Erklärung von den Menschen für den Menschen

 

„Erklärung für die Menschen von den Menschen“
Offiziell und öffentlich verkündet - 07.10.2015 
- Treptower Ehrenmal in Berlin
- Urkundennummer: RG 44 322 888 7DE
  1. Die nachfolgend aufgeführten Grundsätze sind unverhandelbar und stellen die nicht auslegbaren Grundlagen für das Zusammenleben der Menschen in Frieden und Gerechtigkeit dar.
  2. Das Leben, die Freiheit und die Würde des Menschen sind unantastbar. Diese zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Menschen. Der bürgerliche Tod ist ausgeschlossen.
  3. Die Familie ist das höchste Gut und deshalb von allen zu schützen und zu fördern. Die Menschen der Gemeinschaft achten darauf, daß Schutz und Fürsorge zum Wohle aller Kinder eingehalten werden, damit sich die Kinder frei entwickeln und entfalten können. Die Kinder sind das höchste Gut für das Fortbestehen und die Zukunft eines Volkes.
  4. Für alle Menschen gilt das Gebot der Gleichbehandlung.
  5. Keiner darf einem anderen Menschen direkt oder indirekt Schaden zu fügen.
  6. Oberstes Gebot ist das friedliche Zusammenleben mit anderen Völkern. Sie gewährleisten und fördern im gegenseitigen Einvernehmen und Respekt ihre friedlichen Beziehungen mit- und untereinander (z. B. Handel, Kultur, Politik).
  7. Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei und ehrlich in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten und sich aus den allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. Die Freiheit für ein faire, ehrliche und unabhängige Berichterstattung aller Medien ist zu gewährleisten. Eine Zensur findet nicht statt.
  8. Jedermann hat das Recht, sich schriftlich mittels Beschwerden oder Bitten an die zuständigen Stellen und an die Volksvertreter zu wenden.
  9. Die Menschen, die bei Gerichten, Ämter und/oder Verwaltungsstellen tätig sind, unterliegen der öffentlichen Kontrolle. Es besteht das Gebot der Klarheit, Bestimmtheit, Verantwortlichkeit und Rechtssicherheit. Diese sind in jeglicher Form von Rechtsprechung einzuhalten.
  10. Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht, bei Erkennen von Unrecht und/oder Verstößen gegen die o.g. allgemeinen Grundsätze entsprechend seinen persönlichen Möglichkeiten unter Beachtung dieser Grundsätze einzuschreiten und andere um Hilfe zu bitten. Jeder, der gegen diese allgemeinen Grundsätze verstößt, wird im vollen Umfang persönlich zur       Verantwortung gezogen. Werden die oben genannten Grundsätze, die für jeden Menschen aus dem Volk gelten, angegriffen, so wird dies genau so gewertet, als würde das gesamte Volk angegriffen.




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