Auch Bettelbriefe / Zahlungsangebote in Gelb gehen ungeöffnet mit
Hinweis zurück ... (Ergänzt am 30.06.2014)
Text auf dem Aufkleber: / In der Amtsschrift FRAKTUR
Zustellungsverbot! / Fehlende Vertragsgrundlage! / Zurück an den Absender!!
Die juristische Person als Empfänger existiert nach geändertem Personenstand nicht mehr. Des Weiteren fehlt zum Geschäftszeichen der Vertrag. Angebote nehmen wir nicht entgegen bzw. lehnen diese ab. Der Empfänger genießt zusätzliche Immunität nach Art. 39, 40 UMR-Verfassung in Deutschland. Es wird auf die originäre Zuständigkeit hin verwiesen (§§2, 42-44, 48 VwVfG, § 13 BVerfGG, Art. 1, 25, 140 GG, Art. 137 WRV, §§ 18-20 GVG, § 3 GVGA, §§ 81, 82, 92, 102-104a, 105, 130, 167, 221, 240, 336, 357 StGB). Sollte durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person eine Frist versäumt werden und/oder ein Schaden entstehen, so wird Ihnen dieses Verschulden zugerechnet. Weitere Handlungsweisen entgegen den zuvor genannten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich durch die zuständigen Strafverfolgungsorgane verfolgt und daher Strafen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Vorlage:
Word Vorlage
Benötigte Schriftart:
FRAKTUR
Weitere Infos finden Sie auch in der Facebookgruppe:
https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/
Dieser Bettelbrief kam Heute (09.01.2014) wieder ...
Hinweis zurück ... (Ergänzt am 30.06.2014)
Text auf dem Aufkleber: / In der Amtsschrift FRAKTUR
Zustellungsverbot! / Fehlende Vertragsgrundlage! / Zurück an den Absender!!
Die juristische Person als Empfänger existiert nach geändertem Personenstand nicht mehr. Des Weiteren fehlt zum Geschäftszeichen der Vertrag. Angebote nehmen wir nicht entgegen bzw. lehnen diese ab. Der Empfänger genießt zusätzliche Immunität nach Art. 39, 40 UMR-Verfassung in Deutschland. Es wird auf die originäre Zuständigkeit hin verwiesen (§§2, 42-44, 48 VwVfG, § 13 BVerfGG, Art. 1, 25, 140 GG, Art. 137 WRV, §§ 18-20 GVG, § 3 GVGA, §§ 81, 82, 92, 102-104a, 105, 130, 167, 221, 240, 336, 357 StGB). Sollte durch das Verschulden einer bevollmächtigten Person eine Frist versäumt werden und/oder ein Schaden entstehen, so wird Ihnen dieses Verschulden zugerechnet. Weitere Handlungsweisen entgegen den zuvor genannten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich durch die zuständigen Strafverfolgungsorgane verfolgt und daher Strafen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
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Dieser Bettelbrief kam Heute (09.01.2014) wieder ...
geht ungeöffent zurück an absender ...
und weg damit ...
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Die Vorlage einfach auf
- ZWECKFORM 3426 (A4-105x70)
oder
- HERMA 4426 (A4-105x70)
Drucken aufkleben und Fertig
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„Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind.
AntwortenLöschenUrteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden.
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. …………………….“
zur Legitimation Ihrer Person als Obergerichtsvollzieher übersenden Sie mir bitte eine gültige Genehmigung der Militärregierung Deutschland gemäß MRG-Nr. 2 / SHAEF-Gesetz Nr. 2, Art. 5-9. und nach der Verfügung vom 21. Mai 1996, mit der Aktennummer 5 u D - 885-95/103160 Moskau zu. Durch die Alliierten Kontrollratsgesetze und die Proklamation Nr. 3, vom 20. Oktober 1945, für ganz Deutschland gilt zwingend, daß jeder deutsche Rechtsanwalt, Richter und "Staats"anwalt nach dem Reichsrechtsgerichtsverfassungsgesetz vom 22. März 1924, Seite 299, RGBl, vereidigt werden muß, bevor er weiterhin sein Amt ausüben darf.
