Samstag, 23. März 2019

Die Preußen besitzen den Schlüssel zum Weltfrieden

Es ist unstreitig, dass der am 31.7.1914 gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung ausgerufene Kriegszustand (siehe Reichsgesetzblatt 4417 links) zu keinem Zeitpunkt legitim beendet wurde: Mit dem Putsch vom 9. November 1918 wurde die legitime Staatsgewalt beseitigt, mit der von Revolutionstruppen am 12. November 1918 erzwungenen Amtsübergabe des Reichskanzlers Max von Baden an Friedrich Ebert wurde ein gewaltsamer Verfassungsbruch herbeigeführt, die Staatlichkeit kam damit zum Erliegen. Ein Waffenstillstand wurde in der Folge geschlossen, der Vertrag von Versailles im Jahre 1919 wurde nicht vom verfassungsmäßigen völkerrechlichen Vertreter des Deutschen Reiches unterzeichnet, der sog. zweite Weltkrieg stellt aus juristischer Sicht nur die Beendigung des Waffenstillstandes von 1918 dar.
Verfassungsgemäß ist nur der Deutsche Kaiser zur völkerrechtlichen Vertretung des Reiches legitimiert – er hat den Kriegszustand ausgerufen, nur er kann ihn wieder beenden. Die Friedensangebote, die während des gesamten Krieges von der deutschen Reichsführung immer wieder an die alliierte Entente herangetragen wurden, beantwortete US-Präsident Wilson am 28. Oktober 1918 dahingehend, dass er verlauten liesss, die Alliierten würden keinen Frieden mit der verfassungsmäßigen Regierung des Reiches schliessen. Dieser versteckte Aufruf zum Putsch stellt eine völkerrechtswidrige Intervention dar, deren Auswirkungen wir heute noch spüren.
Der Gang der folgenden Entwicklungen ist bekannt: Reichskanzler Max von Baden gibt am 8. November 1918 die Abdankung des Kaisers bekannt, ohne dass ihm eine solche tatsächlich vorlag. Fake News würden wir heute sagen. Die Abdankung des Königs von Preußen und somit des Deutschen Kaisers soll am 28. November 1918 tatsächlich erfolgt sein, schaut man genauer hin muss man feststellen, dass auch hier die staatsrechtliche Legitimität nicht gewahrt wurde: Zum einen muss die Abdankung des Königs von Preußen unbedingt, sprich aus eigenem Entschluss und Willen, erfolgen und zum anderen ist dafür ein preußischer Regierungsakt, sprich die Kontrasignatur eines Ministers, erforderlich, damit der Regierungsakt Gültigkeit erlangt. (sieh hierzu: pdf: Wilhelm Bazille – Unsere Reichsverfassung, §24 II. Beendigung der Regierung und §22 VI. Die ministerielle Gegenzeichnung – Kontrasignatur). Der Kaiser, zu dem Zeitpunkt im Hauptquartier von Spa, fernab der Reichshauptstadt, sah sich unter diesen Umständen gezwungen, ins Exil zu gehen, wo er bis zu seinem Tod bleiben würde.
Seit jenen Tagen, also vor ziemlich genau 100 Jahren, ist das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich in Ermangelung seines völkerrechtlichen Vertreters handlungsunfähig geworden. Das im Kriegszustand gehaltene Deutsche Reich ist seither zum Faustpfand geopolitischer Interessen überstaatlicher Mächte geworden. Wer weiss, dass im Rahmen des Versailler Vertrages der Völkerbund erschaffen wurde und das eben dieser Völkerbund im Jahr 1922 mit dem Palästina Mandat die Kontrolle über Palästina an England übertragen hat, kennt die Zusammenhänge. Es ist der wenig bekannte Teil der Geschichte – weil er der maßgebliche Teil der Geschichte ist.
