Ist ja der Hammer jeder der nachweislich Deutsche(r) also
Staatsangehöriger eines Bundesstaates ist, in dem Fall des Bundesstaat Sachsen und seine Abstammung nach
gültigem Deutschen Recht (RuStAG - Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913) ableitet wird als "Reichsbürger" diffamiert ...
Quelle:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1577364068942825&set=gm.1323737630994640&type=3&theater
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