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Freitag, 28. Oktober 2016

Die GEZ-Lüge: Das Interview zum Skandalbuch



Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=P4SQyaHjAyQ&app=desktop

Veröffentlicht am 20.10.2016
Autor Heiko Schrang unterhält sich mit Jo Conrad über sein neuestes Buch „Die GEZ-Lüge“, in dem die Hintergründe der Zwangs-Rundfunkbeitrage untersucht werden, wohin die Gelder gehen und was die rechtlichen Grundlagen sind. Sogar die Druckerei wollte das Buch nicht drucken.

Derzeit nur im Shop erhältlich:
http://shop.macht-steuert-wissen.de/Buecher/Die-GEZ-Luege.html

– Warum Intendanten mehr verdienen als die Bundeskanzlerin.

– Warum nur ein geringer Teil der 8,3 Milliarden Einnahmen dem Fernsehprogramm zugutekommt.

– 4,9 Millionen Menschen setzen bereits ein Zeichen und zahlen den Zwangsbeitrag nicht.

Sonntag, 2. Oktober 2016

LG Tübingen Beschluß: 5 T 232/16 , vom 16.09.2016



Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=ndJIUeH4qH0

Erstmal sorry für die schlechte Bildqualität, es wurde echt zu schnell dunkel, da für uns keine zeit mehr wichtig ist...
hier Erstmal das aktuelle Tübingen Beschluss:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332

HIER ALS PDF-DATEI

jetzt zu den
Landesverwaltungsverfahrensgesetzen

Sachsen:
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/4014/11886.html

Thüringen:
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/pd7/page/bsthueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=5&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVfGTH2014pP2&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Sachsen-Anhalt:
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/134j/page/bssahprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=A7A7F52B3BF7505BD08043E571031D03.jp19?p1=2&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVfGST2005V1P2&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Baden-Württemberg:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/izi/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVfGBW2005V4P2&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint

Bayern:
http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(q2s1ctsihigj4autc10o41aa))/Content/Document/BayVwVfG-2?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Berlin:
http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsessionid=7AE89122CF49D06EEC2EEFE93711805E.jp29?quelle=jlink&query=VwVfG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwVfGBE2016pP2

Bremen:
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70677.de&template=00_html_to_pdf_d

Rheinland-Pfalz:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1803/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction;jsessionid=3A58EE7C66F18D49EBC4EA9D8CB35BE8.jp27?p1=1&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVfGRPV4P1&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Niedersachsen:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/149y/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=6&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVfGNDV9P4&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

dazu:
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/61.html und
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/54.html

Saarland:
http://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/verwaltungsverfahrensgesetz.pdf

Für das Saarland verweist der Blogautor mal auf
das "Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht"
(2. BMJBBG) vom 23. November 2007

 
Hier das Bundesgesetzblatt: 
http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl107s2614.pdf%27%5D#__bgbl__//*[@attr_id=%27bgbl107s2614.pdf%27]__1420558983565


Hamburg:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=g&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwVfGHAV5P2&st=null

Hessen:
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VwVfGHE2010rahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#docid:146148,3,20091228

Nordrhein-Westfalen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120031009100236151#det307784

Schleswig - Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben das nicht, da müsste man anderweitig recherchieren.

alle Rundfunkanstalten (ich weis + ZDF sind es 10 Sender):
https://www.facebook.com/118314378317617/photos/?tab=album&album_id=454989174650134























in diesem Video haben die TwinBoys es gesagt, das der Richter bestätigt hat, dass die keine hoheitlichen rechte haben, allein durch das Umsatzsteuergesetz:
https://www.youtube.com/watch?v=zrKvHPOipjA&feature=youtu.be

und hier nochmal zum Verwaltungsverfahrensgesetz §58:
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/58.html

BGB §138:
https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html

Verwaltungsverfahrensgesetz §44:
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html

wer den kleinen Hinweis gelesen hat, hier ist er nochmal, ja das BGB §333:
https://dejure.org/gesetze/BGB/333.html

zwecks dem Video, das alle Minister zahlen müssen, könnt ihr hier nochmal sehen, zwecks Vertragsrecht:
https://youtu.be/cS31nizb5Vw

und hier nochmal wegen Bilag und der Schweiz:
https://youtu.be/BDzmsXmlXX0

und hier das zerberster-video:
https://youtu.be/sdrvbn16KTs

und hier nochmal das interview mit micha und roban:
https://youtu.be/4aKlMq5U47E

hier nochmal alle Kanäle die wir euch nicht vorenthalten wollen:
https://www.youtube.com/user/MSZoff
https://www.youtube.com/user/Freemanaustria
https://www.youtube.com/user/NaBoR2punkt0
https://www.youtube.com/user/conrebbi
https://www.youtube.com/channel/UCrubfKZaxQ5uhn_KW9zGGXA
https://www.youtube.com/user/IchbinBauchi
https://www.youtube.com/channel/UCGQFj8C3sMhxuFJjkANkyKA
https://www.youtube.com/user/KULTURSTUDIO1

