BGH - Bund und BRD sind Unternehmen nach Aktiengesetz
Das Bundesfinanzministerium schreibt auf seiner Seite
Auch Gebiets ähhhhhhhhm sorry ( es gibt ja keine Geltungsbereiche in den Gesetzen der BRD mehr ) Körperschaften wie der Bund sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als Unternehmen anzusehen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Für Unternehmensbeteiligungen des Bundes gelten daher grundsätzlich die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen.
Mit dem Bund verbundene Unternehmen gegenüber denen der Bund als herrschendes Unternehmen anzusehen ist unterliegen damit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Berichtspflicht nach § 312 Aktiengesetz.
Das nach Aktiengesetz geführte Unternehmensteil des Unternehmens Bund genannt „Bundesrepublik Deutschland“ zu welchem der Unternehmensteil “Bundestag” welcher die Steuernummer DE 122 11 90 35 hat und in Belgien bei einer Bank als Kapitalgesellschaft gehandelt wird,
wird bei Dun & Bradsteet als Firmenname geführt und als Unternehmensteil BRD (Abfrage über UPIK https://www.upik.de/)
Dun & Bradstreet sammelt ausschließlich Daten von Firmen zur Zahlungsfähigkeit etc. derer.
Das auf freiwilliger Schenkungsbasis beruhende Körperschaftssteuergesetz § 4 besagt, das gewerbetreibende Betriebe nicht mit Hoheitsbetrieben zusammengefasst werden können.
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