Der deutsche Generalmajor a. D. Gerd Schultze-Rhonhof schreibt in seinem
zweiten offenen Brief an Frau Dr. Merkel: „[…] Sie haben die Diskussion
um die Migrantenaufnahme auf das Begriffspaar „Willkommenskultur“ und
„Ausländerfeindlichkeit“ reduziert und damit erstens eine
Auseinandersetzung mit den Ängsten und Sorgen weiter Teile der
Bevölkerung unterdrückt und umschifft und zweitens die Nation gespalten. http://www.kla.tv/7727
WICHTIGER
HINWEIS: Solange wir nicht gemäss der Interessen und Ideologien des
Westens berichten, müssen wir jederzeit damit rechnen, dass YouTube
weitere Vorwände sucht um uns zu sperren. Vernetzen Sie sich darum heute
noch internetunabhängig! http://www.kla.tv/vernetzung
Sie
wollen informiert bleiben, auch wenn der YouTube-Kanal von
klagemauer.tv aufgrund weiterer Sperrmassnahmen nicht mehr existiert?
Dann verpassen Sie keine Neuigkeiten: http://www.kla.tv/news
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte
und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention
oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11
Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen
zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer
Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen
Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und
kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist,
gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben
(Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der
Freiheitsentziehung wegen Schulden „Niemandem darf die Freiheit allein
deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine
vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IP66 Art. 11
(Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte))
Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Strafgesetzbuch (StGB) § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html
Europäische Menschenrechtskonvention
ARTIKEL 1 - Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist eine Inhaftierung wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK). http://www.echr.coe.int/Documents/Convention_DEU.pdf
IP66 Artikel 11*
* IP66 = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, vom 16 Dezember 1966 (BGBl, 1973 II S.1534) Artikel 11:
Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
Artikel 25 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Vorrang des Völkerrechts
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.html
Artikel 100 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Konkrete Normenkontrolle
(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_100.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Ein Grundgesetz wird von einer Besatzungsmacht diktiert, es ist somit ein besatzungsrechtliches Mittel zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Disziplin (auf der Basis des Artikels 43 der Haager Landkriegsordnung) und dient damit der Organisation eines Besatzungsgebietes.
Verfassung
Eine Verfassung gibt sich ein Staatsvolk in freier Selbstbestimmung und konstituiert damit seinen Staat.
(War das beim Grundgesetz wirklich so?)
Im folgenden kann man erkennen, wie die "BRD" Politiker versuchen, die Menschen hierzulande zu manipulieren und zu verdummen, indem von ihnen und den von ihnen kontrollierten Medien gebetsmühlenartig behauptet wird, ein Grundgesetz und eine Verfassung seien ein und daß Selbe!
Schätzt doch einmal bitte, wie oft das so genannte "Grundgesetz" seit seiner Existenz geändert wurde! Es wurde bis zum Stand 06/12 genau 156 mal geändert.
Und nun schätzt doch bitte einmal, wie oft die Verfassung der USA, die als eine der besten Verfassungen in der Welt gilt, in der selben Zeit geändert wurde!
Sie wurde genau ein einziges Mal in der selben Zeit geändert.
Abgesehen einmal davon, daß das permanente Herummanipulieren am sogenannten "Grundgesetz" aber auch gar nichts mit Rechtssicherheit zu tun haben kann, kann man auch hierin den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung unmittelbar erkennen.
Man kann deshalb völlig zu Recht das sogenannte "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" mit einer Prostituierten vergleichen:
Sofern irgend jemand vorbeikommt, der genügend Geld auf den Tisch legt, wird er mit der von ihm gewünschten Manipulation am sogenannten "Grundgesetz" belohnt, und kann dann langfristig den hieraus resultierenden Profit einstreichen.
[19:00:47] :: Michael [a.d.F.Grawe] – Kulturstudio.info :::
Verhandlung Werner May heut in Pasewalk!
Nach ca. 1 1/2 Stunden kamen wir in Pasewalk an.
Ich sah ein verträumtes Städtchen weit im Osten in Pommern.
(Ich kann
mich noch als Kind daran erinnern, dass es in der Gegend viele Störche
gab.) Na ja, wir waren ja dort hin gefahren um weniger zu Träumen,
als der
Gerichtsverhandlung mit Werner May, welcher dort wegen des Persos
geladen war.