Freitag, 27. Mai 2016

Stephen Altenburg möchte mit Euch reden....aus dem Knast !!!


Veröffentlicht am 26.05.2016
Stephen möcht Euch Menschen da draussen erreichen und auch das sein "Fall" publik gemacht wird. Er möchte einfach nur LEBEN und Mensch sein. Aber dieses wird ihm, wie vielen anderen Menschen auch, nicht gewährt. Stephen wird als Mensch GEZwungen, sich freiwillig Krankenversichern zu lassen. Die VA unterschrieb er nicht. Muss ein Mensch auch nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
BITTE, Stephen´s Wunsch ist es, das Video großflächig zu verteilen!!

ER SITZT FÜR UNS !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Samstag, 21. März 2015

Demonstration am 14.03.2015 von Heimat und Recht in Gardelegen



Am 14.03.2015 fand eine Demonstration in Gardelegen statt. Es kamen ca. 80 freidenkende Menschen welche sich die Betrügereien nicht mehr bieten lassen wollen.,

Themendetails:

Beitragsservice GEZ:
Der Beitragsservice arbeitet als Privatfirma in Köln, die Geldforderung wird in jeder Kommune trotz fehlender gesetzlicher Grundlage vollstreckt. Wir wehren uns gegen diese Willkür und wollen diese Propaganda endlich beenden. Die Stadt Gardelegen hat alle Vollstreckungen bezüglich des Beitragsservices zu beenden.

Wasserverband:
Für den Herstellungsbeitrag 2 wird das Gesetz nach belieben gebrochen, wir klären die Hintergründe auf und machen dem so schnell wie möglich ein Ende. Diese Betrügereien müssen dem Volk besser bekannt werden.

Jobcenter:
Sanktionen auf Kosten der Schwachen ist Grundgesetzwidrig, niemand darf zu unwürdiger Arbeit gezwungen werden.

Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=b-8nRHwpgng

Weltnetzseite: http://heimatundrecht.de/

Sonntag, 22. Februar 2015

Demo von Heimat und Recht

WO: in  [39638] GARDELEGEN

Wann: 14.03.2015

Wo: Treff auf dem Tvioliplatz

Uhrzeit: 13.00 UHR

THEMEN: 
  • Machenschaften von GEZ und Jobcenter,
  • Wasserverband Gardelegen -
  • Herstellungsbeitrag II,
Veranstalter und weitere Infos: 

Sonntag, 1. Februar 2015

Dienstag, 14. Oktober 2014

Neues aus der Beitragsserviceirrenanstalt aus Köln



 
 

Der Beitragsservice klärt auf …
In einen Schreiben des Beitragsservice an einen Mitstreiter  ist folgendes zu lesen:

(Auszug aus dem Schreiben des Beitragsservice - zum vergrößern anklicken)

Zitat: „Die Bundesrepublik Deutschland besteht bis heute völker- und staatsrechtlich fort. Die Hoheitsbefugnisse des ehemaligen Deutschen Reiches sind – ebenso wie allierten Hoheitsrechte – mit Abschluss des sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12.06.1990 entfallen, durch den die damals bestehenden beiden deutschen Staaten die volle Souveränität erlangt haben. …“  


Das vollständige Schreiben des sog. Beitragsservice als PDF-Scan:

Beitragsservice_schreiben_08102014.pdf



Kommentar von Blogautor: Ich geh den morgen mal los und gucke mal wo ich so einen
DDR-Ausweis beantragen kann

Es ist ja auch voll Normal für Souveräne Staaten besetzt zu sein...


Eins ist klar die Lügen haben ein Ende
und es geht nicht mehr so weiter,
die sind am Ende und
es geht nur
noch mit der Wahrheit



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Zu beachten sind auch folgene Beiträge ...

