Der bargeldlose Zahlungsverkehr
nimmt an Beliebtheit immer mehr zu. Doch Nachteile werden in der
Öffentlichkeit nur wenig diskutiert. In unserer heutigen Sendung
beleuchten wir einen Aspekt, der große Folgen haben könnte. Folgende
Gesetzesverordnung erreichte uns im Rahmen einer Buchung in Italien.
“Sehr geehrter Kunde, auf der Grundlage der gesetzlichen Verordnung
2011, Nr. 201, am 6.12.2011 durch den Ministrat genehmigt, erinnern wir
Sie, dass Sie keine Barzahlungen für einen Betrag von mehr oder gleich
1.000 Euro vornehmen können.” Klartext: Es kann heute in Italien keine
Rechnung mehr bar bezahlt werden, die mehr als 999.99 Euro beträgt. Ein
großer Schritt in Richtung zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Auch in der
Schweiz wird mit hohen Spesen in den bargeldlosen Zahlungsverkehr
gedrängt.
Welche in Wahrheit Geldstrafen für Bareinzahlungen sind. Könnte es
sein, dass uns der bargeldlose Zahlungsverkehr scheibchenweise
aufgezwungen wird, damit nicht auffliegt, dass es um die Ersparnisse der
Bürger nicht so gut steht? So könnte ein Bankenansturm vermieden
werden. Auch finanzielle Ausgrenzungen lassen sich im rein
elektronischen Zahlungsverkehr leicht durchsetzen, z.B. die Sperrung der
Konten – per Knopfdruck – von Personen oder Gruppen, die der „Political
Correctness“ nicht entsprechen. Mit Bargeld ist das nicht so leicht
möglich. Es könnten im bargeldlosen Zeitalter auch noch weitere
Zwangsmaßnahmen am Horizont winken: Vielleicht die Teilenteignung im
Sinne einer Umverteilung der Staatsschulden wie wir es am Beispiel von
Griechenland erlebt haben? Auf dieser bargeldlosen Grundlage sind solche
Dinge „je nach Bedarf“ denkbar. Bargeld bedeutet Freiheit! Deshalb:
Nehmen wir Bürger das nicht einfach widerstandslos hin!von
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