Sonntag, 12. Januar 2014

Die Wortmarke POLIZEI ®


Als erstes einmal zur Definition: Wortmarke
Die Wortmarke ist eine Form der Marke, die aus Wörtern, Zahlen, Buchstaben oder weiteren Schriftzeichen besteht.Quelle: Wikipedia


Über die Wortmarke Polizei und die  Rechtsstellung von Polizisten im „BRD“ – System


Die Tatsache, daß die sogenannte „BRD“ kein Staat ist, und keinerlei Legitimation für hoheitliches Handeln besitzt, hat erhebliche Konsequenzen insbesondere für die Arbeit von „Polizisten“ im „BRD“ -  System:
Zunächst sind „Polizisten“ im „BRD“- System keine Beamte. Schließlich sind Sie keine Staatsbürger der „BRD“ und können deshalb keine Beamte der „BRD“ sein. Deshalb haben „BRD“- „Polizisten“ auch Dienstausweise und keine Amtsausweise.
Die Angehörigen der „BRD“ – „Polizei“ sind deshalb einem Werkschutz oder privaten Sicherheitsdienst gleichzusetzen. Sie haben keine Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt.
Rechtlich genau betrachtet, handeln Polizeibedienstete im „BRD“ – System als Privatpersonen, die verpflichtet sind, sich über ihren rechtlichen Status eigenverantwortlich Klarheit zu verschaffen, wobei sie gegebenenfalls persönlich haften (gem. §§ 823 und 839 BGB).
Da die „BRD“ kein Staat ist, gibt es folgerichtig im „BRD“ – System keine Staatshaftung.
Die Polizisten im „BRD“ – System müssen sich deshalb private Berufshaftpflichtversicherungen zulegen, was natürlich auch absolut unwürdig ist.
Als Besonderheit unter den polizeiähnlichen Firmen, hat sich das sogenannte „BKA“ entgegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung, Befugnisse aller drei Gewalten verschafft und sich dadurch im Still von Gestapo und Stasi gleich ganz von jeglicher Legitimationsplicht abgekoppelt.
(vgl. BGBl. 2008 Teil I, Nr. 66 vom 31.12.2008)
Um zu verhindern, dass andere Privatleute ebenfalls einen Sicherheitsdienst eröffnen und diesen „POLIZEI“ nennen, ist der Begriff „POLIZEI“ durch das sogenannte „Bundesland Bayern“ beim Deutschen Patentamt in München handelsrechtlich geschützt worden (Aktenzeichen „30243782“). Die Abwicklung der Anmeldung lief über die Anwaltssozietät BOEHMERT & BOEHMERT in Bremen.
Das sogenannte „Bundesland Bayern“ ist somit Markeninhaber. Die andern sogenannten „Bundesländern“ hierüber entsprechende Nutzungsvereinbarungen.
 
 

Registerauskunft des sog. Patentamtes München zur Wortmarke „Polizei“.
Quelle: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE
In diesem Zusammenhang ist das Beispiel des sogenannten „Bundesgrenzschutzes“ sehr interessant. Da die „BRD“ kein Staat ist und kein Territorium, und somit keine Außengrenzen hat, ist diese Sicherheits-Firma von vormals „Bundesgrenzschutz“ kurzerhand in „Bundespolizei“ umbenannt worden.
In den vergangenen Jahren sind im „BRD“- System einige polizeiähnliche Firmen gegründet worden, in vielen Städten sieht man eine „Stadtpolizei“ oder eine Sicherheits-Firma namens „Ordnungsamt“.
Kaum jemand weiß, wem diese Sicherheitsfirmen unterstehen und welche Befugnisse sie haben. Zudem gibt es im „BRD“ – System ein heilloses Durcheinander, was die Gestaltung und das Aussehen der Uniformen angeht. Jede lokale polizeiähnliche Sicherheitsfirma hat offenbar ihr eigenes „Design“ !
Die privatrechtliche Ausgestaltung der Dienstverhältnisse der Polizeibediensteten im „BRD“-System geht teilweise soweit, dass die meisten Angehörigen ihre Uniform selbst kaufen müssen, und als Ein-Mann-Firma der jeweiligen polizeiähnlichen Firma angeschlossen werden.
Der Umgang mit dieser Berufsgruppe zeigt einmal mehr, wie verantwortungslos die Drahtzieher des „BRD“ – Systems sich verhalten. Sie lasen die Polizeibediensteten auf die Menschheit los, ohne die nötigen Rechtsgrundlagen herzustellen und ohne diese Personen auch nur ansatzweise rechtlich zu schützen.
Auszug aus dem Buch
„Die ``BRD`` - GmbH“  Ab Seite 60
ISBN: 978-3-00-040229-60
 


Die Polizei hat Angst auf Grund mangelnder Rechtsgrundlage

 https://docs.google.com/file/d/0B2js30Wkv19Dc0dwMkFPSEZtOHM
Bild anklicken um zum PDF Download zu kommen.
Dieser Blogartikel wurde am 28.09.2011 auf der Seite der
Polizeigewerkschaft Sachsen (http://dpolg-sachsen.de/2011/09/28/meine-meinung-20/)
veröffentlicht und am 30.09.2011 aus dem Netz genommen.

Man kann nur vermuten, dass diesem gedroht wurde. Allerdings es dafür schon zu spät,
denn die Botschaft hat sich wie ein Lauffeuer verbreitet und schlaue Menschen haben diesen Artikel gesichert.


2 Kommentare:

  1. hat schon jemals ein Mensch eine solche "Nutzungsvereinbarung" zwischen den Ländern für die Wortmarke "Polizei" angefordert ?? Könnte man bei der nächsten "allgemeinen Verkehrskontrolle" mal abverlangen ;-)

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  2. Leider wird auch der gültig Lebenderklärte Mann aus Fleisch und Blut Christian von Ludwigshafen, Aus der Familie R e i m a n n, der nachgewiesener Deutscher gemaß RuSTAG.1913 und nicht der den bürgerlichen Tot gestorbene ist, von noch immer unwissenden Bediensteten der Firma mit der Wortmarke POLIZEI angeschrieben. Und dass obwohl im Urteil [BVerfGE 45, 187/228] und [BVerfGE 63, 332/337] entschieden wurde, ist es ihnen komplett verboten, den Mann Christian von Ludwigshafen widerechtlich als Juristische Person teilweise sogar unter angedrohtem Zwang als Sache, Gegenstand, gesehen und behandelt wurde, und dass noch immer.

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