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Sonntag, 15. März 2015

Ordnungswidrigkeiten

2. BMJBBG - Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben.

§ 5 OWiG
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Im Übrigen

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__135.html


Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht
(2. BMJBBG)
In diesem Schreiben bestätigt BMJ die Bundesbereinigungsgesetze
Rechtskraft der Bereinigungsgestze
(Auszug aus Magazin 2000plus / Nr. 312 )

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Vom 23. November 2007
https://drive.google.com/file/d/0BzinlAa-B-zCMU81OFk1Qnk3SDQ/view?usp=sharing
https://docs.google.com/file/d/0BzinlAa-B-zCdF8wTzdrLXNiOFk/edit

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