Samstag, 4. Juli 2015

Einbruch der Firma FINANZAMT GENTHIN vom 16.07.2014

Einbruch der Firma FINANZAMT GENTHIN vom 16.07.2014
mit Komplizen der FIRMA POLIZEI und co. in Dretzel.



Quelle Video: https://vimeo.com/132608924

Hier wird auch eindeutig gegen die

HLKO (Haager Landkriegsordnung) Art 46 und Art 47 verstoßen.

Art. 46 [Schutz des Einzelnen und des Privateigentums].
Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Art. 47 [Plünderungsverbot].
Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.


Links:

Freitag, 3. Juli 2015

Inge Rauscher Interview zum Volksbegehren EU Austritt Österreich




Quelle Video: https://www.youtube.com/watch?v=b04uYCXutL8&feature=youtu.be

Wien:Das überparteiliche und ausschließlich von Bürgern initiierte EU-Austritts-Volksbegehren ist Geschichte und das vorläufige Ergebnis wurde soeben vom Innenministerium bekanntgegeben:
261.159 Österreicherinnen und Österreicher waren in der letzten Woche bei ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat und haben sich öffentlich zur Unabhängigkeit Österreichs bekannt. Ein für ein reines Bürger-Volksbegehren – ohne jegliche Unterstützung einer Partei, großer Sponsoren oder der Medien – großartiges Ergebnis! Damit rückt das Ziel des Volksbegehrens, nämlich die Abhaltung einer verbindlichen Volksabstimmung über den Austritt aus der EU, einen großen Schritt näher.

Geteilt von:
https://kulturstudio.wordpress.com/2015/07/03/kulturstudio-spezial-volksbegehren-eu-austritt-osterreich-interview-mit-inge-rauscher/


Volksbegehren EU Austritt Österreich Blog
http://eu-austritts-volksbegehren.blogspot.de/

Mittwoch, 1. Juli 2015

Firma "DEUTSCHER BUNDESTAG" und das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“


Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde," damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".


Die Firma "DEUTSCHER BUNDESTAG" ist bei D&B mit folgenden Daten eingetragen:


UPIK® Datensatz - L

LEingetragener FirmennameDeutscher Bundestag
WNicht eingetragene Bezeichnung oder UnternehmensteilBundestag
LD-U-N-S® Nummer332620814
LGeschäftssitzPlatz der Republik 1
LPostleitzahl10557
LPostalische StadtBerlin

LandGermany
WLänder-Code276

Postfachnummer

Postfach Stadt
LTelefon Nummer0302270
WFax Nummer03022736000
WName HauptverantwortlicherNorbert Lammert
WTätigkeit (SIC)9199


Stand: 01.07.2015 Quelle: https://www.upik.de/