Samstag, 4. Juli 2015

Einbruch der Firma FINANZAMT GENTHIN vom 16.07.2014

Einbruch der Firma FINANZAMT GENTHIN vom 16.07.2014
mit Komplizen der FIRMA POLIZEI und co. in Dretzel.



Quelle Video: https://vimeo.com/132608924

Hier wird auch eindeutig gegen die

HLKO (Haager Landkriegsordnung) Art 46 und Art 47 verstoßen.

Art. 46 [Schutz des Einzelnen und des Privateigentums].
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Art. 47 [Plünderungsverbot].
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.


Links:

Freitag, 3. Juli 2015

Inge Rauscher Interview zum Volksbegehren EU Austritt Österreich




Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=b04uYCXutL8&feature=youtu.be

Wien:Das überparteiliche und ausschließlich von Bürgern initiierte EU-Austritts-Volksbegehren ist Geschichte und das vorläufige Ergebnis wurde soeben vom Innenministerium bekanntgegeben:
261.159 Österreicherinnen und Österreicher waren in der letzten Woche bei ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat und haben sich öffentlich zur Unabhängigkeit Österreichs bekannt. Ein für ein reines Bürger-Volksbegehren – ohne jegliche Unterstützung einer Partei, großer Sponsoren oder der Medien – großartiges Ergebnis! Damit rückt das Ziel des Volksbegehrens, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den Austritt aus der EU, einen großen Schritt näher.

Geteilt von:
https://kulturstudio.wordpress.com/2015/07/03/kulturstudio-spezial-volksbegehren-eu-austritt-osterreich-interview-mit-inge-rauscher/


Volksbegehren EU Austritt Österreich Blog
http://eu-austritts-volksbegehren.blogspot.de/

Mittwoch, 1. Juli 2015

Firma "DEUTSCHER BUNDESTAG" und das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“


Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde," damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".


Die Firma "DEUTSCHER BUNDESTAG" ist bei D&B mit folgenden Daten eingetragen:


UPIK® Datensatz - L

LEingetragener FirmennameDeutscher Bundestag
WNicht eingetragene Bezeichnung oder UnternehmensteilBundestag
LD-U-N-S® Nummer332620814
LGeschäftssitzPlatz der Republik 1
LPostleitzahl10557
LPostalische StadtBerlin

LandGermany
WLänder-Code276

Postfachnummer

Postfach Stadt
LTelefon Nummer0302270
WFax Nummer03022736000
WName HauptverantwortlicherNorbert Lammert
WTätigkeit (SIC)9199


Stand: 01.07.2015 Quelle: https://www.upik.de/

Montag, 8. Juni 2015

Montag, 1. Juni 2015

Die behördliche Bevölkerung beginnt zu erwachen


Quelle: https://www.youtube.com/watch?t=13&v=DktoO7_ONWM

Russland kann NGOs künftig verbieten



FILE - In this May 12, 2015 file photo, Russian President Vladimir Putin speaks at a meeting with representatives of top military brass and defense industries at the Bocharov Ruchei residence in the Black Sea resort of Sochi, Russia. Putin signed a bill into law Saturday, May 23, 2015, giving prosecutors the power to declare foreign and international organizations "undesirable" in Russia and shut them down. (Alexei Nikolsky/RIA-Novosti, Kremlin Pool Photo via AP, File)
© Alexei Nikolsky FILE - In this May 12, 2015 file photo, Russian President Vladimir Putin speaks at a meeting with representatives of top military brass and defense industries at the Bocharov Ruchei residence in the Black Sea resort of Sochi…
  
Die russische Staatsanwaltschaft darf künftig ausländische und internationale Organisationen für unerwünscht erklären und verbieten. Präsident Wladimir Putin unterzeichnete am Samstag ein Gesetz, das diesen Schritt erlaubt, wenn eine Gruppe nach Auffassung der Strafverfolger die Grundlagen der Verfassungsordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Sicherheit des Staates bedroht.

Der Kreml hat mitgeteilt, daß Putin das Gesetz in Kraft gesetzt habe, das ein schärferes Vorgehen gegen ausländische Nichtregierungsorganisationen ermöglicht. Dem Gesetz zufolge können gegen für «unerwünscht» erklärte Organisationen Strafmaßnahmen wie das Einfrieren von Guthaben oder ein Verbot verhängt werden. Außerdem drohen Mitarbeitern bis zu sechs Jahre Haft oder ein Verbot, nach Rußland einzureisen.

Mögliche Gefahr für ansässige ausländische Firmen

Der russische Abgeordnete Alexander Tarnawski hatte vor wenigen Tagen von einer «präventiven Maßnahme» gesprochen. In Rußland ansässige Unternehmen sollten ausschließlich Geschäfte machen und sich nicht in die Politik einmischen, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Niemand habe «Lust», das Gesetz «anwenden zu müssen». Er betonte zudem, das Gesetz sei angesichts der westlichen Sanktionen gegen Rußland wegen des Ukrainekonflikts notwendig geworden.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hatte Putin aufgefordert, sein Veto gegen das Gesetz einzulegen. Kritiker argumentieren, die vagen Formulierungen des Gesetzes könnten dazu führen, daß auch gegen in Rußland ansässige ausländische Unternehmen vorgegangen werde.

