Erstaunlich:
OLG-Richter bestätigen die Invasion über den Asyltrick als „Herrschaft
des Unrechts“ (Seehofer) und die Außerkraftsetzung geltenden Rechts!
Die
Justiz ordnet sich wie auch der Bundestag damit der Bundesregierung
völlig unter, es gibt keine Gewaltenteilung mehr, die können machen, was
sie wollen.
An
die Gesetze müssen sich offenbar nur noch die halten, die „schon länger
hier leben“, also die Leistungserbringer, die die Gesetzesbrüche der
Obrigkeit und der Asylforderer zu dulden und zu finanzieren haben,
einschließlich ihrer bereits verbratenen Rentenansprüche (zusammen mit
der „Bankenrettung“).„Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Auszug aus Aus dem Urteil des OLG Koblenz, 1. Senat für Familiensachen, vom 14.02.2017, Aktenzeichen: 13 UF 32/17, Ziffer 58:
Nachzulesen hier ...
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L
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