Mittwoch, 1. Juli 2015

Firma "DEUTSCHER BUNDESTAG" und das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“


Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde," damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".


Die Firma "DEUTSCHER BUNDESTAG" ist bei D&B mit folgenden Daten eingetragen:


UPIK® Datensatz - L

LEingetragener FirmennameDeutscher Bundestag
WNicht eingetragene Bezeichnung oder UnternehmensteilBundestag
LD-U-N-S® Nummer332620814
LGeschäftssitzPlatz der Republik 1
LPostleitzahl10557
LPostalische StadtBerlin

LandGermany
WLänder-Code276

Postfachnummer

Postfach Stadt
LTelefon Nummer0302270
WFax Nummer03022736000
WName HauptverantwortlicherNorbert Lammert
WTätigkeit (SIC)9199


Stand: 01.07.2015 Quelle: https://www.upik.de/

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