Stand 01.07.2015
Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015
Berlin:
(hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung
festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt
„Deutsches Reich“ nicht untergegangen
und die
Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger,
sondern mit
ihm als
Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Darauf
verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum
Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach
der „These von
der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob
die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde,"
damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten
Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den
EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".
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Stand: 01.07.2015 Quelle:
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