Dienstag, 16. Januar 2018

OLG Koblenz – Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist außer Kraft gesetzt

Habe heute noch ein BRD-Urteil geschickt bekommen im dem bestätigt wird das die Strafgesetze im Prinzip für Illegale Invasoren außer kraft sind und das meines Erachtens nicht nur in dem Bereich.


Erstaunlich: OLG-Richter bestätigen die Invasion über den Asyltrick als „Herrschaft des Unrechts“ (Seehofer) und die Außerkraftsetzung geltenden Rechts!
Die Justiz ordnet sich wie auch der Bundestag damit der Bundesregierung völlig unter, es gibt keine Gewaltenteilung mehr, die können machen, was sie wollen.
An die Gesetze müssen sich offenbar nur noch die halten, die „schon länger hier leben“, also die Leistungserbringer, die die Gesetzesbrüche der Obrigkeit und der Asylforderer zu dulden und zu finanzieren haben, einschließlich ihrer bereits verbratenen Rentenansprüche (zusammen mit der „Bankenrettung“).

Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“


Auszug aus Aus dem Urteil des OLG Koblenz, 1. Senat für Familiensachen, vom 14.02.2017, Aktenzeichen: 13 UF 32/17, Ziffer 58:

Nachzulesen hier ...
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L

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