Dienstag, 19. März 2019

Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!

Bundesgebiet des Deutschen Reiches am 27.7.1914
Wer sich auf die Suche nach der deutschen Staatlichkeit macht, begibt sich auf eine sehr lange Reise. In der Regel wird man damit beginnen, das Grundgesetz intensiv zu studieren. Weil man darin auf Begriffe wie Friedensregelung (Artikel 79), Besatzungskosten (Artikel 120) oder vorrangiges Besatzungsrecht (Artikel 139) trifft, nimmt man sich dazu den 2+4-Vertrag und das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vor. Spätestens in Artikel 2 des letzteren erkennt man, dass Besatzungsrecht in Kraft bleibt und der 2+4-Vertrag folglich kein Friedensvertrag sein kann. Wie auch, es steht ja schließlich nicht Friedensvertrag drauf.
Aber wo ist denn nun die Souveränität und die deutsche Staatlichkeit? Man dringt also weiter über das Grundgesetz zur Weimarer Verfassung vor, denn Teile dieser werden in Artikel 140 inkludiert und schließlich haben die Allierten im Artikel VII des SHAEF Gesetz No. 52 „Deutschland“ definiert als Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Also ist die Weimarer Republik bzw. Nazi-Deutschland der deutsche Staat?
Es ist wahrlich eine Odysee, man liest sich durch 100 Jahre Verträge, Artikel und Gesetze. Dabei ist es ganz einfach. Nach drei Jahren „Forschungsarbeit“ haben wir von Bismarcks Erben es nun tatsächlich vollbracht, das direkte Verbindungsglied zwischen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 zu finden und aufzudecken. Es ist nur ein Wort, aber der Kontext dieses Wortes ist bedeutend:
Artikel 25 des Grundgesetzes bestimmt, dass das Völkerrecht Vorrang im Bundesgebiet hat, es existiert jedoch nur eine einzige Stelle in deutschen Rechts- und Gesetzestexten der vergangenen 148 Jahre, an der das Wort Bundesgebiet definiert wird, nämlich in Artikel 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871:
Hier also, in Artikel 25 des Grundgesetzes wird direkt auf die Bismarck’sche Reichsverfassung Bezug genommen und eindeutig festgelegt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts auf dem Territorium der Staaten des Bundesgebietes Vorrang haben.
Juristisches Schmankerl: Die in Artikel 25 genannten »Bewohner« des Bundesgebietes werden ebenso nicht im juristischen Wörterbuch mit einer Definition bedacht wie der deutsche „Staatsangehörige“, wie er auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen wird. Ein Schelm, wer hier nun kombiniert, dass ein nachgewiesener deutscher Staatsangehöriger mit der Begründung des Wohnsitzes in einem Gliedstaat des Deutschen Reiches zum Bewohner des Bundesgebietes mit völkerrechtlich verbrieften Rechten und Pflichten wird.
In Verbindung mit der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich, hier z.B. dem Urteil 2 BvF 1/73 des Bundesverfassungsgerichts, das da sagt „Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, es existiert fort und besitzt Rechtsfähigkeit, ist jedoch als Gesamtstaat mangels Organe handlungsunfähig.“ ist jedenfalls nun hier eindeutig der Beweis erbracht, dass auch das Grundgesetz einräumt, dass das Völkerrechtssubjekt Deutsche Reich in den Grenzen vom 27.7.1914 fortbesteht (status quo ante bellum). Es mangelt de facto an einem Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg und wir möchten deshalb an dieser Stelle erneut DRINGEND darauf aufmerksam machen, wer legitimiert ist, einen solchen Friedensvertrag für die Deutschen abzuschliessen: Die Preußen besitzen den Schlüssel zum Weltfrieden.
Nachtrag 04. März 2019Im Rahmen der weitergehenden Beschäftigung mit dem Begriff „Bundesgebiet“ haben wir einen Sachverhalt entdeckt, der sich mit dem Wort Skandal nur unzureichend beschreiben lassen.
Das Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) bezieht sich nicht nur dem Namen nach sondern auch in seinen Paragraphen nur und ausschließlich auf das Bundesgebiet.
Konkret bedeutet das: Während die Verwaltungen der Landratsämter zunehmend dazu übergehen, indigenen Deutschen per Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG den offiziellen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verweigern, werden Ausländer stets im Bundesgebiet aufgenommen.
Noch konkreter: Staatsangehörigen fremder Staaten, die auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes Aufnahme im Bundesgebiet finden, werden gem. Art25GG all jene Rechte und damit Leistungen gewährt, die indigenen Deutschen zustehen, während diese Rechte und Leistungen indigenen Deutschen vorsätzlich(!) verweigert werden.
Wenn das kein Skandal ist….
Folgendes Bildmaterial darf gerne zum Verbreiten genutzt werden:

3 Kommentare:

  1. Tja, was logisch ist muss noch lange nicht richtig sein ;)

    ...
    2. Staatsgebiet des Vereinten Deutschland
    Die BRD und die → DDR wurden im Rahmen des Ost-West-Konflikts 1949 gegründet, wobei das Sg. der BRD aus den drei westlichen Besatzungszonen und die DDR aus der sowjetischen Besatzungszone gebildet wurden. 1957 trat das SL (→ Land Saarland) der BRD bei und vergrößerte damit das Sg. der BRD. Durch die deutsche Vereinigung wurden sowohl das Sg. als auch die Grenzen Ds verändert. ...