Ein Friedensvertrag, der Name sagt es, schafft Frieden – in diesem Fall für das Deutsche Reich. Nur der Deutsche Kaiser ist legitimiert, diesen Frieden für das Reich zu schliessen, er ist gemäß Reichsverfassung der völkerrechtliche Vertreter aller Deutschen. Nun ist aber seit 1918 kein Kaiser mehr vorhanden. Der Titel Kaiser steht dem König von Preußen zu. Der König von Preußen wird durch agnatische Linearfolge mit Primogeniturordnung (Abstammungs- und Erstgeburtsrecht) im Hause der Hohenzollern bestimmt. Die Hohenzollern haben aber abgedankt – ob rechtmäßig oder nicht, sei dahingestellt. (Dass Preußen dennoch auch heute noch als Königreich existiert und warum die Gründung des Freistaat Preußen verfassungswidrig und illegitim war, wird auf https://preussenjournal.net/2018/10/23/immernoch-koenigreich-kein-freistaat/ in aller Ausführlichkeit beleuchtet.)
Für diesen Fall, dass kein König zur Regierung vorhanden oder fähig ist, sieht die Verfassung des Königreichs Preußen in Artikel 56-58 die Person des Regenten vor. Für die gegenwärtige Lage kann man von diesen Rahmenbedingungen ausgehen: Es ist zwar ein volljähriger Agnat vorhanden, dieser ist aber durch Kriegsgefangenschaft dauerhaft verhindert zu regieren.
Aus der Verfassung des Königreich Preußen vom 31. Januar 1850:
Art. 56. Wenn der König minderjährig oder sonst dauernd verhindert ist, selbst zu regieren, so übernimmt derjenige volljährige Agnat (Art. 53), welcher der Krone am nächsten steht, die Regentschaft. Er hat sofort die Kammern zu berufen, die in vereinigter Sitzung über die Nothwendigkeit der Regentschaft beschließen.
Art. 57. Ist kein volljähriger Agnat vorhanden und nicht bereits vorher gesetzliche Fürsorge für diesen Fall getroffen, so hat das Staatsministerium die Kammern zu berufen, welche in vereinigter Sitzung einen Regenten erwählen. Bis zum Antritt der Regentschaft von Seiten desselben führt das Staatsministerium die Regierung.
Art. 58. Der Regent übt die dem Könige zustehende Gewalt in dessen Namen aus. Derselbe schwört nach Einrichtung der Regentschaft vor den vereinigten Kammern einen Eid, die Verfassung des Königreichs fest und unverbrüchlich zu halten und in Übereinstimmung mit derselben und den Gesetzen zu regieren. Bis zu dieser Eidesleistung bleibt in jedem Falle das bestehende gesammte Staatsministerium für alle Regierungshandlungen verantwortlich.
Das Staatsrecht beschreibt die Funktion des Regenten als die des Reichsverwesers des Königreichs im Namen des Königs mit allen Souveränitätsrechten, die dem König von Preußen zustehen. Damit aber nicht genug: Dem Regenten/ Reichsverweser des Königreichs Preußen steht auch die Ausübung aller Kaiserlichen Recht zu, die der Krone Preußens gemäß Reichsverfassung zustehen. Kurz gesagt: Der Reichsverweser des Königreich Preußen ist auch legitimer Vertreter des Kaisers im Reich – und damit auch zum Friedensschluss für das Reich berechtigt. Der Reichsverweser des Königreich Preußen kann damit allen Deutschen und der gesamten Welt den Frieden bringen. (Quelle: Dr. Ludwig von Rönne – Das Staatsrecht der preußischen Monarchie, Band 1, 1899, Seite 234)
Betrachtet man vor diesem Hintergrund Tageszeitungen aus dem November 1918, so wird deutlich vor Augen geführt, dass diese Prozedur, nämlich die Einführung einer Regentschaft, die einzig legitime gewesen wäre. Sowohl deutsche als auch internationale Presse schreibt in aller Deutlichkeit, dass das Reich nach der Abdankung des Kaisers vor der Einführung einer Regentschaft (englisch = regency) steht. Die Nicht-Einführung der Regentschaft stellt den Verfassungsbruch dar, der das Reich bis heute handlungsunfähig macht und alle Deutschen der Willkür einer Parteiendiktatur unterwirft.

