Montag, 30. Mai 2016

Sachsen: Chemnitz - Russisches U-Boot im Schlossteich aufgetaucht ;)


Chemnitz -Verrückte Aktion am Schlossteich: Die "Freien Patrioten Chemnitz-Erzgebirge" haben in einer Nacht-und-Nebel-Aktion am Montagmorgen eine U-Boot-Attrappe im Schlossteich versenkt.

Anlass sind Proteste gegen die US-Außenpolitik und die NATO.
"Kein Krieg gegen Russland" steht auf den Bannern der Aktionisten.

Im Video zur Aktion schreiben die Protestler: "In Chemnitz wurde ein deutliches Zeichen, auch an die amerikanischen Truppen, die gerade zu tausenden durch Sachsen fahren, gesetzt! Wir wollen keinen Krieg! Diese Aktion, soll zeigen, dass wir in der Lage sind, großes für den Frieden zu leisten. Den Frieden in Europa und in der ganzen Welt!"

Die Gruppe "Freie Patrioten" vernetzt sich unter der Homepage "deutschundfrei.de". Die Aktionisten sind Pegida-Anhänger, USA-Gegner und Bezweifler der Souveränität der Bundesrepublik.







Text Quelle: 
https://mopo24.de/nachrichten/chemnitz-freie-patrioten-russisches-u-boot-in-schlossteich-aufgetaucht-69141

Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=S67EflQiAZk

Facebook Seite der "Freie-Patriten-Gruppe-Chemnitz-Erzgebirge":
https://www.facebook.com/Freie-Patrioten-Gruppe-Chemnitz-Erzgebirge-919897511439721/

Freitag, 27. Mai 2016

Stephen Altenburg möchte mit Euch reden....aus dem Knast !!!


Veröffentlicht am 26.05.2016
Stephen möcht Euch Menschen da draussen erreichen und auch das sein "Fall" publik gemacht wird. Er möchte einfach nur LEBEN und Mensch sein. Aber dieses wird ihm, wie vielen anderen Menschen auch, nicht gewährt. Stephen wird als Mensch GEZwungen, sich freiwillig Krankenversichern zu lassen. Die VA unterschrieb er nicht. Muss ein Mensch auch nicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
BITTE, Stephen´s Wunsch ist es, das Video großflächig zu verteilen!!

ER SITZT FÜR UNS !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Donnerstag, 26. Mai 2016

ZOLL versucht illegal(e) Steuern einzutreiben


Quelle Video:
https://www.youtube.com/watch?v=joaBvVzJ2vw&feature=youtu.be


Veröffentlicht am 25.05.2016
25. Mai 2016 Der Zoll versucht bei Bruder wolfgang illegal(e) Steuern einzutreiben. Beachtet das vorhergehende Telefonat 

Ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung GERICHTSVOLLZIEHER Springer + Schneck - AMTSGERICHT WAIBLINGEN



Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=hRhAHeV3hug

Veröffentlicht am 03.04.2016
Bevor Gerichtsvollzieher Polizisten heranziehen, diese möglicherweise Haustiere erschießen, muss geprüft werden, ob eine Forderung rechtens ist, ein Vollstreckungsauftrag durch das Gericht mit vollständiger Unterschrift legitimiert wurde. Zuvor hat der vermeintiche Schuldner auch das Recht, vor Gericht gehört zu werden. In einem laufenden Verfahren darf nicht vollstreckt werden, wie hier widerrechtlich geschehen.

Kritisiert werden hier nicht nur die Stadtwerke Fellbach, sondern auch das Vorgehen von Gerichtsvollziehern, Polizei und Justiz.

Wortmarke Gerichtsvollzieher:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/11/19/wortmarke-gerichtsvollzieher-beim-amtsgericht/

Verhalten gegenüber dem Gerichtsvollzieher:
http://heimatundrecht.de/zwangsvollstreckung

Stellung des Gerichtsvollziehers:
http://helioda1.blogspot.de/2015/03/stellung-des-gerichtsvollziehers-olg.html

Wortmarke Polizei:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE

POLIZEI besser verstehen:
http://quer-denken.tv/1334-eingetragene-marke-polizei/

Polizisten müssen sich ausweisen, wenn es vom Bürger verlangt wird:
http://www.polizeirecht.de/polizeiaufgabengesetz-Bayern.htm
Durch die Lizenz des Nutzungsrechts an der POLIZEI gilt dies in der gesamten BRD.

