tag:blogger.com,1999:blog-6318234244804716853.post1731586736259148930..comments2023-03-31T10:54:58.136+02:00Comments on Der Preuße: Treuhandgesellschaften und PersonenständlerUnknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-6318234244804716853.post-91156398236765706022015-11-19T12:08:41.713+01:002015-11-19T12:08:41.713+01:00sehr Gut!
Hier noch eine kleine, aber wichtige, An...sehr Gut!<br />Hier noch eine kleine, aber wichtige, Anmerkung:<br />Es gibt auch ein StAG von 1870 (http://www.documentarchiv.de/nzjh/ndbd/bundes-staatsangehoerigkeit_ges.html), das kennen die wenigsten, wenn man aber Ableitet vor 1914, dann ist diese maßgebend, und nicht das RuStAG (in kraft getreten erst ab dem 01.01.1914 => „§ 41. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1914…“)<br /><br />Dieses StAG (Norddeutscher Bund) war auch gültig für das gesamte Reich (wurde Übernommen nach Reichsgründung)<br />Nicht vergessen, es gilt das Recht zum Zeitpunkt des Tatbestandes (in Fall Abstammung => Geburt). Siehe der 90 Jährige der nach Jugendstrafrecht behandelt wurde (Zeitpunkt des Tatbestandes).<br /><br />Die BRD nutzt dieses Stag : Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_13122000_V612400513.htm) 1.2:<br />"Davor waren Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (BGBl. Norddt. Bund S. 355) geregelt."<br />Deswegen soll man (sagt die Behörde) auch keine Urkunden vor 1934 beibringen beim Antrag auf Festellung der Staatsangehörigkeit...<br />Man beweist dadurch die Deutscheneigenschaft durch Abstammung (Ius Sanguinis).<br /><br />Grüße aus Baden<br />SaschaAnonymousnoreply@blogger.com