 
Fake News / Falschmeldungen 1918

Damit sollte klar sein, warum Winston Churchill auf der Konferenz von Teheran 1943 verlauten liess: „Ich möchte betonen, dass Preußen die Wurzel allen Übels ist.“
Die Staatsangehörigen des Königreich Preußen halten mit Artikel 56-58 ihrer Verfassung den Schlüssel zum Weltfrieden in ihren Händen!
Alle preußischen Staatsangehörigen sind deshalb erneut dringend dazu aufgerufen, sich beim Preußischen Institut von Bismarcks Erben zu registrieren und sich unbedingt aktiv in die Reorganisation des Königreichs einzubringen.
Über die Gemeindereorganisation auf Basis der staatliche Selbstverwaltung können die staatlichen Strukturen geschaffen werden, die die Wahl eines Regenten und Reichsverwesers und damit eines völkerrechtlichen Vertreters für alle Deutschen ermöglicht. Die staatsrechtlich legitime Prozedur zur Einrichtung einer Regentschaft im Königreich Preußen wurde nunmehr ermittelt: Es ist der einzig legitime Weg zur Ausübung der Kaiserlichen Rechte im Namen des Deutschen Reiches. Die Preußen haben es in der Hand! Sie müssen es nur tun!
Alle übrigen Deutschen sind dringend dazu aufgerufen, über die tatsächliche Rechtslage im deutschsprachigen aber insbesondere auch internationalen Raum zu informieren!

Mittwoch, 20. März 2019

IMSI-Catcher - Lauschangriff auf Mobiltelefone

Lauschangriff auf Mobiltelefone

Afghanistan: Eine heftige Explosion erschüttert den Häuserkomplex. Soeben wurden dutzende Zivilisten durch eine Drohne getötet. Zielobjekt war das Mobiltelefon eines »vermeintlichen« Terroristen. Zum Zeitpunkt des Zugriffs befand sich das Mobiltelefon allerdings nicht in den Händen der Zielperson – ein schwerwiegender Fehler, der Menschenleben kostete.
Ortswechsel Ukraine (Maidan-Platz): Auf dem Handy-Display erscheint eine Nachricht: »Sie wurden als Teilnehmer einer Massenunruhe identifiziert. Verhalten Sie sich ruhig und leisten Sie keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt.«
Was sich wie ein Auszug aus einem Science-Fiction-Roman liest wird seit Jahren bereits praktiziert. Doch wie können Militär, Staaten, Nichtregierungsorganisationen oder auch zivile Personen Nachrichten an Mobilgeräte fremder Menschen übermitteln? Die Antwort lautet: Mittels eines IMSI-Catchers. Viel wichtiger ist jedoch die Frage wie sich Menschen vor dieser Überwachung schützen können.
Ein Projekt für die Android-Plattform stellt sich der Herausforderung unter dem Namen »AIMSICD – Android IMSI-Catcher Detector«. Aktuell befindet sich das Open Source Projekt in Entwicklung und soll nach Fertigstellung in der Lage sein, IMSI-Catcher nicht nur zu erkennen, sondern entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten.

IMSI

Was ist IMSI ?

IMSI steht für »International Mobile Subscriber Identity« und dient in GSM- und UMTS-Mobilfunknetzen der eindeutigen Identifizierung von Netzteilnehmern (interne Teilnehmerkennung). Neben weiteren Daten wird die IMSI auf einer speziellen Chipkarte, dem so genannten SIM (Subscriber Identity Module), gespeichert. Die IMSI-Nummer wird weltweit einmalig pro Kunde von den Mobilfunknetzbetreibern vergeben. Vor der Nutzung von mobilen Services wie SMS, Telefon oder Internet muss sich das Mobilgerät über die IMSI an eine Basisstation anmelden – dabei wird die IMSI im Klartext übertragen.

Was sind IMSI-Angriffe ?