Amtsgericht Waiblingen:
http://www.amtsgericht-waiblingen.de/

Mehr Infos und Support:
http://www.Freiheit-fuer-Deutschland.de

Garagenbesitzer ziehen vor den Stadtrat


Die Garagenbesitzer protestierten vor dem Verwaltungsgebäude, in dem eine Stadtratssitzung stattfand. Foto: Katharina Buchholz

Die Besitzervereinigung protestiert gegen den Verkauf ihres Geländes an einen privaten Investor. Von Juliane Just und Katharina Buchholz
 
Burg l Etwa 70 Garagenbesitzer aus dem Komplex Burg-Süd protestierten gestern Abend vor der Stadtverwaltung gegen den Verkauf ihres Geländes. „Wir haben schon eine Aussage unseres Anwalts: Alle fristlosen Kündigungen sind unwirksam," verlas der Vorsitzende des Garagenbesitzer-Vereins, Hilmar Scheer. Die Garagenbesitzer weigern sich, statt einer jährlichen Pacht an die Stadt eine teureres Nutzungentgeld an den neuen Besitzer zu zahlen. Deshalb erhielten viele Kündigungen. Ob und wann die vor der Wende selbstgebauten Garagen in Besitz des Stadt übergegangen sind, darüber herrscht Unklarheit.

Mehr Lesen unter: http://www.volksstimme.de/lokal/burg/protest-garagenbesitzer-ziehen-vor-den-stadtrat?fbc=fb-shares

Dienstag, 24. Mai 2016

Menschenrechtsverletzung am Menschen Tobias


Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=86X6GJ1Bl38
Veröffentlicht am 01.05.2016

Um dieses Fall bzw. Video geht es ...

*Menschenrechtsverletzung* Fall Tobias Otterbach/Kaiserslautern 


Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=kRh1X-lcb6U

Veröffentlicht am 29.04.2016
Straftatbestände: gegen Allen Bediensteten, ob es der Richter mit seinem Beschluss, Polizist oder der vom Jugendamt, Gerichtsvollzieher ist, der die Anweisungen gegeben hat, liegt eindeutig gegen Allen Beteiligten mehrere Rechtsbrüche vor - Artikel 1, 2, 5 Grundrechte (GG) - Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 24 EU-Grundrechte-Charta - Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10 Europäische Menschenrechtkonvention, sind verletzt worden.
...das hat zur Folge, nach StGB: §14 (1) 1, §§§ 25 26 27 & 29 nach §38 Abs. 2 oder nach §43a,§45, §70, §129, §130a, §138 Abs. 1 Satz 6 & 7, §160, §186, §187, §§§ 223 224 225, §234, §234a, §235, §236, §239, §239a & b, §240, §241, §249 Abs. 1, §253, §257, §258a, §260
das Video von wakenews:
https://youtu.be/DEEG0SfxnZc

und hier 2 Videos zu hören über diesen Fall:

https://youtu.be/k_yKBbipfLg
https://youtu.be/nW10NIM-D-0

und hier nochmal alle Infos zusammengefasst:

https://kinderundelternblog.wordpress.com/2016/04/22/kindeswohl-64-brutaler-kinderklau-in-kaiserslautern-am-21-04-2016-gegen-20-00-uhr/

hier nochmal dieses BVerfG-Urteil:
http://www.bverfg.de/e/rk20151103_1bvr176615.html

Seifert und Hömig Kommentar zum Grundgesetz // BRD KEINE STAATSANGEHÖRIGEN

Seifert und Hömig Kommentar zum Grundgesetz ...



Die BRD kann deswegen schon kein Staat sein da Sie kein Staatsvolk hat.

Siehe auch:
Drei-Elemente-Lehre ( Nach der Drei-Elemente-Lehre (auch: Drei-Elementen-Lehre) von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierenden Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnet. ...

Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland ist Verboten

Bitte den Brief zuende lesen, dass ist wichtig!!! Du meine Güte, meine Frau zieht es genau wie ich voll durch! Sie ist bereit sich inhaftieren zu lassen und meint es hätten schon ganz andere im Knast gesessen und dies würde sie rühmen, denn die berühmtesten Knackis wären doch der Apostel Petrus; Johannes etc…


Betr.: Aktenzeichen 203OWi …. (b), Erzwingungshaftverfahren

Frau (?) …..
c/o Amtsgericht Siegburg
Neue Poststr. 16
53721 Siegburg

Sehr geehrte Frau ……, sehr geehrte Frau Richter Dr. (?) ………..
sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ihr oben benanntes Schreiben vom 09.04.’14, am 12.04.’14 erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.
Dies nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an.

