Bundesministerium
der Finanzen
[Referat
Öffentlichkeitsarbeit]
Am
Propsthof 78a
D-[53121]
Bonn
Burg
an der Ihle, Montag,
25. Juli 2016
Reg.Nr.: 25-07-2016-BMF-Bo-DG-af83-01
(bei Anfragen, Schriftverkehr und/oder Zahlungen angeben)
O f f i z i e l l e s u n d ö f f e n t l i c h e s S c h r e i b e n
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ö f f e n t l i c h e r B e k a n n t m a c h u n g
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Werther Dominik Grobien, [Laut Weltnetz Referent für Öffentlichkeitsarbeit]
Werthe Damen und Herren,
bezüglich meiner Recherchen wende ich mich an Sie, Dominik Grobien, persönlich und erwarte nach Artikel 20 (2) Satz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auf meine Fragen eine eindeutige schriftliche Antwort mit Ihrer rechtssicheren, persönlichen Unterschrift, nicht von Dritten, sowie den Aufdruck des Amtssiegel und oder Amtsstempel. Ich fordere von Ihnen persönlich und nicht von Dritten die schriftliche Beantwortung.
Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben nach Artikel 120 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland für die Aufwendung der Besatzungskosten Deutschlands ?
Welche Kosten und Aufwendungen werden nach Artikel 120 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit diesen Mitteln finanziert?
Wie viele Besatzungsbasen der Fremdmächte befinden sind derzeit in Deutschland ?
Eine Liste die dem Verfasser vorliegt siehe Anlage enthält 253 VS / US Basen ist diese noch Aktuell ?
Wie hoch ist die Personalstärke auf diesen Besatzungsbasen in Deutschland?
Können Sie auch Angaben über die zivilen Kräfte, welche sich auf den Besatzungsbasen bzw. Militärbasen der Fremdmächte befinden?
Wie viele Basen von anderen Besatzern befinden sich aktuell in Deutschland ?
Werden im Auftrag der VSA / USA mit diesen Besatzungskosten Kriege mit finanziert, um fremde Länder zu destabilisieren?
Können Sie auch Angaben machen, ob es Hinweise und Bestätigung gibt, das gezielt von den VS/US Truppen Flüchtlingsströme nach Deutschland geführt wurden, um Europa zu destabilisieren?
Wie hoch sind die Einnahmen der Bundesrepublik Deutschland jährlich für Waffenlieferungen in diese Länder und was liefert die Bundesrepublik Deutschland für Waffen in diese Länder?
Im Weiteren erwarte ich von Ihnen nach Art. 20 (2) S. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Angaben und Nachweiserbringung für welchen Zeitraum diese Ausgaben der Besatzungsmächte berechnet sind, da hierzu ein öffentliches Interesse besteht.
Auf Grund meiner Recherche und Feststellungen beruhen diese Kosten für die Fremdmächte auf Verträgen zum 2+4 Vertrag von 1990 (BGBI II S. 1317), gelten diese Verträge noch heute und wie lange?
Festzustellen ist, dass im Art. 125 (1) Bezug genommen wird auf Besatzungszonen.
Daher meine Frage an Sie, gelten diese noch immer und gibt es Regelungen für die neuen Bundesländer nach dem Abzug der Sowjetarmee 1993?
Ich erwarte von Ihnen persönlich, Dominik Grobien und nicht von Dritten, eine Bearbeitung und schriftliche Rückantwort bis zum 22.08.2016, bei mir eingehend.
Im Falle, dass meine Feststellungen NICHT rechtssicher sind, teilen Sie mir dies bis zum genannten Termin mit.
Erhalte ich von Ihnen, bis zum 22. 08.2016, hier eingehend keine schriftliche Antwort, gehe ich davon aus, daß meine Feststellungen und Ausführungen rechtssicher sind.
Die Anfrage findet ihr hier als PDF:
https://drive.google.com/open?id=0BzinlAa-B-zCMFhmZGZQNkJTSGs
Geteilt von: http://andyfeistel.blogspot.de/2016/08/anfrage-das-bundesministerium-der.html
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