Wir suchten die Grünstraße 61 und sahen dann ein rötliches Backsteingebäude, welches als Amtsgericht zu erkennen war.
Da wir offensichtlich schneller als geplant gefahren sind, hatten wir noch
ca. 1 Stunde Zeit.
Also gingen wir in ein Cafe und schwatzen noch ein wenig.
Wir machten einen Plan, ob wir zusammen zum Gericht gehen oder einzeln, um nicht als Gruppe erkennbar zu sein. Und die große Frage war auch, ob wir im Gebäude des Amtsgerichtes eine Tonaufnahme machen können.
Von Rostock wussten wir ja, dass dort offensichtlich den
Amtsgerichtsverwaltern die Muffe geht und schon fast jeder welcher solch
ein Gebäude betritt unter Generalverdacht steht irgendwas mit Technik
festzuhalten.
Na, ich ging schon mal vortasten in die Richtung des Amtsgerichtes.
Kaum war ich auf dem Wege, kamen mir viele Menschen entgegen und ich
dachte mir, dass es sich um Urlauber handeln würde, quasi eine
Reisegruppe.
Dann meinte ich den Werner May an der Spitze der „Reisegruppe“ zu erkennen und ich fragte ihm ob er es sei.
Und so bekam ich die Nachricht, dass die Verhandlung aufgehoben sei.
Und angeblich wurden keine genaueren Gründe sowohl Werner May als auch
den Besuchern mitgeteilt. Eben einfach aufgehoben (siehe Foto, wo ein
Richter wieder ohne Vornamen in Erscheinung tritt! und sogar eine
Vornamenlose Zeugin dabei sein soll?)
Und so schlenderte die „Reisegruppe“ um Werner May in ein gemütliches
Cafe, wo noch meine Mitfahrer saßen bzw. gerade im Aufbruch waren.
In diesen Cafe gab es zum Glück einen größeren Raum wo wir zusammensitzen konnten. Ich zählte etwas über 30 Leutchen.
Der Werner May erzählte von seinem Plan, was er auf dem Gericht sagen wollte.
Es begann wohl mit dem Wort Personalausweisgesetz, was er auseinander nahm, also Person, Ausweis und Gesetz.
Er sprach in seiner Vorlage sehr oft von: „Ich beantrage festzustellen…usw.“.
Es waren einige Seiten und hörten sich bei mir ziemlich professionell an.
Ich würde keinen angeblichen Richter zutrauen diese Fragen zu
beantworten, bzw., wenn ja, dann würde wohl der Rechtsbankrot zugegeben
werden.
Werner May verweis ganz besonders auf das Zitiergebot des GG.
Wenn ich den Werner May richtig verstanden habe, begibt er sich auf das
Spielfeld der BRD und das Spielfeld des Grundgesetzes und fordert die
angeblichen Richter heraus die Spielregeln einzuhalten.
Nach ca einer halben Stunde verliefen die Gespräche in eine wahre
Diskussionsrunde und mancher musste mal ermahnt werden, um sich kurz zu
fassen, bzw. noch andere sprechen zu lassen.
So vergingen locker 3 Stunden, bis wir langsam in alle Himmelsrichtungen aufbrachen. Übrigens waren einige ziemlich weit angereist, eine Frau fast aus Bayern. Werner May versprach noch in die Runde seine Schrift, welche für das
Amtsgericht Pasewalk vorbereitet war, auf seiner Webseite bald zu
veröffentlichen.
Ich ging dann noch schnell zum Amtsgericht und fragte noch mal nach dem Grund der Aufhebung der Verhandlung. Der Justizangestellte meinte es nicht zu
wissen. Und ich fragte noch ob ich die Hausordnung fotografieren könne,
was ich durfte. Und als wir unsere Heimratreise nach Rostock antraten gab’s ebenso wie auf der Hinreise keine lange Weile…..
hier noch die Seite von Werner May http://www.widerstand-ist-recht.de/
übrigens, da steht auch schon etwas über das Zitiergebot, worauf der Werner May besonders heute hinwies.
Hallo Leute,
hier mal ein Beispiel eines nichtigen und UNGÜLTIGEN Schreibens des Unternehmens ZOLL ...
Vorangegangene Schreiben dieses Unternehmens waren ebenfalls
in dieser oder ähnlicher Form Ungültig und es gibt auch kein Gültigen [Steuerbescheid] .