AntwortenLöschenIn den Jahren 2006, 2007 und 2010 wurde durch die Bereinigungsgesetze von den Alliierten angeordneten. Bei diesem Vorgang hatte weder der Bundestag noch der Bundesrat Einfluss. Diese Bereinigungsgesetze wurden im Bundesanzeiger veröffentlichen und damit gültig. Dabei handelt es sich um das erste und zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz (24.04.2006 / 29.11.2007 / 14.12.2010) der BRD. Somit wurde der BRD die staatliche Gesetzgebung entzogen. Die Bereinigungsgesetze heben die Geltungsbereiche jeweils im § 1 der Gesetze auf.
Damit wurde der Geltungsbereich der genannten Gesetze aufgehoben. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 18 am 19. April 2006 (Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz) wurden diese Änderungen rechtsgültig.
Somit ist das Besatzungsrecht in Deutschland wieder in Kraft gesetzt. Das SHAEF-Gesetz ist weiterhin gültig. Die Gültigkeit der Kontrollratsgesetze im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrechten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz bestätigt, und im Bundesgesetzblatt am 16. April 2006 veröffentlicht wurde. Damit auch das Militärregierungsgesetz Gesetz Nr. 2 rechtsgültig ist.
Aus diesen besagten Rechtsständen müssen Gerichte und Gerichtsorgane der BRD GmbH die Genehmigung der alliierten Militärregierung gemäß Verordnung Nr. 2 und Gesetz Nr. 2, Gesetz Nr. 3 und Gesetz Nr. 53 der SHAEF-Gesetze einholen und nach Artikel V Abs. 8, Eidesleistung, Abs. 9 zugelassen werden. Hinsichtlich auch der SMAD – Gesetze.
Art. V Punkt 9 sagt aus, dass Richter, Staatsanwälte, Notare oder Rechtsanwälte nicht amtieren können, falls sie nicht ihre Zulassung von der Militärregierung erhalten haben.
Solange mir dieser Nachweis nicht erbracht worden ist, lehne ich auch die durch Ihre Person erstellte Forderung vom 09.11.2015 in der Sache DRII-1256/15 ab.
Die Palandt BGB § 839- widrige Nichtaufklärung bzgl. Verfahrensrechte, z.B. ICC- Statut, Kleinknecht- Mayer- Goßner, Einl. Rn 129, 130; MRK Art. 3 u. 6 bewirkt Nichtigkeit, StrEG/ Analog: Vergl. BverfG 101, 404; 67, 95, vergl. OLG Koblenz 2 Ss 176/08, VStGB §4, siehe 2 BvR 1481/04, 1 BvR 1586/02, EuGH NJW 96, 1267, DVB/ 1964, 147; StPO 3. Buch 3. Abschn. § 328 Abs. 2; BGH 5 StR 288/95; BGH St 42, 205 „Dresdner Plädoyer“ der Staatsanwälte und Richter, Aussagen „Neue Richtervereinigung“.
für o.g. Vorgang und alle vorangegangenen fordere ich die Herausgabe der Befehlsnummer!
Eidschwörer unterstehen der Wahrheits- , Zitier- und AufklärungsPFLICHT!
vgl. Zitiergebot, KSZE- Moskauer Treffen (42.1)
Falls ich von Ihnen keine Unterlagen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Zustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit zurückbekomme, sehe ich die Sache als erledigt an.
