Donnerstag, 29. Oktober 2015

"Reichsbürger" versuchen Justizangestellte in Magdeburg einzuschüchtern


Mitarbeiter der Justiz (BILD: dpa)
 
Von Hendrik Kranert-Rydzy
Sogenannte Reichsbürger und andere versuchen, Mitarbeiter der Justiz in Magdeburg mit horrenden Geldforderungen einzuschüchtern. Die Unruhe ist so groß, dass das Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung organisiert hat, um die eigenen Mitarbeiter zu beruhigen.

Magdeburg
Sachsen-Anhalts Justizapparat ist in heller Aufregung: Auslöser sind Versuche vor allem sogenannter Reichsbürger, mit der „Malta-Masche“ horrende finanzielle Forderungen gegenüber Richtern, Justizangestellten und Gerichtsvollziehern durchzusetzen. Die Unruhe ist so groß, dass das Justizministerium eigens eine Informationsveranstaltung organisiert hat, um die eigenen Mitarbeiter zu beruhigen. „Ich bin von ganz vielen Kollegen angesprochen worden, die in Sorge sind“, sagte Justizministerin Angela Kolb (SPD) der MZ.
Bei den Reichsbürgern handelt es sich um ein Phänomen, das die Verfassungsschutzbehörden seit mehreren Jahren beschäftigt. Reichsbürger, Germaniten und andere erkennen die Bundesrepublik und damit auch deren Verfassungsorgane nicht an. Folglich akzeptieren sie beispielsweise keine Bußgeldbescheide etwa wegen Fahrens ohne Führerschein. Sie sehen die Bescheide als Schikanen der Vertreter des Staates. Quasi als Antwort stellen sie Schadenersatz-Forderungen gegen die Staatsdiener. Was verrückt klingt, funktioniert in der Praxis, wenn auch über verschlungene Wege. Da ist zunächst eine Anmeldung im UCC-Register in den USA nötig. Die Anmeldung in dem Handelsregister ist online mögliche und läuft vollautomatisch, die Plausibilitätsprüfung übernehmen Computer.
Nach der Anmeldung können Forderungen gegenüber angeblichen Schuldnern - also Justizbediensteten - geltend gemacht werden. Und dies ohne den in Deutschland üblichen Rechtsweg, bei dem die Schuld und der tatsächlich entstandene Schaden nachgewiesen werden müssen. Diese Forderungen werden dann vom UCC-Register an Inkassounternehmen auf Malta abgetreten, die damit vollstreckbare Titel vor maltesischen Gerichten erwirken.

Betroffene müssen vor Gericht in Malta erscheinen

„Die Betroffenen müssten dann innerhalb kürzester Zeit persönliche vor Gericht auf Malta erscheinen, um sich gegen die Forderungen zu wehren“, so Kolb. Unterbleibe das, drohten die infolge Gebühren zu horrenden Summen angewachsenen Forderungen in Deutschland vollstreckt zu werden. Belegt sind bislang mehrere Fälle in Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo es jeweils um Forderungen in Größenordnungen von mehreren Hunderttausend Euro ging. Vollstreckt wurden diese offenbar nur deshalb nicht, weil es Formfehler bei der Zustellung gab.
Kolb will nun mit der Informationsveranstaltung für Beruhigung in der Justiz sorgen: „Es gibt inzwischen Verfahren, die Forderungen abzuwenden.“ Ein Nachweis, dass die Forderungen unberechtigt seien, sei nicht nötig.
Das Phänomen beschäftige inzwischen auch das Bundesministerium der Justiz, das Auswärtigen Amt und die Botschaften in den USA und auf Malta. In beiden Staaten hätten sich die Behörden kooperativ gezeigt: So habe Malta eine Rechtsanwältin benannt, die sich um die Abwehr der Forderungen kümmern soll; das UCC-Register in den USA will die Einträge von Reichsbürgern auf Antrag unbürokratisch löschen.
Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtet derzeit die Reichsbürger weiter, vor allem die „Exilregierung Deutsches Reich“ und die „Regierung Deutsches Reich“. „Unter den Reichsbürgern sind eine ganze Menge wunderlicher Menschen, die nicht per se rechtsextrem sind, aber es gibt auch eindeutige Berührungspunkte und Überschneidungen zum Rechtsextremismus“, sagte Verfassungsschutzchef Jochen Hollmann.
Bekanntester Vertreter der Reichsbürger in Sachsen-Anhalt ist der selbst ernannte „König von Deutschland“, der Wittenberger Peter Fitzek. Sein „Reich“ befindet sich derzeit in Auflösung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) lässt Fitzeks Firmenkonglomerat in Wittenberg nach entsprechenden Gerichtsurteilen abwickeln (die MZ berichtete). (mz)

2 Kommentare:

  1. Wann kapieren das doe Organe der non governmental organiziation, kein Staat zu sein. Es können keine 2 Staaten auf dem selben Grund verschiedene Staaten sein. Der Staatsträger bleibt das friedensvertragslose Deutsche Reich

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    1. Der Völkerbund Deutsches Reich in den Grenzen 1914 mit den Bundesstaaten. So ist das richtig.

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