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Samstag, 11. Oktober 2014

Bargeldlos in die Enteignung Klagemauer TV 10 10 14





Der bargeldlose Zahlungsverkehr nimmt an Beliebtheit immer mehr zu. Doch Nachteile werden in der Öffentlichkeit nur wenig diskutiert. In unserer heutigen Sendung beleuchten wir einen Aspekt, der große Folgen haben könnte. Folgende Gesetzesverordnung erreichte uns im Rahmen einer Buchung in Italien. “Sehr geehrter Kunde, auf der Grundlage der gesetzlichen Verordnung 2011, Nr. 201, am 6.12.2011 durch den Ministrat genehmigt, erinnern wir Sie, dass Sie keine Barzahlungen für einen Betrag von mehr oder gleich 1.000 Euro vornehmen können.” Klartext: Es kann heute in Italien keine Rechnung mehr bar bezahlt werden, die mehr als 999.99 Euro beträgt. Ein großer Schritt in Richtung zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Auch in der Schweiz wird mit hohen Spesen in den bargeldlosen Zahlungsverkehr gedrängt.
Welche in Wahrheit Geldstrafen für Bareinzahlungen sind. Könnte es sein, dass uns der bargeldlose Zahlungsverkehr scheibchenweise aufgezwungen wird, damit nicht auffliegt, dass es um die Ersparnisse der Bürger nicht so gut steht? So könnte ein Bankenansturm vermieden werden. Auch finanzielle Ausgrenzungen lassen sich im rein elektronischen Zahlungsverkehr leicht durchsetzen, z.B. die Sperrung der Konten – per Knopfdruck – von Personen oder Gruppen, die der „Political Correctness“ nicht entsprechen. Mit Bargeld ist das nicht so leicht möglich. Es könnten im bargeldlosen Zeitalter auch noch weitere Zwangsmaßnahmen am Horizont winken: Vielleicht die Teilenteignung im Sinne einer Umverteilung der Staatsschulden wie wir es am Beispiel von Griechenland erlebt haben? Auf dieser bargeldlosen Grundlage sind solche Dinge „je nach Bedarf“ denkbar. Bargeld bedeutet Freiheit! Deshalb: Nehmen wir Bürger das nicht einfach widerstandslos hin!

von Zeugenbericht
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