Mitarbeiter der Justiz (BILD: dpa)
Von Hendrik Kranert-Rydzy
Magdeburg.
Sogenannte Reichsbürger und andere versuchen,
Mitarbeiter der Justiz in Magdeburg mit horrenden Geldforderungen
einzuschüchtern. Die Unruhe ist so groß, dass das Justizministerium
eigens eine Informationsveranstaltung organisiert hat, um die eigenen
Mitarbeiter zu beruhigen.
Sachsen-Anhalts Justizapparat ist in heller
Aufregung: Auslöser sind Versuche vor allem sogenannter Reichsbürger,
mit der „Malta-Masche“ horrende finanzielle Forderungen gegenüber
Richtern, Justizangestellten und Gerichtsvollziehern durchzusetzen. Die
Unruhe ist so groß, dass das Justizministerium eigens eine
Informationsveranstaltung organisiert hat, um die eigenen Mitarbeiter zu
beruhigen. „Ich bin von ganz vielen Kollegen angesprochen worden, die
in Sorge sind“, sagte Justizministerin Angela Kolb (SPD) der MZ.
Bei
den Reichsbürgern handelt es sich um ein Phänomen, das die
Verfassungsschutzbehörden seit mehreren Jahren beschäftigt.
Reichsbürger, Germaniten und andere erkennen die Bundesrepublik und
damit auch deren Verfassungsorgane nicht an. Folglich akzeptieren sie
beispielsweise keine Bußgeldbescheide etwa wegen Fahrens ohne
Führerschein. Sie sehen die Bescheide als Schikanen der Vertreter des
Staates. Quasi als Antwort stellen sie Schadenersatz-Forderungen gegen
die Staatsdiener. Was verrückt klingt, funktioniert in der Praxis, wenn
auch über verschlungene Wege. Da ist zunächst eine Anmeldung im
UCC-Register in den USA nötig. Die Anmeldung in dem Handelsregister ist
online mögliche und läuft vollautomatisch, die Plausibilitätsprüfung
übernehmen Computer.
Nach der Anmeldung können
Forderungen gegenüber angeblichen Schuldnern - also Justizbediensteten -
geltend gemacht werden. Und dies ohne den in Deutschland üblichen
Rechtsweg, bei dem die Schuld und der tatsächlich entstandene Schaden
nachgewiesen werden müssen. Diese Forderungen werden dann vom
UCC-Register an Inkassounternehmen auf Malta abgetreten, die damit
vollstreckbare Titel vor maltesischen Gerichten erwirken.
Betroffene müssen vor Gericht in Malta erscheinen
„Die
Betroffenen müssten dann innerhalb kürzester Zeit persönliche vor
Gericht auf Malta erscheinen, um sich gegen die Forderungen zu wehren“,
so Kolb. Unterbleibe das, drohten die infolge Gebühren zu horrenden
Summen angewachsenen Forderungen in Deutschland vollstreckt zu werden.
Belegt sind bislang mehrere Fälle in Sachsen, Hessen und
Nordrhein-Westfalen, wo es jeweils um Forderungen in Größenordnungen von
mehreren Hunderttausend Euro ging. Vollstreckt wurden diese offenbar
nur deshalb nicht, weil es Formfehler bei der Zustellung gab.
Kolb
will nun mit der Informationsveranstaltung für Beruhigung in der Justiz
sorgen: „Es gibt inzwischen Verfahren, die Forderungen abzuwenden.“ Ein
Nachweis, dass die Forderungen unberechtigt seien, sei nicht nötig.
Das
Phänomen beschäftige inzwischen auch das Bundesministerium der Justiz,
das Auswärtigen Amt und die Botschaften in den USA und auf Malta. In
beiden Staaten hätten sich die Behörden kooperativ gezeigt: So habe
Malta eine Rechtsanwältin benannt, die sich um die Abwehr der
Forderungen kümmern soll; das UCC-Register in den USA will die Einträge
von Reichsbürgern auf Antrag unbürokratisch löschen.
Der
Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet derzeit die Reichsbürger
weiter, vor allem die „Exilregierung Deutsches Reich“ und die
„Regierung Deutsches Reich“. „Unter den Reichsbürgern sind eine ganze
Menge wunderlicher Menschen, die nicht per se rechtsextrem sind, aber es
gibt auch eindeutige Berührungspunkte und Überschneidungen zum
Rechtsextremismus“, sagte Verfassungsschutzchef Jochen Hollmann.
Bekanntester
Vertreter der Reichsbürger in Sachsen-Anhalt ist der selbst ernannte
„König von Deutschland“, der Wittenberger Peter Fitzek. Sein „Reich“
befindet sich derzeit in Auflösung. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (Bafin) lässt Fitzeks Firmenkonglomerat in
Wittenberg nach entsprechenden Gerichtsurteilen abwickeln (die MZ
berichtete). (mz)
Wann kapieren das doe Organe der non governmental organiziation, kein Staat zu sein. Es können keine 2 Staaten auf dem selben Grund verschiedene Staaten sein. Der Staatsträger bleibt das friedensvertragslose Deutsche Reich
AntwortenLöschenDer Völkerbund Deutsches Reich in den Grenzen 1914 mit den Bundesstaaten. So ist das richtig.
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