Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keine EU-weit gültigen Haftbefehle ausstellen. Das hat der EuGH in Luxemburg entschieden. Der Grund: Die deutschen Staatsanwaltschaften seien nicht unabhängig, sondern an Weisungen aus der Politik gebunden. Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zufolge keine sogenannten Europäischen Haftbefehle ausstellen.
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