Samstag, 7. Januar 2017

§ 80 StGB - "Vorbereitung eines Angriffskrieges" seit 01.01.2017 weggefallen



Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=6Sef23QQgB8

Siehe dazu BUNDESGESETZBLATT:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s3150.pdf


Auszug Bundesgesetzblatt Teil I  - 2016 Nr. 65 vom 28.12.2016

 
Text aus dem geltenden StGB (Strafgesetzbuch) § 80 wie er bis zum 31.12.2016 drin stand Aktuell steht hier nur noch "Weggefallen":

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 80
 Vorbereitung eines Angriffskrieges

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

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