Wieso ist das so ... Es gibt eine ...
Unterschriftspflicht
Bei
allen [behördlichen] Briefen ist zu beachten, dass Schriftstücke generell
unterschrieben sein müssen um rechtlich wirksam zu sein.
BGB § 126 Schriftform (1) Ist durch
Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem
Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell
beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126.html
VwVfG § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung ... ... (3) Ein schriftlicher oder elektronischer
Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die
Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines
Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. ... https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
Siehe auch die Nichtigkeit wegen Formmangel gemäß BGB § 125
BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form
ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten
Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__125.html
Bei dem Satz auf dem Schreiben "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt. Es ist auch ohne Namenswiedergabe und Unterschrift gültig."
Handelt es sich um eine Täuschung im Rechtsverkehr.
StGB § 267 https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
Wenn man noch nachforscht findet man noch heraus das der Hauptsitz
der sog. [Bundeskasse Halle/Saale] in D- [92637] Weiden i.d.OPf. ist. Siehe ...
Am Montag, dem 21. März 2016 findet um 11.30 Uhr vor dem Amtsgericht in
Pasewalk (Sitzungssaal III / 1. OG Altbau) eine Verhandlung gegen Werner May
statt wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Personalausweisgesetz.
Er wird den Nachweis führen, das das Personalausweisgesetz ungültig
ist.
Das bedeutet, dass auch alle Personalausweise ungültig sind.
Da dies für die gesamte Öffentlichkeit von Interesse ist, sind sie
herzlich zu der Verhandlung eingeladen.
Die 34-jährige
Barbara R. aus Mannheim (Name geändert), soll für 18 Monate ohne
Bewährung ins Gefängnis. Am 17.02.2015 verurteilte sie das Amtsgericht
in Mannheim wegen räuberischen Diebstahls eines Kleidungsstücks, obwohl
das Diebesgut bei ihr niemals gesehen wurde. Auf den ersten Blick ist es
eine Straftat, mit Hintergrundwissen liegt der Verdacht einer
politischen Verfolgung nahe. Mit falschen Anschuldigungen werden die
Patrioten vor Gericht gezerrt wie in der Zeit der Stasi oder der
Gestapo. Hier im Beispiel Barbara R, die die russische Politik gegen die
NATO unterstützt und die heutige Macht Deutschlands nicht als Deutsch
anerkennt. Deutschland ist seit dem Ende des Krieges ein besetzes Land.
Weil Barbara R. die BRD als nicht Staat denunziert, wird sie vor Gericht
mit erfundenen Beweisen bekämpft.
Politische Verfolgung in Deutschland. Alle deutschen
Diktaturen seit 1933 haben jede Gelegenheit dazu genutzt,
Andersdenkende mit Unterstützung der Justiz zu unterdrücken. Dabei war
der politische Charakter der Strafverfolgung für Außenstehende nicht
immer sofort erkennbar. Eigene Straftatbestände, wie die der
staatsfeindlichen Hetze wurden eigens geschaffen um die Freiheit der
Meinungsäußerung zu untergraben. Die Verfolgung sogenannter
Hasskommentare, wie jetzt von Heiko Maas und Sigmar Gabriel gefordert,
ist rein willkürlich. Da es für die Beurteilung nicht maßgeblich sein
kann, ob Systemkritik in geschliffenem Deutsch oder umgangssprachlich
geäußert wird, kann das Ziel nur die Strafverfolgung jeglicher systemkritischer Äußerungen sein.
Neue Parteien und
Bewegungen werden mit dem Etikett des Nationalsozialismus oder des
Rechtspopulismus versehen. Verbotsverfahren werden angedroht und in Gang
gesetzt, auch wenn die Organisationen längst von Verbindungsleuten des
Verfassungsschutzes durchsetzt sind, um den Zulauf an Unterstützern und
Mitgliedern zu unterbinden. Sogar Kindesentziehungen der leiblichen
Kinder waren nicht nur früher, sondern sind auch heute bittere Realität. Die Kriminalisierung von Systemgegnern ist jedoch das beliebteste
Verfolgungsinstrument. Räuberischer Diebstahl ohne Beweis Barbara R.,
die bereits einer willkürlichen Kindesentziehung ausgesetzt war, wurde
der Prozess wegen eines angeblichen Diebstahls gemacht, der am
28.07.2015 stattgefunden haben soll. Diebesgut wurde bei ihr nicht
gefunden.
