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Samstag, 4. Juli 2015

Einbruch der Firma FINANZAMT GENTHIN vom 16.07.2014

Einbruch der Firma FINANZAMT GENTHIN vom 16.07.2014
mit Komplizen der FIRMA POLIZEI und co. in Dretzel.



Quelle Video: https://vimeo.com/132608924

Hier wird auch eindeutig gegen die

HLKO (Haager Landkriegsordnung) Art 46 und Art 47 verstoßen.

Art. 46 [Schutz des Einzelnen und des Privateigentums].
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Art. 47 [Plünderungsverbot].
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.


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