1. Bitte senden sie mir diesen Beschluss mit rechtsgültiger Unterschrift von Frau Richterin Dr. …. in beglaubigter Abschrift zu, denn ich muss mein Verhalten danach ausrichten, ob Frau Richterin Dr. …..wirklich unterschrieben hat (dies ist ihre Mitwirkungspflicht)

2. Ihr Schreiben ist nicht unterschrieben und damit ebenfalls laut BGB und BGH Form – und rechts unwirksam! BGB §125/126. Ich bitte um Nachbesserung! Siehe hierzu BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02
BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87

3. Bitte zitieren sie die §§ 25 a Abs. 3 Satz 2StVG, 62 Abs. 2 Satz 2 OWIG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO auf Bezug mit Streichung des Artikels 23 GG durch den damaligen Außenminister James Baker am 17.07.1990, weil der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD mit Wirkung zum 18.07. 1990 erloschen (BGBI 199, Teil II, Seite 885, 890, vom 23. Sep. 1990) ist und den Bereinigungsgesetzen.

4. Bitte weisen sie sich beide, per Amtsausweis mit Bestalung und Kontrollnummer nach Shaef/ oder Smad Gesetz aus.

5. Erklären sie bitte wieso dieser Beschluss nicht anfechtbar ist, denn nach Art. 13 EMRK haben Sie eine wirksame Beschwerdemöglichkeit zu schaffen (EGMR 75529/01). Bereits letztes Jahr wurde vor dem EGMR bewiesen, dass die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist.

6. Bitte weisen sie nach den Artikel 23 GG Geltungsbereich nach, ob dieser Gültigkeit besitzt an Hand der Bereinigungsgesetze.

7. Bitte legen sie mir die Gründungsurkunde der BRD und des Landes NRW vor, weil sie ansonsten nicht für dieses Land / Bundesland arbeiten können.

8. Bitte weisen sie die Gültigkeit der Einführungsgesetze des GVG, StGB und ZPO nach, denn seit 19 April 2006 sind tatsächlich mit der Streichung des Geltungsbereich Artikel 23 GG ersatzlos aufgehoben worden. Die Konsequenzen auf die laufende Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!

9. Bitte zitieren sie ihr Angebot u.a. auf Bezug GVG §16, da sie meine Grundrechte einschränken.

10. Bitte weisen sie nach HGB nach ,dass ich mit ihnen einen Vertrag eingegangen bin, denn ich habe sie nicht beauftragt.

11. Bitte beziehen sie Stellungnahme zu dem Folgenden; Laut Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.
„Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen“.

Wichtig:
Die Erzwingungshaft in der Bundesrepublik für Deutschland fußt auf altem NAZI-Gesetz und verstößt somit nach § 138 ZPO (vgl. Wahrheitspflicht) i. V. mit § 291 ZPO (vgl. Offenkundigkeiten) i. V. mit § 138 StGB (vgl. Anzeigepflicht) gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).
In diesem Zusammenhang wird hier auf das SHAEF-Gesetz Nr. 1 (z. B. Art. 1 & 4), Kontrollratsgesetz Nr. 1 (Ausrottung der Nazigesetze vom 20. 09. 1945), SMAD Befehl Nr. 2 Abs. 5 vom 10. 06. 1945, verwiesen. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Besatzungsrecht, die Völker- und Menschenrechte, sowie gegen die deutschen Rechtsnormen ergeht umgehend Strafantrag mit Strafverfolgung wegen der offenkundigen Verletzung der SHAEF- und SMAD-Gesetzgebung, sowie gegen die BKO und gegen die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen (vgl. Verstoß gg. GG Art. 139/Analog).

Ein sog. „Beamter“ muss beweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich ist/war.
Vorschrift: BGH NJW 83, 2241 (vgl. BAT § 14, BGB §§ 839, 840 in Folge mit BGB §§ 823, 826, 830)
Frau Richterin Dr. ….. es dürfte für sie als Doktorin der Rechtswissenschaft ja kein Problem darstellen, meine evt. Fehlannahmen der gültigen Rechtslage zu widerlegen.

Dazu gebe ich ihnen Gelegenheit ihrer Mitwirkungspflicht beizukommen binnen 14 Werktage ab Zustellung dieses Schreibens.
Sollte ich wider erwartend von ihnen oder evt. Frau ….keine Antwort erhalten, so sehe ich ihr Schreiben als Gegenstandslos an.
Verstehen sie mich bitte nicht falsch, aber es ist mir nach den gültigen Shaef Gesetzen nicht gestattet ihrem Begehren nachzukommen, weil ich mich sonst an den Nazigleichschaltungsgesetzen beteiligen würde und dies ist eine strafbare Handlung.