Barbara
R. hatte sich gegen den unbegründeten körperlichen Angriff von
Beschuldigern selbst körperlich zur Wehr gesetzt und die Angreifer
gebissen, ohne zu wissen, warum sie verfolgt wurde. Trotz vorhandener
Überwachungskamera konnte der Ladeninhaber keinen Beweis liefern, dass
die Beschuldigte wirklich etwas gestohlen hatte. In der Ermittlungsakte
handelt es sich mal um einen Schal, mal um ein Oberteil. Erst zur
Verhandlung war wohl die endgültige Entscheidung auf ein Oberteil
gefallen, da die Beschuldigte herausgefunden hatte, dass das Geschäft
mit dem Namen Multistore gar keine Schals verkauft. Für das Oberteil
wurde in der Verhandlung ein Wert von 12 € genannt. Bei den im
Bekleidungsbereich üblichen Gewinnspannen läge der Einkaufspreis eines
solchen Stücks und somit der Schaden dann bei 3 €.
Die Verfolger
behaupten, dass sich das Beweisstück zum Zeitpunkt des Eintreffens der
Polizei bereits wieder in ihrem Besitz befand und deshalb nicht
aufgenommen werden konnte. Andererseits wollen sie die Beschuldigte bis
zum Eintreffen der Polizei festgehalten haben, hätten also gar keine
Gelegenheit gehabt, ein gestohlenes Stück zurück ins Geschäft zu
bringen. Bei der Beurteilung des Vorgangs muss man bedenken, dass sich
die Situation mit der angewendeten körperlichen Gewalt auf beiden Seiten
soweit aufgeschaukelt hatte, dass ein Eingeständnis des Irrtums durch
die Verfolger gleichzeitig das Festhalten zu einer Körperverletzung
machen würde, gegen die sich Frau R. durch Bisse verteidigte. Immerhin
hatte sie es mit drei Angreifern zu tun.
Die Richterin hielt die
Zeugenaussagen der Verkäuferin Serpil Dincer und des Bruders des
Geschäftsinhabers Agit Yalbirdak dennoch für ausreichend. Dass sich ein
dritter Helfer der Angreifer nach der Erkenntnis der falschen
Anschuldigung trotz selbst erlittener Bisswunde vor dem Eintreffen der
Polizei entfernte, verwunderte offensichtlich nicht. Immerhin hatte auch
er die Unschuldige attackiert. In der Tasche der jungen Frau fand die
herbeigerufene Polizei ein in einem Futteral verpacktes Messer. Nach
Polizeiansicht war es dort zugriffsbereit, nach Ansicht der Richterin
war das Messer dem Fall zuzuorden. Ein willkommener Anlass, dem
angeblichen Diebstahl noch das Prädikat „räuberisch“ zu geben, was zu
einer Strafverschärfung führte.
Im Umkehrschluss heisst das, dass man
als Deutscher kein Messer mehr in seiner Tasche bei sich führen darf,
denn die Gefahr einer falschen Anschuldigung besteht immer, wie das
Beispiel zeigt.
Besonders makaber ist in
diesem Zusammenhang, dass die junge Frau am Tag der Verhandlung krank
war und ein ärztliches Attest vorlegte. Da der Arzt auch Drogenkranke
therapiert, wurde er von der Richterin Gabriele Schöpf als nicht
glaubwürdig eingestuft. Obwohl Frau R. keineswegs drogenkrank ist, kann
man daran erkennen, dass Drogenkranke vor den Richtern der BRD nicht
mehr die gleichen Rechte haben, wie gesunde Menschen. Die Richterin wies
einen Überfall der Polizei an, um die Beschuldigte trotz Krankheit vor
Gericht zu zerren.
Der eilig herbeigerufene Polizeivertragsarzt Dr.
