (vgl.
Anzeigepflicht) gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in
Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts
nach nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art.
139/Analog).
In diesem Zusammenhang wird hier auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 (z. B. Art. 1
& 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze vom 20.
09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945, verwiesen. Bei
Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und
Menschenrechte, sowie gegen die deutschen Rechtsnormen ergeht umgehend
Strafantrag mit Strafverfolgung wegen der offenkundigen Verletzung der
SHAEF- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die BKO und gegen die
Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach
nationalsozialistischen Grundsätzen (vgl. Verstoß gg. GG Art.
139/Analog).
Ein sog. „Beamter“ muss beweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich ist/war.
Vorschrift: BGH NJW 83, 2241 (vgl. BAT § 14, BGB §§ 839, 840 in Folge mit BGB §§ 823, 826, 830)
Frau Richterin Dr. ….. es dürfte für sie als Doktorin der
Rechtswissenschaft ja kein Problem darstellen, meine evt. Fehlannahmen
der gültigen Rechtslage zu widerlegen.
Dazu gebe ich ihnen Gelegenheit ihrer Mitwirkungspflicht beizukommen binnen 14 Werktage ab Zustellung dieses Schreibens.
Sollte ich wider erwartend von ihnen oder evt. Frau ….keine Antwort erhalten, so sehe ich ihr Schreiben als Gegenstandslos an.
Verstehen sie mich bitte nicht falsch, aber es ist mir nach den
gültigen Shaef Gesetzen nicht gestattet ihrem Begehren nachzukommen,
weil ich mich sonst an den Nazigleichschaltungsgesetzen beteiligen würde
und dies ist eine strafbare Handlung.
Sollten sie trotzt meiner juristischen Einwände ihre Erzwingungshaft
aufrechterhalten, ohne schriftlich Zustellung, so sehe ich mich
gezwungen sie beide beim ICC in Den Haag und in Washington D.C.
Anzuzeigen, welches mit einer Geldforderung pro Person mit 125.000 Euro
veranschlagt wird. Diese werde ich dann im internationalen
Schuldnerverzeichnis eintragen lassen (viel Spaß im nächsten Urlaub
dann).
Äußerst grenzwertig finde ich auch, dass diese Erzwingungshaft mir
auferlegt wird, obwohl mein Mann diese OWIG begangen hat. Sie sollten
diese 30 Euro Verwarngeld also Erzwingungshaft NICHT über 5 Euro pro Tag
ansetzen, damit sie nicht nur den Rechtsstaat weiter aushöhlen, sondern
ihn auch finanziell ruinieren. Bei einem Tagesaufwand für einen
Inhaftierten von ca. 800 Euro für Unterkunft, Verpflegung etc., wäre das
doch eine lukrative Kostenrechnung. Bei den ständig steigenden
Lebenshaltungskosten Stromkosten, Wasserkosten Essenskosten, wäre es für
mich eine WIN WIN Situation. Zumal täglich 8 Stunden Schlaf, 3
geregelte Mahlzeiten für mich wirklich lukrativ sind.
Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag im Rahmen ihrer Möglichkeit
Anita Hammerschlag
Original-Beitragslink/
Quelle:
https://peterhammerschlag.wordpress.com/2014/10/20/erzwingungshaft-in-der-bundesrepublik-fur-deutschland-ist-verboten/
Auch zu finden unter:
Links:
Siehe auch ZPO § 901 ist aufgehoben
https://www.buzer.de/gesetz/7030/al36440-0.htm