Mittwoch, 23. September 2015

Gerichtsbeschluss nur Schein aber kein Sein


Wie bekannt, existieren im hiesigen Land erwiesen keine staatlichen Gerichte, sondern ausschließlich Firmen, die sich “Gericht” nennen.
In diesen Privatläden werden “Gerichtsbeschlüsse” zusammengeschustert und jede und jeder glaubte bisher, dass diese “Beschlüsse” irgendeine Relevanz hätten.
Eine Relevanz haben die aber allein schon darum nicht, da es sich eben nicht um staatliche Gerichte, mit hoheitsrechtlichen Befugnissen handelt, sondern um Firmen, die sich “Gericht” nennen, in welchen kriminelle Hilfsnazis OHNE hoheitsrechtliche Befugnisse handelt, die für die Nazis im “Bundestag” anschaffen.
Das ist aber nicht der einzige Grund, warum sogenannte “Gerichtsbeschlüsse” keinerlei Relevanz besitzen.
Alles weitere im nun folgenden Video:


Quelle Video:  https://www.youtube.com/watch?v=9pXSVq0TME4

An die Damen und Herren Justizkriminellen:
Wer glaubt, er könne sich mit einer Paraphe oder einer unleserlichen Unterschrift aus der Affäre ziehen, der irrt womöglich gewaltig!
Ein sogenannter “Richter” an einem hiesigen sogenannten “Gericht” ist problemlos zu ermitteln, da es wohl nicht so sehr viele gleichnamige “Richter” geben dürfte, die in ein und demselben “Gericht” ihren schwerkriminellen Dienst verrichten.
Es genügt eine Strafanzeige gegen Unbekannt mit Hinweis auf den entsprechenden sogenannten “Richter”, welche bei der Militärregierung, bzw. bei den Einheiten der selben (Militärpolizei, Militärgerichte) einzureichen ist.
Die Geschäftsführer (oftmals sogenannte “Direktoren” oder ähnlich hochtrabend klingen wollendes Geschmeiß) all dieser im hiesigen Land befindlichen sogenannten “Gerichte” kriegt man übrigens immer, denn die sind auch ohne Unterschrift grundsätzlich für alles verantwortlich und haftbar, was deren Untergebene machen oder unterlassen.
Wir wissen heute, dass all dieses Justizkriminelle Gesindel jede Argumentation und gültige Gesetze ignoriert, aber ungültige Gesetze schamlos anwendet.
Im Guten und mit beweiskräftiger Argumentation ist diesen Schwerverbrechern offenkundig nicht beizukommen. Da dem so ist, muss eine andere Sprache gewählt werden.
Das justizkriminelle Geseuche ist daher mit Strafanzeigen noch und nöcher zu überziehen, da es eine andere Sprache offenbar nicht verstehen will.

Geteilt von: https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/09/22/gerichtsbeschluss-nur-schein-aber-kein-sein/

HINWEIS VOM BLOG AUTOR:
Im Video bei  4:07 Min. ist nicht die ZPO sondern das GVG § 15 gemeint da stand das mit den Staatsgerichten drin ... der GVG § 16 ist aber noch da und in dem steht "Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden." 

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