    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202131/staatsgebiet-grenzen

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  2. Während die Verwaltungen der Landratsämter zunehmend dazu übergehen, indigenen Deutschen per Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG den offiziellen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verweigern,

    reine desinformation.als inhaber eines gelben scheins,bin ich automatisch ausgewiesen als staatsangehöriger des deutschen reiches!
    die deutsche staatsangehörigkeit = die unmittelbare reichszugehörigkeit= ergo die staatsangehörigkeit des deutschen reichs! der gelbe schein geht sogar noch weiter, denn wenn ich den gelben schein habe,bekomme ich auch den weiterführenden esta-registerauszug.
    und in diesem estaregisterauszug wird es erst richtig interessant: denn in meinem steht ganz klar:
    xxx xxx hat die deutsche staatsangehörigkeit erworben, durch:

    ABSTAMMUNG

    gemäß rustag von 1913!

    nicht umsonst versucht die brd rassische deutsche davon abzuhalten sich einen stagausweis zuzulegen.und nicht umsonst wird so massive propaganda gegen den gelben schein gemacht! und ja,der rechtsstand ist der 7.mai 45 ,bzw. der 23.mai45! das nationalsozialistisch geführte deutsche reich ,war völkerrechtlich wie staatsrechtlich völlig legal und entsprach den selbstbestimmungsrecht des deutschen volkes.also aufhören gegen das 3.deutsche reich zu hetzen ,freunde!

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  3. gegen den Faschismus und Nazismus ist Pflicht jedes verantwortungsbewußten Menschen!




    Juli 1944 – Im Widerstand gegen die Gleichschaltung von 1934
    Graf Lehndorff – hingerichtet am 04.08.1944

    Oberst Graf Schenk von Stauffenberg – erschossen am 20.04.1944

    und ungezählt viele weitere Opfer bis heute…

    Vergeblich???


    Das Staatsangehörigkeitsrecht von 22. Juli 1913 wurde am 05.02.1934 von Adolf Hitler mit der Zwangsangehörigkeit Deutsche Staatsangehörigkeit ausgetauscht.
    (Verweis Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBL 05.2.1934, Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht (Staatsgrundgesetz 1934) Auflage 1936 – Seite 54 – = die Deutsche Staatsangehörigkeit ist die unmittelbare Reichsangehörigkeit aus den kaiserlichen Schutzgebieten-Kolonien- beides ist ein und dasselbe!)

    Diese faschistische Deutsche Staatsangehörigkeit von Adolf Hitler wurde nach 1945 nicht beseitigt.
    Die Verordnung vom 05. II. 1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit der Kapitulation des 3. Reiches NICHT ersatzlos untergegangen. R=StAG
    (Verweis Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1, Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959, Ausweisdokumente der BRD mit der Deutschen Staatsangehörigkeit und deren Glaubhaftmachung DEUTSCH von 1934)

    Der Artikel 116 Grundgesetz verstößt gegen Artikel 139 Grundgesetz FÜR die nicht souveräne Nazikolonie Bundesrepublik Deutschland.

    Die Rechtslage in der BRD hat sich am 08.12.2010 durch Beseitigung der Reichsangehörigkeit (unmittelbaren Kolonieangehörigkeit) von 1934 erneut geändert:
    Am 08.12.2010 wurde vom BRD- Gesetzgeber stillschweigend diese Deutsche Zwangsangehörigkeit durch Streichung dieser Reichsangehörigkeit beseitigt und damit die getäuschten Bürger staatlos gemacht.
    (Verweis Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 15.07. 1999 – Umsetzung BGBl. I S. 1864 08.12.2010)

    Jeder Deutsche ist in der BRD seit dem 08.12.2010 staatlos und hat dadurch nur noch den Sinti und Roma- Status – vogelfrei = entmachtet, entrechtet, kein Eigentum besitzend, dürfen ungestraft verfolgt und getötet werden.

    Der Artikel 16 Grundgesetz wurde durch diesen geheimen Staatstreich am 08.12.2010 durch täuschen beseitigt.

    Die BRD hat sich durch Staatlosigkeit des eigenen Personals am 08.12.2010 selbst das Genick gebrochen und jegliche nationale und internationale Legitimation verloren!

    Alle verantwortungsbewußten Menschen melden sich laut Artikel 139 Grundgesetz und den nachfolgenden Rechtsvorschriften pflichtgemäß und moralisch zur Entnazifizierung bei der Hohen Hand und setzen aktiv den Widerstand gegen die staatliche Weiterführung des Nazismus und Faschismus in Deutschland fort!

    Urkunde 146/ Friedensverträge/ Verfassung/ Rehabilitation der Heimatangehörigkeit/ gegen Grundrechteverletzung/ Artikel 146 Grundgesetz unter Beachtung der Militärgesetze der Hohen Hand – Artikel 139 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland.

    Die faschistische Gleichschaltungskolonie Bundesrepublik Deutschland ist keine Heimat.

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