Angriffe auf die IMSI erfolgen durch den sogenannten »IMSI-Catcher«. Verschiedene Schwachstellen im Mobilfunkstandard ermöglichen es einem Angreifer, die Ortung des Gerätes, das Mithören von Mobilfunk-Telefonaten und das Mitlesen von SMS.
Zur Identifikation einer Zielperson existieren verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise können alle, in Reichweite eines IMSI-Catchers, initiierten Telefonate mitgeschnitten und später ausgewertet werden. Durch einen Abgleich der Stimme oder des Inhalts lässt sich die IMSI der Zielperson zuordnen und der eigentliche Lauschangriff kann beginnen.

Wie funktionieren IMSI-Angriffe technisch ?

Damit ein IMSI-Angriff funktioniert muss sich der Angreifer zwischen Mobiltelefon und Providernetzwerk einklinken. Vereinfacht dargestellt verhält sich ein IMSI-Catcher gegenüber einem Mobiltelefon wie eine Funkzelle (Basisstation) und gegenüber dem eigentlichen Providernetzwerk wie ein weiteres Mobiltelefon.
Abhängig von der Signalstärke des IMSI-Catchers buchen sich anschließend alle im Radiusbefindlichen Mobilgeräte ein. Technisch simuliert der IMSI-Catcher also ein signalstarkes Mobilfunknetzwerk und kann nun sämtliche Kommunikation abfangen oder ggf. sogar manipulieren – weder Netzprovider, noch Endnutzer bemerken die dazwischengeschaltete»Brücke«. Der IMSI-Catcher überlagert die Signale (den Broadcast) der »echten» Basisstation. Technisch gesehen findet ein »klassischer« Man-In-The-Middle-Angriff statt.
Die »Catcher-Methode« bietet folgende Vorteile:
  • Kann ohne das Wissen des Providers durchgeführt werden
  • Benötigt keine Schadsoftware auf dem Mobilgerät
  • Hinterlässt keine Spuren auf den abgehörten Geräten

Weiterführende Informationen und Erklärungen sind im XDA-Entwicklungsbeitrag des »AIMSICD – Android IMSI-Catcher Detectors« zusammengefasst. Auf der DEF CON 18 Hacking Conference in Las Vegas hat Kristin Paget im Jahre 2010 eine Live-Demonstration »Practical Cellphone Spying« durchgeführt.

Gefahren im Alltag

Nicht nur die NSA bedroht die Privatsphäre von Menschen aufs Empfindlichste. Überwachungstechnik scheint sich heute nicht mehr am Erlaubten zu orientieren, sondern einzig und allein am technisch Möglichen. So sind die folgenden Beispiele keine Einzelfälle mehr:
  • In der Ukraine wurde vermutlich allen Demonstranten eine Massennachricht mittels IMSI-Catchers übersendet.
  • Auf dem 28. Chaos Communication Congress (28C3) in Berlin wurden neue Angriffsmöglichkeiten auf Mobiltelefone demonstriert.
  • Laut dem Bericht »The NSA’s Secret Role in the U.S. Assassination Program« von The Intercept (Glenn Greenwald, Jeremy Scahill) setzt der amerikanische Geheimdienst mit IMSI-Catchern bestückte Drohnen ein. Auf Basis der gesammelten Metadaten (Anrufe, SMS, Webseiten, Logs usw.) von Mobiltelefonen werden anschließend Eliminierungen vorgenommen, die zuvor von keinem Menschen autorisiert wurden. Über Leben und Tod entscheiden letztendlich autonome Recheneinheiten bzw. »Tötungsmaschinen«.

AIMSICD – Android IMSI-Catcher Detector

Wie soll das Projekt AIMSICD vor solchen Szenarien schützen ?

Durch Monitor-Anwendungen, welche ununterbrochen alle relevanten Signale wie beispielsweise Zellen-ID, Kanal und Location-Area aufzeichnen und analysieren, kann der Einsatz eines IMSI-Catchers möglicherweise erkannt werden. Vorrangiges Ziel der AIMSICD-App ist zunächst die Erkennung solcher IMSI-Catcher-Angriffe, deren Detektion-Funktion an das Projekt »Catcher-Catcher« angelehnt ist. Über eine Warnfunktion soll der Nutzer benachrichtigt werden, falls sich sein Gerät in einen IMSI-Catcher einbucht.