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Dienstag, 12. August 2014

Gericht: ARD ZDF Vollstreckungen unwirksam


11.08.2014
ARD ZDF Beitragsservice: Die Zwangsvollstreckungen bei säumigen Zahlern sind wegen gravierender Formfehler unwirksam. Dies entschied nun zumindest in einem Fall das Landgericht Tübingen. Da die GEZ-Vollstreckungen jedoch meist ähnlich sind, könnten sie alle unwirksam sein.

Doku über Manipulationen bei ARD & ZDF: Gezielt verarscht
"Dingdong! Im Namen des öffentlichen Rundfunks, öffnen Sie die Tür!"
Stiefeltritte, Schreie im Flur, weinende Kinder. Eine Betroffene äugt ängstlich durch den Türspion: "Aber wir schauen doch gar nicht fern" - fleht die Stimme auf der anderen Seite.
"Das ist egal" - herrscht der ARD-Geldeintreiber im Befehlston auf dem Flur zurück. "Es handelt sich schließlich um eine Demokratieabgabe und die muss jeder zahlen".
Immer häufiger versuchen die ARD-ZDF-Gebührenschergen, ihre Forderungen mit Gewalt durchzusetzen. In  den Schreiben der eingesetzten Gerichtsvollzieher wird sogar mit gewaltsamen Wohnungszwangsöffnungen gedroht oder wahlweise mit Erzwingungshaft. Doch diese Einschüchterungsversuche könnten nutzlos sein.
Ein Landgericht in Tübingen (Az. 5 T 81/14) hat nun entschieden, dass die Vollstreckungsersuchen unwirksam sind - wegen Formfelhlern. Es fehlen beispielsweise Siegel oder richtige Unterschrift oder beides.
Die wichtigsten Fakten in der Übersicht:
  • Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein.
  • Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift.
  • Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig.
  • Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid.
  • Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung.
  • Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.

Typisches Droh-Schreiben der ARD-ZDF-Gebühreneintreiber:
Sehr geehrter Herr xxxx
zur Vermeidung einer möglichen Sach- und/oder Lohnpfändung, Kontopfändung bzw. Beantragung von Erzwingungshaft und/oder die Durchführung einer polizeilichen Wohnungszwangsöffnung mit damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse um fristgerechte Vorsprache
bis Mo. 31.3.2014
....
Sollten Sie zur Zeit nicht in der Lage sein, den geforderten Geldbetrag in Höhe von insgesamt
xxxxx
zu leisten, legen Sie bitte Unterlagen Ihrer Einkommenssituation vor.
Knallrotes Drohschreiben vom Vollstrecker:

ARD/ZDF-Beitragsservice:  Wohnungszwangsöffnung
Zusammenfassung des Urteils:
Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift. Der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag wird erst mit wirksamem Bescheid fällig. Die theoretische Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags selbst zu ermitteln, ersetzt nicht den zu begründenden Bescheid. Eine einfache Zahlungsaufforderung ersetzt nicht den Beitragsbescheid (Verwaltungsakt) als Vollstreckungsvoraussetzung. Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.

Das Urteil im Einzelnen:
Am 6.12.2013 ist beim Gerichtsvollzieher beim AG Nagold ein Vollstreckungsersuchen eingegangen. Im Kopf des Schreibens findet sich links das Wort „Südwestrundfunk“ (ohne Bezeichnung der Rechtsform und ohne Anschrift etc.) sowie rechts das Logo des „ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice“ (künftig: Beitragsservice) nebst sämtlichen Adress- und Kontaktdaten.
Dieses Ersuchen stellt den zugrundeliegenden Vorgang detailreich dar; es werden Zahlungsrückstände und „Bescheide“ aufgelistet, es wird dargelegt, welche Zahlungen berücksichtigt wurden und von wann bis wann der Schuldner früher beitragsbefreit war. Weiter wird darauf hingewiesen, dass dieses mit „Vollstreckungsersuchen - Zweitausfertigung“ überschriebene Schriftstück in dieser Ausfertigung vollstreckbar wäre und die Beitragsbescheide unanfechtbar geworden wären oder Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung hätten. Siegel, Name und Unterschrift sind nicht vorhanden.
...
a) Gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 1 LVwVG BW muss das Ersuchen die Vollstreckungsbehörde unzweideutig (vgl. LG Ulm, 2 T 61/78, 22.12.1978 selbst bei elektronischer Herstellung) bezeichnen. Vollstreckungsbehörde ist der Südwestrundfunk als Anstalt des öffentlichen Rechts, der sich zur Durchführung der Vollstreckungshandlungen des nicht rechtsfähigen Beitragsservice bedient. Das Vollstreckungsersuchen bezeichnet jedoch die Vollstreckungsbehörde zum einen nicht ausdrücklich, zum andern nur unvollständig („Südwestrundfunk“ ohne Hinweis auf Stellung als Gläubigerin und Vollstreckungsbehörde sowie ohne Angaben der Rechtsform, der Vertretung und der Anschrift).
b) Gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 1 LVwVG BW wäre ein Dienstsiegel und die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten erforderlich gewesen, da nicht ersichtlich ist, dass das Ersuchen mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde.