Jacoby, konnte die beginnende Schwangerschaft der Frau durch einen Blick
in den Hals und Fühlen des Pulses nicht diagnostizieren und
bescheinigte ihr Prozessfähigkeit. Geschwächt durch Erbrechen und
Unwohlsein, rauschte die Verhandlung an ihr vorbei, ohne dass sie sich
angemessen zur Wehr setzen konnte. Ihre Pflichtverteidigerin übernahm
dies auch nicht für sie. Verurteilung: 18 Monate Freiheitsentzug ohne
Bewährung. Der gesamte Vorwurf ist derart konstruiert und unbewiesen,
dass man sich fragen muss, warum Frau R. dennoch verurteilt wurde.
Wer wird Opfer. In der Bundesrepublik gibt es eine
größer werdende Gruppe von Menschen, die die BRD nicht anerkennen, weil
die BRD als Nicht-Regierungsorganisation ihnen keine Staatsangehörigkeit
bieten kann. Zu dieser Gruppe gehört Barbara R. Mit Hilfe einer
Patientenverfügung wehren sie sich zunächst gegen willkürliche
psychiatrische Begutachtungen.
Mit einer öffentlichen Willenserklärung
distanzieren sie sich von der in ihrem Namen BRD-seitig errichteten
juristischen Person, um überhaupt Menschenrechte und Rechte nach der
aufgrund der Besatzung geltenden Haager Landkriegsordnung für sich in
Anspruch nehmen zu können, trotzdem diese Rechte aufgrund des
bestehenden Rechtssystems kaum durchsetzbar sind. Ihr Ziel ist das
Bekenntnis zu ihrer Heimat und zu ihrer völkerrechtlichen
Staatsangehörigkeit. Sie sind Patrioten, weil sie eine vom Volk
beschlossene Verfassung fordern, wie sie in Artikel 146 des
Grundgesetzes zu finden ist. Sie fordern Rechtssicherheit, echte
Demokratie und politische Mitbestimmung. Viele stehen der Politik von
Wladimir Putin näher als der der eigenen Machthaber. Der Kriegstreiberei
und den Sanktionen der EU gegen Russland stehen sie ablehnend
gegenüber.
Sie fordern Friedensverträge mit den Besatzern und eine neue
Rolle Deutschlands als Friedensstifter jenseits der
NATO-Verpflichtungen. Diese Forderungen machen sie zu Staatsfeinden. Da
aber immer mehr Menschen in Deutschland den Weg der eigenen
Rechtsfähigkeit gehen, kann man es als eine Art politischen Kampf
betrachten. Darüber hinaus lehnen sie die inzwischen als private Firmen
registrierten Gerichte der BRD-Verwaltung mit ihren Richtern ab, die
sich nicht mehr als staatliche Richter ausweisen können oder wollen.
Dennoch oder gerade deshalb werden sie bei passender Gelegenheit vor
diese Gerichte geschleppt und abgeurteilt. Dabei wird in Kauf genommen,
dass die Menschen ihre Existenz verlieren. Zu Zeiten der DDR nannte man
diesen Vorgang Zersetzung. Sie werden verfolgt, um sie an die kurze
Leine des Systems nehmen und als Kriminelle diffamieren zu können. Die
„Freiheit der Andersdenkenden“ (nach Rosa Luxemburg) ist in Deutschland
nicht mehr gegeben.
Kritik an Verfassungsbeschwerde - Ungereimtheiten - Fragen
Betrachtungen
und Kritik in Bezug auf die Verfassungsbeschwerde von Prof.
Schachtschneider, gegen die rechtswidrige Asylpolitik der
Bundesregierung, die am 30.01.2016 von Prof. Schachtschneider und den
Beschwerdeführern COMPACT-Chefredakteur J. Elsässer und G. Kubitschek
von der Zeitschrift Sezession auf einer Pressekonferenz in Berlin
vorgestellt wurde. Von der Dauer her, soll sich diese Klage auf einen
Zeitraum von bis zu einem Jahr belaufen. Es soll um das Land der
Deutschen gehen. Ist in dieser Klage eindeutig geklärt, wer Deutscher
ist? Diese und weitere Fragen zu bestimmten Unklarheiten zu dieser
Thematik, sollen angesprochen und auf verschiedene Ungereimtheiten
hingewiesen werden.
Die
Informationen stellen keine Beratung des einzelnen Benutzers sowie
keine Finanzanlagen, juristischen, oder medizinischen Fachinformationen
dar und müssen nicht zwangsläufig die Meinung der Redaktion
wiederspiegeln.
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hinsichtlich der Inhalte, da diese lediglich subjektive
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