Angriffserkennung

In der Theorie existieren verschiedene Ansätze zur Angriffserkennung bzw. Warnung vor potentiellen Gefahren. Die Mobilfunkspezifikation (ETSI) sieht vor, dass mittels Cipher-Indikator eine unverschlüsselte Verbindung (A5/0) erkannt und der Anwender auf dem Display gewarnt wird. Diese Funktion ist allerdings in keinem der verbreiteten mobilen Betriebssysteme implementiert und wird auch von den Providern (noch) nicht unterstützt.
Grundlegende Strategien zur Erkennung können mit einer informellen- oder einer physikalischen Herangehensweise realisiert werden. Die Informelle Erkennung greift auf eine Datenbank (z.B. OpenCellIDOpenBmap) mit folgenden Informationen zu:
  • CID (Cell-ID)
  • LAI (Location Area Identifer)
  • BSIC (Base Station Identification Code)
  • Standort (Latitude/Longitude) der jeweiligen Basisstation (BTS) eines Providers.
Durch einen Vergleich mit den Informationen die das Smartphone mittels der API des jeweiligen Betriebssystems liefert, können falsche Basis Stationen erkannt werden.
Technisch versierte Menschen würden jedoch versuchen eine in der Nähe befindliche Station zu imitieren, in dem sie die Merkmale einer echten BTS übernehmen und ein stärkeres Signal senden als das Original. Für diesen Fall müsste das Signal, beziehungsweise die Aktivitäten des Sende-/Empfangsteils (Baseband) näher analysiert werden, was mit der vorher genannten API Schnittstelle nicht realisierbar ist.
Sendet eine Basisstation mit viel zu hoher Leistung oder wiederholt den IMSI-Request, kann dies auf einen IMSI-Catcher hinweisen. Das Projekt Catcher-Catcher hat hierzu bereits sehr gute Erkennungsmethoden entwickelt. Allerdings ist diese Software nicht zu Android kompatibel, sondern wurde ursprünglich für ein Open Source Smartphone mit OsmocomBB Betriebssystem entwickelt.

Status des AIMSICD Projekts

Über den aktuellen Projektstatus kann sich jeder über GitHub informieren. Erster Quelltext wird dort in Kürze veröffentlicht. Aktuell werden weitere Code-Entwickler gesucht, die bei der Realisierung von AIMSICD beitragen wollen. Vor allem das »geschlossene« Baseband stellt die Entwickler vor Probleme. Dort sind nahezu alle erforderlichen Informationen abgelegt, welche die Erkennung eines IMSI-Catchers ermöglichen. Freiwillige vor, die sich damit gut auskennen!
Aktuelle Projektbeteiligte:
  • E:V:A: Hauptinitiator des Projekts
  • He3556: Mitstreiter, Mutmacher und Texter
  • xLaMbChOpSx: Entwickler
  • SecUpwN: Sicherheitsfreak und Antreiber

Fazit

Für umgerechnet rund 1500,- € lässt sich eine Smartphone-Fliegenfalle bzw. IMSI-Catcher im Eigenbau herstellen. Signale von herkömmlichen Funkmasten lassen sich damit überlagern. Anschließend buchen sich alle im Radius befindlichen Mobilgeräte in den IMSI-Catcher ein.
Problematisch wird es beim Einsatz solcher IMSI-Catcher zu polizeilichen- oder geheimdienstlichen Zwecken. Alle so erfassten Daten berühren nicht alleine die Privatsphäre eines Verdächtigen, sondern all jenen Personen, deren Mobilgerät sich auch gerade in den IMSI-Catcher eingebucht hat. Aber da der Zweck bekanntlich die Mittel heiligt, wird darüber großzügig hinweg gesehen. Im Artikel »Wie sich Sicherheitsbehörden die Gesetze zurechtbiegen« (Zeit Online) wird anschaulich erläutert, wie beim Einsatz und der Legalisierung von Überwachungstechnik in Deutschland getrickst wird.
Überwachungstechnik scheint sich heute nicht mehr am Erlaubten zu orientieren, sondern einzig und allein am technisch Möglichen. Projekte wie »AIMSICD – Android IMSI-Catcher Detector« scheinen also zwingend notwendig.

