aus Solidarität Teilen wir das auch gleich mal: und bitte, bitte teilen,
was das Zeug hält ...
Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=mFmr8O1Ht9E
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Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XT8rb56jn8s
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Dienstag, 30. Januar 2018
Dienstag, 16. Januar 2018
OLG Koblenz – Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist außer Kraft gesetzt
Habe heute noch ein BRD-Urteil geschickt bekommen im dem bestätigt wird
das die Strafgesetze im Prinzip für Illegale Invasoren außer kraft sind
und das meines Erachtens nicht nur in dem Bereich.
„Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Auszug aus Aus dem Urteil des OLG Koblenz, 1. Senat für Familiensachen, vom 14.02.2017, Aktenzeichen: 13 UF 32/17, Ziffer 58:
Nachzulesen hier ...
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L
Als PDF Datei hier
Erstaunlich:
OLG-Richter bestätigen die Invasion über den Asyltrick als „Herrschaft
des Unrechts“ (Seehofer) und die Außerkraftsetzung geltenden Rechts!
Die
Justiz ordnet sich wie auch der Bundestag damit der Bundesregierung
völlig unter, es gibt keine Gewaltenteilung mehr, die können machen, was
sie wollen.
An
die Gesetze müssen sich offenbar nur noch die halten, die „schon länger
hier leben“, also die Leistungserbringer, die die Gesetzesbrüche der
Obrigkeit und der Asylforderer zu dulden und zu finanzieren haben,
einschließlich ihrer bereits verbratenen Rentenansprüche (zusammen mit
der „Bankenrettung“).„Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Auszug aus Aus dem Urteil des OLG Koblenz, 1. Senat für Familiensachen, vom 14.02.2017, Aktenzeichen: 13 UF 32/17, Ziffer 58:
Nachzulesen hier ...
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L
Als PDF Datei hier