«Russisches Volk wird von der Welt isoliert»

Menschenrechtsaktivisten fürchten, daß die russischen Ableger internationaler Organisationen künftig noch stärker drangsaliert werden. Die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch (HRW) und Amnesty International verurteilten die Gesetze als drakonische Unterdrückung, die das Leben der Zivilgesellschaft ersticke. Mehrere in den vergangenen Jahren verabschiedete Gesetze haben den Druck auf Nichtregierungsorganisationen bereits erhöht und deren Aktivitäten eingeschränkt, besonders wenn diese Zuwendungen aus dem Ausland erhalten.

HRW erklärte, das Gesetz richte sich in Wahrheit gegen russische Aktivisten und Organisationen, denen damit ihre internationalen Partner entzogen würden. Das Gesetz fördere «Xenophobie und Nationalismus». Die internationale Gemeinschaft müsse den Text verurteilen.

Die stellvertretende US-Außenamtssprecherin Marie Harf teilte mit, die USA seien «zutiefst beunruhigt» wegen des neuen Gesetzes. Dieses sei ein weiteres Beispiel für das Vorhaben der russischen Regierung, unabhängige Stimmen zum Schweigen bringen zu wollen. Die Schritte sorgten dafür, dass das russische Volk in der Welt zunehmend isoliert werde, sagte Harf. (sda)



Quelle: http://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/russland-kann-ngos-k%C3%BCnftig-verbieten/ar-BBkb1K0

Dienstag, 26. Mai 2015

Russisch-deutsches Projekt zur Digitalisierung deutscher Dokumente in den Archiven der Russischen Förderation

Hier geht es zur Seite: http://wwii.germandocsinrussia.org/de/nodes/1-bestand-500


Beschreibung
In den 1960er Jahren wurden die deutschen Trophäenbestände der sowjetischen Streitkräfte beim  Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums der Sowjetunion (CAMO) zentral erfasst und  gelagert. Gegenwärtig umfassen die bekannten Bestände 50 Findbücher, in denen ca. 28 000  Akten mit rund 2-2,5 Millionen Blatt zusammengefasst sind. Gegenwärtig digitalisieren das  Zentralarchiv des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation, die Russische  Historische Gesellschaft und das DHI Moskau diesen, den wohl letzten der Weltkriegsforschung  bislang nicht zugänglichen, Bestand schrittweise und stellen die entsprechenden Digitalisate  Online der Forschung und Öffentlichkeit ohne Beschränkungen und kostenfrei zur Verfügung.  Das Projekt soll bis 2018 abgeschlossen werden. Innerhalb des Zentralarchivs des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation erfolgte auf Grund von Neuzugängen aus anderen Archiven – wie beispielweise dem Zentralarchiv der Seestreitkräfte – mehrmals die Neuordnung der deutschen Beuteakten sowie deren Umgruppierung in andere Findbücher. Aus diesem Grund erklären sich die entsprechenden Lücken in der Aktennummerierung. Teile der deutschen Dokumente erbeutete die Rote Armee noch auf dem Gefechtsfeld bzw. als die Wehrmacht versuchte, die entsprechenden Unterlagen zu verbrennen. Darauf deuten die entsprechenden Brandspuren bei einzelnen Akten hin. Die vorliegenden russischen Findbücher wurden nach Einzelprüfung der Akten ins Deutsche übersetzt. Hierbei erfolgte in zahlreichen Fällen auch eine Annotation zum Akteninhalt. Die Archivordnung ist nicht verändert worden, die entsprechende Signatur des CAMO kann zur Zitierung der Dokumente genutzt werden.

Die Stalin-Noten - Adenauers Verrat


Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=_0rZL2bGWms 

1952 ließ Stalin den Westmächten eine Note überreichen, in der er die Teil-Wiedervereinigung Deutschlands als neutralem Staat anbot. Die Westmächte und ihr Lakai Adenauer hatten an einem neutralen Deutschland jedoch keinerlei Interesse, sondern wollten das eroberte Territorium unter allen Umständen in den westlichen Machtblock integrieren, um die angloamerikanischen Welteroberungspläne voran zu treiben. Der Form halber wurden bedeutungslose Antwort-Noten zurückgesandt und der Austausch verlief im Sande. Die Chance auf eine frühe Vereinigung von BRD und DDR wurde im Jahre 1952 auf den Müll geworfen. Im Rahmen der NATO-Geschichtsschreibung werden die Stalin-Noten weitestgehend ignoriert. Wenn sie Erwähnung finden, dann unter dem Verweis, dass es sich nur um eine Finte gehandelt habe, welche die "segensreiche" Westintegration sabotieren sollte. Der Hochverräter Adenauer habe richtig gehandelt. Die fortwährende angloamerikanische Besatzung Deutschlands entzieht diesem Mythos jedoch jegliche Grundlage.