Einsatz von IMSI-Catcher vom BRiD-Regime

Künstliche Funkzellen, auch IMSI-Catcher (https://www.kuketz-blog.de/imsi-catcher-erkennung-fuer-android-aimsicd/) genannt, werden auf allen Demonstrationen eingesetzt. Glaubt Ihr nicht? Bitte schaut Euch die Überwachungswagen bei PEGIDA (https://github.com/CellularPrivacy/Android-IMSI-Catcher-Detector/wiki/Unmasked-Spies#demonstrations) an! 

Komplettüberwachungswagen (hier bei PEGIDA): Biometriescanner, Kamera, Infrarot-Platzauseuchtung für Filmaufnahmen bei Tag und Nacht sowie Telefonüberwachung mittels integriertem IMSI-Catcher. 


IMSI-Catcher (künstliche Funkzelle) zur Telefonüberwachung (hier bei PEGIDA). Diese exwerden auch bei allen anderen GIDA-Demonstrationen sowie Demos der Linken eingesetzt. Schwarze Gardinen hinter den Scheiben ermöglichen es, Teilnehmer aus dem Wagen zu beobachten und bei Bedarf die Einsicht von außen zu verhindern. Diese IMSI-Catcher werden auch immer beim alljährlichen „Ausnahmezustand“ am 13. Februar in Dresden eingesetzt.

IMSI-Catcher am Straßenrand bei einer Demonstration von DÜGIDA und NoDÜGIDA. Vorn saßen zwei Bedienstete mit Laptop, von der angeblichen Transportbox auf dem Dach führten zwei dicke Kabel direkt in’s Innenleben des Spionagewagens. Auch hier waren Seiten- und Heckscheibe dunkel getönt und wurden vermutlich von schwarzen Gardinen von innen abgerundet.

Kein IMSI-Catcher-Wagen auf der Demonstration entdeckt? Achtung, der VS und andere Behörden verwenden auch mobile IMSI-Catcher am Körper!

IMSI-Catcher Mini der israelischen Firma „Septier“. Die „Unsichtbaren“ mischen im Überwachungsgeschäft ganz vorne mit.


Ausredenfalle Ausrede: „Ich war zufällig in der Nähe…“


Wer sein Telefon auf eine Demonstration mitnimmt und später dann behauptet, er wäre nur „zufällig in der Nähe gewesen“ und dadurch in die Fänge der IMSI-Catcher geraten, hat trotzdem die Arschkarte gezogen: Die Behörden sortieren und überprüfen die Datensätze noch während der Demonstration.

Bewährte Praxis: An Anfang und Ende einer Demonstrationsstrecke wird jeweils ein Überwachungswagen platziert. Achtet immer auf die unscheinbaren Autos auf der Demostrecke! Wenn ein Telefon also in den Datensätzen beider Überwachungswagen aufzufinden ist, hat der Besitzer des Telefons sehr wahrscheinlich an der Demonstration teilgenommen.

Besonders interessant zu beobachten ist, dass bei Demonstrationen in Leipzig meistens IMSI-Catcher mit Dresdner Kennzeichen verwendet werden, wogegen bei Demonstrationen in Dresden meist IMSI-Catcher mit Leipziger Kennzeichen eingesetzt werden. Eine neue Art von „Städtepartnerschaft“?

Grundregeln
Keine Telefone bei Demonstrationen (wichtigste Grundregel)
Keine Telefone bei Widerstandsaktionen (Plakate kleben, etc.)
Keine Telefone bei geheimen Planungs- und Besprechungstreffen
Keine Telefone bei Stammtischen (besonders bei Stammtischen der Bundesstaaten, Selbstverwalter etc.)

Die Aufgabe diverser Behörden ist es, zunächst die Netzwerke der Widerstandsgruppierungen auszuleuchten um dann die Hauptakteure sowie die schwächsten Mitglieder für eine potentielle Infiltration der Gruppe oder Anwerbung der Schwachen als Spitzel ausfindig zu machen.