Sollten sie trotzt meiner juristischen Einwände ihre Erzwingungshaft aufrechterhalten, ohne schriftlich Zustellung, so sehe ich mich gezwungen sie beide beim ICC in Den Haag und in Washington D.C. Anzuzeigen, welches mit einer Geldforderung pro Person mit 125.000 Euro veranschlagt wird. Diese werde ich dann im internationalen Schuldnerverzeichnis eintragen lassen (viel Spaß im nächsten Urlaub dann).

Äußerst grenzwertig finde ich auch, dass diese Erzwingungshaft mir auferlegt wird, obwohl mein Mann diese OWIG begangen hat. Sie sollten diese 30 Euro Verwarngeld also Erzwingungshaft NICHT über 5 Euro pro Tag ansetzen, damit sie nicht nur den Rechtsstaat weiter aushöhlen, sondern ihn auch finanziell ruinieren. Bei einem Tagesaufwand für einen Inhaftierten von ca. 800 Euro für Unterkunft, Verpflegung etc., wäre das doch eine lukrative Kostenrechnung. Bei den ständig steigenden Lebenshaltungskosten Stromkosten, Wasserkosten Essenskosten, wäre es für mich eine WIN WIN Situation. Zumal täglich 8 Stunden Schlaf, 3 geregelte Mahlzeiten für mich wirklich lukrativ sind.
Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag im Rahmen ihrer Möglichkeit

Anita Hammerschlag

Original-Beitragslink/
Quelle: https://peterhammerschlag.wordpress.com/2014/10/20/erzwingungshaft-in-der-bundesrepublik-fur-deutschland-ist-verboten/

Auch zu finden unter:
Links:

Siehe auch ZPO § 901 ist aufgehoben
https://www.buzer.de/gesetz/7030/al36440-0.htm

https://www.buzer.de/gesetz/7030/al36440-0.htm

Montag, 23. Mai 2016

Garagenpächter gründen Verein und planen erneute Protestkundgebung


Protestierende Garagenpächter in Burg vor der Stadtratssitzung. Quelle: Meetingpoint JL


In Burg reißt der Protest enttäuschter Garagenpächter nicht ab! Die Stadt Burg hatte das Grundstück in Burg-Süd, auf dem rund 300 verpachtete Garagen stehen, an einen privaten Investor verkauft, der die Pacht deutlich anheben will. Nun hat sich aus der Interessengemeinschaft „Garagenhof Burg-Süd“ ein Verein gegründet, der zu einem erneuten Protest aufruft. „Der Verein wird in Zukunft allen Garagenbesitzern, Nutzern und Mietern in Burg zur Seite stehen. Der Verbraucherschutz und die Verbraucherberatung in Bezug auf Garagenmiet- und -pachtverträge wurde als großes Ziel in die Vereinssatzung aufgenommen.“ sagte uns Andre Engelmann von dem neu gegründeten Verein. Rund 100 Interessierte waren zu der Vereinsgründung am vergangenen Freitag in das Soziokulturelle Zentrum gekommen. Von den versammelten Garagennutzern traten 85 spontan dem Verein bei. Lautstark bemängelten alle die versprochene, aber nicht erfolgte Unterstützung der Stadtverwaltung.

Aus diesem Grund wird der Verein kommenden Donnerstag, 17.30 Uhr, wieder eine große Protestkundgebung vor der Stadthalle zur Ratssitzung durchführen. Dort wollen sie erneut ihrem Unmut Luft machen.

Wer dem Garagenverein Burg noch beitreten möchte, der sollte sich beim Vorstand unter der E-Mail-Adresse garagen.burg@gmail.com oder telefonisch unter 0170 – 757 4904 melden. Der Verein weist darauf hin, dass sich besonders die Garagennutzer von Burg-Süd melden sollten, da bereits Anwaltsvollmachten zur Abwehr der Kündigungen vorliegen.

Quelle und geteilt von:
http://www.meetingpoint-jl.de/neuigkeiten/artikel/23814-Garagenpaechter_gruenden_Verein_und_planen_erneute_Protestkundgebung 

Seite des Vereins:
https://www.garagen-burg.de/

Sonntag, 1. Mai 2016

Das "MASS" ist Voll ...


In Zwickau ist das "Maas" voll, hunderte Bürger "verjagten" den Bundesjustizminister Heiko Maas aus der Stadt. Er flüchtete mit quietschenden Reifen vom Zwickauer Markt. Der Protest war sehr lautstark aber glücklicherweise friedvoll. Die Polizei musste zu keiner Zeit einschreiten. Das Video darf natürlich auch geteilt, und von Presseorganen genutzt werden.