...
c) Die Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 2 LVwVG BW ist unzureichend.
...
Insgesamt müsste danach das Vollstreckungsersuchen folgende weiteren Voraussetzungen erfüllen: Vorausgehen müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt wäre die Beitragsgläubigerin namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) als Beitragsgläubiger bezeichnen. Auf diesen Bescheid, ggf. ergänzt um einen Rückstandsbescheid, müsste für den Beitrag als solchen (ohne Zuschläge) das Vollstreckungsersuchen gestützt werden. Das Vollstreckungsersuchen wiederum müsste - beim vorliegenden Inhalt - gesiegelt und unterzeichnet sein.

Mittwoch, 6. August 2014

Firma INKASSODIENST ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO BEITRAGSSERVICE

Bei der Firma ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO BEITRAGSSERVICE handelt es sich um einen Inkassodienst ....
UPIK Firmendatenauszug Stand: 06.08.2014

UPIK® Datensatz - L

L Eingetragener Firmenname ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
W Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil GEZ
L D-U-N-S® Nummer 344474861
L Geschäftssitz Freimersdorfer Weg 6
L Postleitzahl 50829
L Postalische Stadt Köln
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt Köln
L Telefon Nummer 022150610
Fax Nummer
W Name Hauptverantwortlicher Hans W. Färber
W Tätigkeit (SIC) 7322


SIC - CODE LISTE:



Deutsch in einer Excelliste: KLICK HIER



Donnerstag, 9. Januar 2014

Umgang mit Bettelbriefen

Auch Bettelbriefe / Zahlungsangebote in Gelb gehen ungeöffnet mit
Hinweis zurück ... (Ergänzt am 30.06.2014)




Text auf dem Aufkleber: / In der Amtsschrift FRAKTUR


Zustellungsverbot! / Fehlende Vertragsgrundlage! / Zurück an den Absender!!

Die juristische Person als Empfänger existiert nach geändertem Personenstand nicht mehr. Des Weiteren fehlt zum Geschäftszeichen der Vertrag. Angebote nehmen wir nicht entgegen bzw. lehnen diese ab. Der Empfänger genießt zusätzliche Immunität nach Art. 39, 40 UMR-Verfassung in Deutschland. Es wird auf die originäre Zuständigkeit hin verwiesen (§§2, 42-44, 48 VwVfG, § 13 BVerfGG, Art. 1, 25, 140 GG, Art. 137 WRV, §§ 18-20 GVG, § 3 GVGA, §§ 81, 82, 92, 102-104a, 105, 130, 167, 221, 240, 336, 357 StGB). Sollte durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person eine Frist versäumt werden und/oder ein Schaden entstehen, so wird Ihnen dieses Verschulden zugerechnet. Weitere Handlungsweisen entgegen den zuvor genannten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich durch die zuständigen Strafverfolgungsorgane verfolgt und daher Strafen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.




Vorlage:
https://drive.google.com/file/d/0B2js30Wkv19DNkxjaGdqS1czNkE Word Vorlage

Benötigte Schriftart: 
FRAKTUR

Weitere Infos finden Sie auch in der Facebookgruppe:
https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/



Dieser Bettelbrief kam Heute (09.01.2014) wieder ...
geht ungeöffent zurück an absender ...


und weg damit ...


Aufkleber Vorlagen

im *.doc und *.pdf Format:
Hinweis:
Die Vorlage einfach auf 
- ZWECKFORM 3426 (A4-105x70)
oder
- HERMA 4426 (A4-105x70)
Drucken aufkleben und Fertig

Facebook Gruppe:
Alle Infos in unserer Facebookgruppe unter: https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/

 

GEZ, Kopfsteuern contra Bürger