Gesammelt werden Metadaten wie: Wer kennt wen, wer hat mit wem wann kommuniziert, wer hat mit wem zusammen in der gleichen Funkzelle gesessen (Stichwort Stammtische!), woher kennen sich die Menschen und welche Netzwerke sind miteinander verknüpft. Der Planungsstab diverser Behörden nutzt die gesammelten Metadaten, um das Kommunikationsgeflecht wunderbar als 3D-Bild darzustellen und gemeinsam das weitere Vorgehen für Erkenntnisse und Zerschlagung Eurer Gruppierungen zu entwickeln.
Was lernen wir daraus?

Telefon = mobile Wanze!

Nehmt in Zukunft bitte immer Eure SIM-Karte heraus, wenn ihr an Stammtischen teilnehmt, Euch mit systemkritischen Menschen trefft oder gemeinsam Aktionen durchführt, die auf gar keinen Fall auf Euch zurückfallen sollen!

Zusammenfassung

  1. Telefongespräche und SMS werden noch während der Demonstration aufgezeichnet, hauptsächlich sind die Behörden jedoch an Eurer Mobilfunknummer, Identität und Netzwerken interessiert.
  2. Der komplette Inhalt des Telefons kann durch den IMSI-Catcher ausgelesen und gespeichert werden – Eure Kontakte sind für Behörden von besonders wichtig, um Netzwerke auszuleuchten.
  3. Wenn Euer Telefon einmal vom IMSI-Catcher erfasst wurde, sind Dauerhabhörung aller Telefonate sowie stille SMS zur Mobiltelefonortung Euer neuer „Normalzustand“. Davon merkt ihr natürlich absolut nichts. Ihr dürft gern raten, warum seit 2016 keine anonymen SIM-Karten ohne Personalausweis erworben werden können. Oppositionelle „Staats“gegner wie wir sind Überwachungsziele! Wenn Euer Telefon betreits auf Demonstrationen war, nützt auch keine neue SIM, denn auch die Hardware-ID wird immer mit erfasst. Es hilft also nur ein neues Telefon mit anonymer Prepaid-SIM-Karte zum abtauchen.

Nochmals: Damit Euch oben genannter Unfug nicht passiert, lautet die wichtigste Sicherheitsregel eines jeden Demonstranten und nationalen Aktivisten: Wenn Aktionen durchgeführt werden oder an Demonstrationen teilgenommen wird, unbedingt Telefone zu Hause lassen (oder SIM-Karte mindestens eine Stunde davor als minimalen Schutz entfernen)!
Überwachungskamera mit sehr starker Bildauflösung – eingesetzt bei jeder PEGIDA-Demonstration (solltet ihr zur PEGIDA gehen, beobachtet bitte genau die Hausfassaden und Dächer rund um den Kundgebungsplatz)

Dauerüberwachungsstation auf dem „Kulturpalast“ in Dresden, Blickrichtung Neumarkt / Martin Luther Denkmal


Zusammengestellte Informationen aus folgenden Quelle:

Dienstag, 19. März 2019

Aufgedeckt: Reichsgebiet im Grundgesetz!