Mit freundlichen Grüßen
Hierbei ist aber zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches ermangelt! In den Jahren 2006, 2007 und 2010 wurde durch die Bereinigungsgesetze von den Alliierten angeordneten. Bei diesem Vorgang hatte weder der Bundestag noch der Bundesrat Einfluss. Diese Bereinigungsgesetze wurden im Bundesanzeiger veröffentlichen und damit gültig. Dabei handelt es sich um das erste und zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium für Justiz (24.04.2006 / 29.11.2007 / 14.12.2010) der BRD. Somit wurde der BRD die staatliche Gesetzgebung entzogen. Die Bereinigungsgesetze heben die Geltungsbereiche jeweils im § 1 der Gesetze auf. Damit wurde der Geltungsbereich der genannten Gesetze aufgehoben. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil 1 Nr. 18 am 19. April 2006 (Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz) wurden diese Änderungen rechtsgültig!
AntwortenLöschenGemäß der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig! Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art.80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot Null und Nichtig, darf auch deswegen – nach rechtsstaatlichen Grundsätzen – nicht danach verfahren werden! Auch § 15 GVG (ehemals: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”) ist weggefallen.
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach - Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein Geltungsbereich zugewiesen wird. Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil (BVerfG 3, 288 (319f:6,309 (338,363)) folgendes geurteilt: "Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft."
und …
"Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden." (BVerfGG § 38)
Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich. Vergleichbares gilt für die Strafprozessordnung.
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
AntwortenLöschenZur Glaubhaftmachung beziehe ich mich auf das Zusatzprotokoll Nr. 4 des EGMR, das nach Artikel 25 GG als Völkerrecht vor Bundesrecht ergeht.
Ich beantrag die sofortige Aufhebung des Haftbefehls. Ein Haftbefehl ist außerdem nicht im original (§117 VWGO i.V.m. §275 StPO i.V.m. §317 ZPO von einem legitimen „Richter“ unterschrieben.
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, - und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung.
Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1
– Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden: „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ [siehe auch IPbpR Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte)] (Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968)
Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO und StPO seit 2006 aufgehoben worden. Es besteht in der BRD keine rechtliche Grundlage einen Haftbefehl für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auszustellen!
Der Haftbefehl darf nicht dazu missbraucht werden, um das Aussageverhalten zu beeinflussen, insbesondere dazu zu dienen, die Aussagefreiheit zu brechen (BGH 14, 358, 364; Dingeldey JA 84,407; Günther GA 78, 193; Rogall 67 ff., 104 ff., BVerfGE 56,37,49 = NJW 81, 1541). Eine Person braucht auch nicht Zeuge gegen sich selbst zu sein (BGH 25, 325, 331).
Hallo Leo, ich danke dir für deine Beiträge.
AntwortenLöschenWas mich immer wieder stört, ist dier Umstand dass zwar alle immer mit Paragrphen um sich schmeissen, aber kaum jemand aufrichtig über die Ergebnisse berichtet die erzielt worden sind. Eigentlich schade.
AntwortenLöschenWer es auf Basis dieser Paragraphen schafft sich gegen die BRD durchzusetzten, der sollte das auch veröffentlichen. Was passiert danach? Werdet ihr dann in Ruhe gelassen oder kommen Sie evtl auch mit der Androhung einer Zwangseinweisung in eine psych. Klinik? Es gibt so viel Zeugs im Internet über dieses Thema und auch dass viel Menschen damit schon baden gegangen sind.
Wie stelle ich es richtig an dass ich als Mensch vollständig souverän werde?
sven löwe: das bemängele ich auch, weil ich seit jahren erfolglos die gesetzestexte u. höchstinstanzliche urteile - die wie gesetze von jedermann zu befolgen sind - ebenso zahlreich einsetze ohne irgendeinen erfolg vermelden zu können, dennn die rechtsbrecher in justiz u. verwaltung nehmen die texte ohne entgegnung daruf lediglich zur kenntnis, sie fahren weiter ihren kriminellen stiefel
AntwortenLöschenohne auch nur mit den wimpern zu zucken!
ein solches unrecht u. ausschließliche willkür der "behörden" und der justiz habe ich mir bis vor 10 jahren einfach nicht vorstellen könne, aber leider ist es so, wir sind völlig machtlos diesen rechtsbrechern ausgesetzt!
Die betreiben Geschäfte und der sog. [Justiz] geht es nur noch ums Geld verdienen.
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