In der BRD waren im Januar 2008 laut
Kraftfahrt-Bundesamt 55 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen.
Eine ganze Menge, mehr als jeder zweite Bürger hat also ein Auto.
Hat er, gehört ihm, hat er geleast oder gemietet.
Gehört uns unser Auto wirklich? Wir haben es bezahlt, natürlich.
Oder gibt es hier einen schier unglaublichen Haken, den die meisten
noch gar nicht gesehen haben?
Haben Sie für Ihr Auto bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II
oder noch den alten Fahrzeugbrief ?
Wenn Sie eine Zulassungsbescheinigung
haben, dann lesen Sie einmal im oberen Abschnitt den Text genau durch.
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer
des Fahrzeugs ausgewiesen."
Aha. Ich habe zwar ein Auto, habe es bezahlt und es gehört eigentlich
mir. Aber diese Bescheinigung sagt, ich sei nicht der Eigentümer?
Aber ich habe doch bei der KFZ-Anmeldung das Auto auf meinen Namen
angemeldet und durch Besitz der Papiere nachgewiesen, dass es mir
tatsächlich gehört?
Die Frage ist, wer ist dann der Eigentümer, wenn nicht ich?
Ganz banal könnte man sagen, dass man dann eben andere Unterlagen zum
Eigentumsnachweis benötigt. Reicht dafür ein Kaufvertrag?
Der TÜV NORD sagt:
Analog zum Fahrzeugbrief sollten Sie auch die
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht im Fahrzeug
aufbewahren, obwohl der Inhaber der Bescheinigung nicht als
Eigentümer ausgewiesen wird.
Wir empfehlen Ihnen, Fahrzeugrechnungen und -Kaufverträge als
ergänzenden Eigentumsnachweis besonders sorgsam zu verwahren.
Als ergänzenden Eigentumsnachweis? Ja wieso ergänzend? Wenn doch die
Zulassungsbescheinigung das gar nicht beweist?
Auch einige Foren befassen sich mit diesem Thema. Eine interessante
Situation – durch einen Unfall aufgedeckt –
wird hier geschildert:
Nur der eingetragene Halter ist in Eigentümerstellung.
Der alte Fahrzeugbrief dagegen stellte unmissverständlich klar, wem
das Auto gehörte:
Dem Besitzer des Papiers.
Betrachtet man diesen seltsamen Sachverhalt einmal aus einer anderen,
der gesetzlichen Perspektive, dann stellt sich heraus, dass da noch ganz
andere Dinge eine Rolle spielen. Vielleicht wissen Sie als aufgeklärter
Mensch, dass die
SHAEF-Gesetze der Alliierten, der Besatzer von Deutschland, immer
noch gelten. Unser Land ist nach wie vor besetzt, was man unschwer an
den 75.000 US-Soldaten erkennen kann.
Eines dieser SHAEF-Gesetze behandelt die Sperre und die Kontrolle von
Vermögen: SHAEF-Gesetz
Nr. 52. Zitat:
Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder
mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der
folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht
der Beschlagnahme (…) durch die Militärregierung unterworfen.
Ganz klar wird hierbei meiner Ansicht nach nicht, wer nun mit seinem
Vermögen den Alliierten unterworfen wird und wer nicht.
Dies alles wirkt extrem seltsam und scheint beabsichtigt zu sein,
denn man hätte die Sache auch deutlich klarer formulieren und darstellen
können. Da die BRD real sowieso nicht mehr existiert, ist es zudem
fraglich, wer hier gegen wen was rechtlich korrekt durchsetzen könnte.
Es wird also von jedem einzelnen abhängen, was er daraus macht. Machen
Sie was draus!
Geteilt von: http://www.wahrheiten.org/blog/2008/12/12/55-millionen-autos-in-der-brd-und-keiner-ist-eigentuemer-seines-wagens/
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