Bundesgebiet des Deutschen Reiches am 27.7.1914
Wer sich auf die Suche nach der deutschen Staatlichkeit macht, begibt sich auf eine sehr lange Reise. In der Regel wird man damit beginnen, das Grundgesetz intensiv zu studieren. Weil man darin auf Begriffe wie Friedensregelung (Artikel 79), Besatzungskosten (Artikel 120) oder vorrangiges Besatzungsrecht (Artikel 139) trifft, nimmt man sich dazu den 2+4-Vertrag und das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vor. Spätestens in Artikel 2 des letzteren erkennt man, dass Besatzungsrecht in Kraft bleibt und der 2+4-Vertrag folglich kein Friedensvertrag sein kann. Wie auch, es steht ja schließlich nicht Friedensvertrag drauf.
Aber wo ist denn nun die Souveränität und die deutsche Staatlichkeit? Man dringt also weiter über das Grundgesetz zur Weimarer Verfassung vor, denn Teile dieser werden in Artikel 140 inkludiert und schließlich haben die Allierten im Artikel VII des SHAEF Gesetz No. 52 „Deutschland“ definiert als Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Also ist die Weimarer Republik bzw. Nazi-Deutschland der deutsche Staat?
Es ist wahrlich eine Odysee, man liest sich durch 100 Jahre Verträge, Artikel und Gesetze. Dabei ist es ganz einfach. Nach drei Jahren „Forschungsarbeit“ haben wir von Bismarcks Erben es nun tatsächlich vollbracht, das direkte Verbindungsglied zwischen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 zu finden und aufzudecken. Es ist nur ein Wort, aber der Kontext dieses Wortes ist bedeutend:
Artikel 25 des Grundgesetzes bestimmt, dass das Völkerrecht Vorrang im Bundesgebiet hat, es existiert jedoch nur eine einzige Stelle in deutschen Rechts- und Gesetzestexten der vergangenen 148 Jahre, an der das Wort Bundesgebiet definiert wird, nämlich in Artikel 1 der Reichsverfassung vom 16. April 1871:
Hier also, in Artikel 25 des Grundgesetzes wird direkt auf die Bismarck’sche Reichsverfassung Bezug genommen und eindeutig festgelegt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts auf dem Territorium der Staaten des Bundesgebietes Vorrang haben.
Juristisches Schmankerl: Die in Artikel 25 genannten »Bewohner« des Bundesgebietes werden ebenso nicht im juristischen Wörterbuch mit einer Definition bedacht wie der deutsche „Staatsangehörige“, wie er auf dem Staatsangehörigkeitsausweis ausgewiesen wird. Ein Schelm, wer hier nun kombiniert, dass ein nachgewiesener deutscher Staatsangehöriger mit der Begründung des Wohnsitzes in einem Gliedstaat des Deutschen Reiches zum Bewohner des Bundesgebietes mit völkerrechtlich verbrieften Rechten und Pflichten wird.
In Verbindung mit der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich, hier z.B. dem Urteil 2 BvF 1/73 des Bundesverfassungsgerichts, das da sagt „Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen, es existiert fort und besitzt Rechtsfähigkeit, ist jedoch als Gesamtstaat mangels Organe handlungsunfähig.“ ist jedenfalls nun hier eindeutig der Beweis erbracht, dass auch das Grundgesetz einräumt, dass das Völkerrechtssubjekt Deutsche Reich in den Grenzen vom 27.7.1914 fortbesteht (status quo ante bellum). Es mangelt de facto an einem Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg und wir möchten deshalb an dieser Stelle erneut DRINGEND darauf aufmerksam machen, wer legitimiert ist, einen solchen Friedensvertrag für die Deutschen abzuschliessen: Die Preußen besitzen den Schlüssel zum Weltfrieden.
Nachtrag 04. März 2019Im Rahmen der weitergehenden Beschäftigung mit dem Begriff „Bundesgebiet“ haben wir einen Sachverhalt entdeckt, der sich mit dem Wort Skandal nur unzureichend beschreiben lassen.
Das Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) bezieht sich nicht nur dem Namen nach sondern auch in seinen Paragraphen nur und ausschließlich auf das Bundesgebiet.
Konkret bedeutet das: Während die Verwaltungen der Landratsämter zunehmend dazu übergehen, indigenen Deutschen per Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG den offiziellen Aufenthalt im Bundesgebiet zu verweigern, werden Ausländer stets im Bundesgebiet aufgenommen.
Noch konkreter: Staatsangehörigen fremder Staaten, die auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes Aufnahme im Bundesgebiet finden, werden gem. Art25GG all jene Rechte und damit Leistungen gewährt, die indigenen Deutschen zustehen, während diese Rechte und Leistungen indigenen Deutschen vorsätzlich(!) verweigert werden.
Wenn das kein Skandal ist….
Folgendes Bildmaterial darf gerne zum Verbreiten genutzt werden: